2. Der Fortführung des seit 2019 erprobten Qualifizierungskonzeptes in den Jahren 2022 und 2023 mit folgenden Maßgaben wird zugestimmt:
2.2 Das Jugendamt wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich der nach §76 SGB VIII zu übertragenen Aufgaben durchzuführen. Die Beschlussfassung für die Trägerschaft erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
2.3 Ermächtigung der Verwaltung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 100 % VZK (EG 10) im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 für die neuen Anforderungen an die Ausgestaltung der Kindertagespflege, die Begleitung der organisatorischen Neustrukturierung sowie für den Aufbau und die Pflege neuer Kooperationen.
· Die Qualifizierung für Fachkräfte wird von 30 UE auf 50 UE erweitert.
· Der Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen ist nun unabhängig vom Ort möglich, d.h. die Betreuung in Großtagespflege kann auch im Haushalt einer der Tagespflegepersonen stattfinden.
· Auch Großtagespflegestellen ohne Fachkraft können mit ausreichender praktischer Erfahrung und einer Weiterqualifikation einer der beiden Betreuungspersonen anstelle der bisher 7 bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreuen.
· Die Anzahl an jährlichen Fortbildungen wird von 15 UE auf 20 UE erweitert, die Themen Kinderschutz, Kindeswohl, Kinderrechte und Erste Hilfe erhalten mehr Bedeutung.
· Die Anzahl der möglichen Betreuungsverträge, die eine Tagespflegeperson abschließen darf, wird von 8 auf 10 erweitert. Beim Zusammenschluss mehrere Kindertagespflegepersonen erhöht sich die Zahl von 12 auf 15.
· Der inhaltliche Aufbau des Qualifizierungshandbuchs (QHB) gewährleistet eine umfassende Vorbereitung der angehenden Kindertagespflegepersonen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. Der Vermittlung von rechtlichen Grundlagen sowie den Themen Kinderschutz, Selbständigkeit, Eingewöhnung und dem Förderauftrag kommen eine zentrale Bedeutung zu. Während der Qualifizierung bieten regelmäßige Reflexionsmodule die Grundlage, sich entsprechend der individuellen Bedürfnisse weiterzuentwickeln und neue Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen.
Die Verortung der KKB beim Träger und somit bei der Fachberatung wird als überaus gewinnbringend angesehen, da Erfahrungen aus der Akquise und den Kursen direkt diskutiert, reflektiert und gegebenenfalls angepasst werden können.
Der inzwischen vertraute Erfahrungsaustausch der KKB mit der Koordinierungsstelle beim Jugendamt bereichert die Zusammenarbeit und fördert die Qualität der Kindertagespflege in Stuttgart.
Die KKB kann die persönliche und fachliche Eignung der Teilnehmenden und deren Entwicklung während der Kursdauer differenziert wahrnehmen, dadurch ist eine qualitativ hochwertigere Eignungseinschätzung möglich als früher.
· Die im QHB vorgesehenen 140 UE Selbstlerneinheiten ermöglichen gezielte Weiterentwicklung nach individuellen Bedarfen und fördern selbstreguliertes Lernen. Die Selbstlerneinheiten dienen ferner der Festigung des Gelernten und unterstützen vor allem den Transfer in die Praxis.
Die im Landesprogramm vorgesehene Aufteilung der Qualifizierung in 50 UE tätigkeitsvorbereitend und 250 UE tätigkeitsbegleitend erfüllt die Anforderungen an die o.a. Vermittlung vertiefter Kenntnisse unserer Auffassung nach nicht, wesentliche qualitätsbildende Inhalte und Methoden wurden nicht in das neue Konzept adaptiert:
· Die KKB führt lediglich als Referierende durch die Qualifizierungskurse, der Anteil der externen Referierenden wird auf max. 80 UE eingegrenzt. Die KKB muss als Referierende eine große Bandbreite an unterschiedlichen Inhalten als Fachfrau/-mann vermitteln können. Ein Team-Teaching ist nicht mehr durchführbar (wird nicht finanziert).
· Ein umfangreiches tätigkeitsvorbereitendes Praktikum in einer Kindertagespflegestelle bzw. einer Kita ist nicht mehr beabsichtigt. Erst tätigkeitsbegleitend ist eine Praxisphase von 8 UE vorgesehen, die auf die bereits stark gekürzte Anzahl der Selbstlerneinheiten angerechnet wird.
· Im Vergleich zum bisher erprobten Konzept beinhaltet das Landesprogramm lediglich 34 UE Selbstlerneinheiten am Ende der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung als Vorbereitung auf das Kolloquium, das ausschließlich nach Durchlaufen der 300 UE zu absolvieren ist.
· Fachkräfte können nach Absolvieren von 50 UE ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson aufnehmen. Diese werden (wohl aus Kostengründen) in die ersten 50 UE integriert; bisherige Erfahrungen zeigen, dass die erfahrenen Fachkräfte andere Bedarfe an die Qualifizierung haben und besonders auf den Aufbau der Selbstständigkeit vorbereitet werden wollen. Im ersten Teil des Kurses sind nur 5 UE zum Businessplan vorgesehen, Teil 2 mit 29 UE folgt erst im tätigkeitsbegleitenden Kurs.
· Nach Abschluss der tätigkeitsvorbereitenden 50 UE ist lediglich eine Reflexion mit 1 UE vorgesehen; eine damit abschließende Beurteilung von Eignungskriterien, die einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeerlaubnis für 5 Kinder auf 5 Jahre beinhaltet, erscheint nur schwerlich zu begründen.
Der dadurch erreichte hohe Qualitätsstandard soll auch nach Ende des durch den Bund geförderten Projekts (zum 31.12.2021) unbedingt beibehalten und die Qualifizierung in der Form 160 UE tätigkeitsvorbereitend / 140 UE tätigkeitsbegleitend verankert und in dieser Weise fortgeführt werden.
· Mit der Erweiterung der jährlichen Fortbildungskurse von 15 auf 20 UE für aktive und passive Kindertagespflegepersonen entsteht ein zusätzlicher Bedarf.
· Die Fachkräfte-Qualifizierung ist inhaltlich auf 50 UE zu erweitern und an die aktuellen Bedarfe anzupassen.
· Auch die jährlichen Fortbildungen und Gesprächskreise mit den Tagespflegepersonen sollen zukünftig im Tandem erfolgen, um u.a. mit dem Thema Kinderschutz (z.B. Nähe / Distanz, Partizipation) die Tagespflegepersonen weiter zu schulen und einen zentralen Beitrag zur erfolgreichen Qualitätssteigerung zu leisten.
Mit GRDrs 442/2004 wurde beschlossen, das Angebot der Kindertagespflege in Stuttgart von zwei Trägern ausführen zu lassen – der Tagesmütterbörse des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. und der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. Für die Durchführung der übertragenen Aufgaben stehen jedem Träger 4,3 Fachstellen und 0,5 Verwaltungskraft zur Verfügung; als zentrale Aufgaben wurden die Vermittlung von Kindertagespflegestellen, Gruppenangebote für Eltern, Erstberatung von Interessierten, Eignungsprüfung, Akquise und Qualifizierungsangebote festgelegt. Zugrunde gelegt wurde ein Betreuungsschlüssel von 1:95 Kindertagespflegeverhältnisse für die Begleitung und Vermittlung von mindestens 300 Kindertagespflegeverhältnissen und die Durchführung von 600 UE für die Qualifizierung.
· Dafür müssen vor der Ausschreibung Ziele, Aufgaben, Rollen und Zuständigkeiten überdacht und neu geplant, formuliert und zwischen den Beteiligten ausdifferenziert werden.
Parallel dazu soll sie Kooperationen mit zukünftigen Qualifizierungsanbietern aufbauen, wie z.B. mit einer Fachschule für Sozialpädagogik, um die Qualifizierung zur Tagespflegeperson in die Erzieher*innen-Ausbildung zu integrieren.
Die Koordinatorin wird sich auch mit der Schaffung von Anreizen zur Weiterqualifikation der bereits tätigen Tagespflegepersonen mit dem Ziel der Professionalisierung der Kindertagespflege beschäftigen und mit den Beteiligten Ideen entwickeln.
Die bereits während des Bundesprogramms aufgebaute Öffentlichkeitsarbeit soll weiterhin professionell begleitet werden, u.a. die Fortführung, Verwaltung und Aktualisierung der projektbedingt publizierten Webseite, die Erstellung von Newslettern für Tagespflegepersonen und eine neue Zielgruppenansprache durch Verlagerung der Zielgruppe.
Für die neue Qualifizierungsform müssen dauerhaft Praktikumsstellen für Teilnehmende der Qualifizierung gefunden und Kontakte zu Tagespflegepersonen und Kitas gepflegt und ausgebaut werden. Mentor*innen-Schulungen sind regelmäßig zu organisieren und zu koordinieren.
Weitere Aufgaben für die Koordinierungsstelle im Jugendamt sind die
· Begleitung bei der Überführung von analog vermittelten Inhalten der Qualifizierung in die digitale Umsetzung (Koordinierungsstelle als Multiplikator)
· Implementierung der neuen Aufgaben aus der VwV (u.a. Kinderschutz und Kinderrechte, Inklusion, Kindertagespflege 6- bis14-Jähriger)
· Lokale und (über-)regionale Vernetzung (Regionaltreffen, Arbeitskreistreffen)
Finanzielle Auswirkungen Zur Verbesserung der Kindertagespflege in Stuttgart wurde zum DHH 2018/2019 ein Budget in Höhe von 400 TEUR bereitgestellt. Dieses Budget wird teilweise zur Finanzierung herangezogen.
Die Aufwendungen in Höhe von jährlich 153.800 EUR (Personalkosten i.H.v. 72.400 EUR sowie Förderung der KKB i.H.v. 81.400 EUR) in den Jahren 2022 und 2023 werden im THH 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103657 Finanzielle Förderung/Übernahme von Teilnahmebeiträgen, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse gedeckt.
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang