Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
309
25
VerhandlungDrucksache:
533/2021
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2020

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 254
Ergebnis: Vorberatung und Vertagung
Gemeinderat vom 15.07.2021, öffentlich, Nr. 182
Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.07.2021, GRDrs 533/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2020 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 211,8 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.610.219.444,82
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.411.389.058,76
EUR
Ordentliches Ergebnis
198.830.386,06
EUR
Außerordentliche Erträge
48.512.745,49
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-35.571.876,30
EUR
Sonderergebnis
12.940.869,19
EUR
Jahresüberschuss
211.771.255,25
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2020
196.690.520,25
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

2. Bilanz zum 31.12.2020 (Anlage 2) 2.1 Die Bilanz zum 31.12.2020, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 10.879.109.799,92 EUR ab: 2.2 Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 2, Seite 20, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.12) Mittel in Höhe von 796.780.273,10 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten 6.307.208,27 EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend 10.225.837,62 EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21 16.830.859,64 EUR
Wohnungsbauförderung 10.892.614,16 EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung 22.492.478,58 EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital) 200.000.000,00 EUR
Kulturelle Infrastruktur 191.908.472,75 EUR
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u. a.)
Investitionszuschuss an SSB 33.200.000,00 EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart 116.294.102,08 EUR

Radinfrastruktur 16.226.500,00 EUR
Klimaschutzfonds 172.402.200,00 EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2020 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer negativen Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 67.832.094,84 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.531.835.046,20
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.183.942.536,27
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
347.892.509,93
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
173.120.350,63
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-583.842.697,32
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-410.722.346,69
EUR
Finanzierungsmittelbedarf
-62.829.836,76
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
5.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.258,08
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-5.002.258,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
-67.832.094,84
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2020
1.023.729.059,00
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
75.469.329,06
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
7.637.234,22
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2020)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 196.690.520,25 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 827.038.538,75 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2020 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
6.590.000,00 EUR
Summe
6.590.000,00 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.2230 Liegenschaftsamt7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung7871 Hochbaumaßnahmen
2.147.490,46 EUR
Summe
2.147.490,46 EUR
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 35.334.009,97 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 10.331.862,93 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2020 ein städtisches Darlehen in Höhe von 29.000.000 EUR gewährt.

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.
Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.
Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2020 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

TOP 26 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2021", GRDrs 534/2021, heutige öffentl. NNr. 310
TOP 27 "Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023", GRDrs 535/2021, heutige öffentl. NNr. 311.

Die Aussprache ist in der NNr. 309 wiedergegeben.

BM Fuhrmann erinnert an die erste Vorberatung des Tagesordnungspunktes und weist darauf hin, dass dort gestellte Fragen von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich schriftlich beantwortet wurden (s. Rubrik Vorgang). Er und die StRe Winter (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Körner (SPD), Dr. Oechsner (FDP), StRin von Stein (FW) sowie Frau Häußler (GPR) wiederholen ihre damaligen Kernaussagen.

Darüber hinaus betont der Vorsitzende zum Jahresabschluss, trotz der erfreulichen Verbesserungen liege die Gewerbesteuer mit 447 Mio. € deutlich unter dem im ursprünglichen Doppelhaushaltsplan 2020/2021 angenommen Niveau von 600 Mio. €. Zum Stand 31.12.2020 belaufe sich die freie Liquidität auf 507,2 Mio. €. Davon seien jedoch 457,7 Mio. € bereits als Mittelabfluss eingeplant, sodass eine Summe in Höhe von 49,5 Mio. € als freie Liquidität verbleibe. Dieser Betrag werde seitens der Verwaltung zwingend für die Deckung der Jahre 2022/2023 vorgeschlagen.

Zum Finanzzwischenbericht 2021 fährt BM Fuhrmann fort, der aktuellen Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer Rechnung tragend sei der Gewerbesteuerertrag auf 600 Mio. € angepasst worden. Die Unruhe in diesem Bereich zeige sich dadurch, dass sich Gewerbesteuerzahler, die erst vor wenigen Wochen ihre Gewerbesteuer nach oben korrigiert hätten, mittlerweile wieder Korrekturen nach unten vorgenommen hätten. Die im Nachtragshaushalt 2021 ausgewiesene Deckungslücke in Höhe von 92,1 Mio. € könne zwischenzeitlich geschlossen werden, und ausgegangen werden könne von einer freien Liquidität in Höhe von 116,1 Mio. €, die für den Doppelhaushalt 2022/2023, so schlage die Verwaltung vor, verwendet werden sollte.

Zum TOP 27 "Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023" weist er bezogen auf die Gewerbesteuer darauf hin, auch in den Jahren 2022 und 2023 werde von jeweils 600 Mio. € an Gewerbesteuererträgen ausgegangen (jeweils 20 Mio. € höher als in der mittelfristigen Finanzplanung). Die Verwaltung sei also optimistisch, dass es in diesem Bereich noch einen Spielraum nach oben gebe.

Im Hinblick auf die Etatberatungen 2022/2023 sieht der Finanzbürgermeister große Herausforderungen. Themen wie Priorisierungen, Aufgabenkritik, gesamtwirtschaftliches Steuerungssystem seien Maßnahmen, die mittel- und langfristig im Auge behalten werden, um solide, rechtmäßige Haushalte mit Spielräumen für den Gemeinderat erstellen zu können, damit Themen wie Priorisierung von Verwaltungsaufgaben, aber auch die Priorisierung von freiwilligen Aufgaben noch umgesetzt werden könnten.

Für die schriftliche Beantwortung von im Rahmen der ersten Vorberatung gestellten Fragen sowie generell für die Arbeit der Stadtkämmerei bedanken sich StR Winter, StR Kotz, StR Rockenbauch, StR Körner, StR Dr. Oechsner und StRin von Stein.

Trotz der guten Entwicklung ist es für StR Winter erforderlich, in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung vorsichtig zu agieren. Bis wieder Normalität einkehre, werde vielleicht doch mehr Zeit als zunächst gedacht vergehen. Dennoch stünden sehr große Aufgaben wie der Transformationsprozess der Automobilindustrie, der Klimawandel sowie der Zusammenhalt in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur an.

Nachvollziehen könne seine Fraktion die Verwaltungsposition, so StR Kotz, dass der Überschuss komplett in den Haushalt 2022/2023 verschoben werden soll. Seines Erachtens kann das laufende Jahr durchaus noch wirtschaftlich spannend werden. So habe die SMK-Geschäftsführung in einem Interview erklärt, dass die Wirtschaft wohl auch noch die Jahre 2022 und 2023 benötige, um Normalität zu erreichen.

Für StR Rockenbauch ist der Grundsatz, in der Krise nicht zu sparen, weiter zutreffend. Ebenfalls bestehe weiterhin die Notwendigkeit, unabhängig von der Haushaltssituation in die Zukunftsfähigkeit Stuttgarts zu investieren. Der Hinweis von BM Fuhrmann, dass zukünftig auch über Hebesätze nachgedacht werden müsse, werde gerne durch Vorschläge zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer aufgegriffen.

Laut StR Körner berichtet die FAZ, dass die EZB den Banken ab September wieder Dividendenzahlungen erlauben wird. Somit werde sich die freie Liquidität zum Ende des laufenden Jahres wohl nicht nur auf 116 Mio. €, sondern geschätzt auf 150 bis 200 Mio. € belaufen. Weiterhin würden, so verstehe er die Finanzverwaltung, Investitionen in Höhe von rund 600 Mio. € im kommenden Doppelhaushalt eingeplant. Diese müssten finanziert werden. Da im Ergebnishaushalt die Überschüsse überschaubar seien, würden Kreditermächtigungen benötigt. Während im Dezember 2019 noch mit Kreditermächtigungen in Höhe von 360 Mio. € kalkuliert worden sei, benötige man Stand heute zur Finanzierung der genannten Investitionssumme "lediglich noch" 250 Mio. € an Kreditermächtigungen (unter Berücksichtigung der LBBW-Ausschüt-tungen eventuell 200 Mio. €). Dies sei ebenfalls eine Verbesserung. Unberücksichtigt blieben hier die grüne Liste sowie die Haushaltsanträge der Fraktionen. Zusammengefasst bedeute dies, wenn die Stadt investieren wolle, müssten Kreditermächtigungen erfolgen. Diese seien durchaus vertretbar. Ob diese dann tatsächlich benötigt würden, sei eine andere Frage. Bei der Veranschlagung der Investitionen legt er Wert auf eine realistische Vorgehensweise sowie darauf, dass sich Investitionen auch tatsächlich realisieren lassen. Haushaltsreste kosteten angesichts von Minuszinsen Geld.

Zu bedenken gibt StR Dr. Oechsner, dass es aktuell mangels belastbarer Daten keine Gewissheit gibt, wie sich die Gewerbesteuer entwickelt. Angesichts dieser Situation müssten die Überschüsse des Jahres 2020 dem Haushalt zugutekommen. Investitionen müssten zukunftsgerichtet erfolgen (Klimaschutz, Bildung/Digitalisierung der Schulen). Dafür seien Kreditaufnahmen durchaus möglich. Eventuell müsse darüber nachgedacht werden, "Wünsch-dir-was-Projekte" zeitlich nach hinten zu schieben.

Laut StRin von Stein ist zu befürchten, dass in den kommenden Jahren die Unterstützungsleistungen von Bund und Land deutlich zurückgefahren werden. Von daher müsse vorsichtig gehandelt werden, was bedeute, dass bei Investitionen Priorisierungen erfolgen müssten. Sorgen bereiten ihr die Auswirkungen der Coronakrise auf städtische Beteiligungen wie die FSG und das KS. Für Kreditermächtigungen gebe es Grenzen, damit die Stadt in Zukunft handlungsfähig bleibe.

Lobend äußert sich StR Ebel (AfD) für die guten Zahlen in der GRDrs 533/2021 (jährliche Verzinsung seit 2008 in Höhe von 2,5 % ohne Aktien) trotz der Null-/Negativzins-politik der EZB, deren Geschäftspolitik er kritisiert. Als sensationell bezeichnet er im Jahr 2020 die Verzinsung von 4,37 % des Spezialfonds Abfallwirtschaft.

Stuttgart, so StRin Schumann (PULS), müsse sich neu erfinden. Dazu führten die Coronakrise und der Klimawandel. In den Etatberatungen müssten weitreichende Risiken eingegangen werden. Auf die schwarze Null könne nicht hingearbeitet werden, zumindest nicht ausschließlich. Die Situation sei sehr volatil, aber klar sei, wenn nichts geändert werde, werde es für die Stuttgarter*innen bergab gehen.

Angesichts des demografischen Wandels erachtet die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Frau Häußler, eine systematische Vorgehensweise bei der Personalentwicklung/-gewinnung/-erhaltung als erforderlich. Der Wettbewerb um Fachkräfte werde sich weiter verschärfen. Dabei verweist sie auf die heute ohne Aussprache zur Kenntnis genommene GRDrs 127/2021 "Zukunftsorientierte Personalgewinnung und -erhaltung". Zudem weist sie auf Nachholbedarfe bei der Sanierung von Verwaltungsgebäuden sowie bei der Digitalisierung hin. Das zukünftige Amt für Digitalisierung werde eine große Chance sein, aber auch eine große Herausforderung. Weiter thematisiert sie Nachholbedarfe in der Rubrik Mitarbeiter*innengesundheit. Projekte ließen sich nur mit einer gut ausgestatteten Verwaltung umsetzen.

StR Kotz bezieht sich auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik. Dort habe der Werksleiter des Daimler-Standorts Untertürkheim über die Transformation von Verbrennungs- zu Elektromotoren und die dabei zu bewältigenden großen Herausforderungen, um möglichst vieles in Stuttgart zu halten, gesprochen. Als schwierig habe er angesichts des Gewerbesteueraufkommens und angesichts des sozialen Friedens Wortmeldungen aus dem Ausschuss empfunden, die Wachstum bei Daimler kritisierten. Die Veränderungen bei der Automobilindustrie gehörten begleitet. Dass Wachstum grundsätzlich etwas Schädliches sei, könne nicht die Position des Gemeinderates sein.

Demgegenüber plädiert StR Rockenbauch dafür, dass sich der Rat stärker dem Thema Klimawandel stellt. Wenn nicht an Grundsatzfragen wie "wo kommt unsere Energie her?", "wie produzieren wir?" und "wie konsumieren wir?" angesetzt werde, springe das 200 Mio. € umfassende Klimaschutzpaket der Landeshauptstadt Stuttgart zu kurz. Klima-/naturzerstörende und ressourcenverschwendende Lebensweisen seien das Resultat von Geschäftsmodellen wie dem Bau teurer Luxusautos. Ob diese über elektrische Antriebe verfügten oder nicht, sei gleichgültig. Es sei nun mal nicht zukunftsfähig, auf einem kleinen Planeten unendlich wachsen zu wollen. Eine Wirtschaft, die auf den seither angewendeten Prinzipien beruhe, werde immer einen Wachstumszwang haben. Unternehmen wie Daimler, und dies sei gestern von Daimler auch bestätigt worden, seien nur dann überlebensfähig, wenn sie mehr Produkte verkauften. Bislang unterblieben in Stuttgart die notwendigen Überlegungen für eine andere Ökonomie.

Auf den von Ernst Ullrich von Weizsäcker, Amory Lovins und Hunter Lovins an den Club of Rome verfassten Bericht "Faktor Vier. Doppelter Wohlstand - halbierter Naturverbrauch", der für die Steigerung der Ressourcenproduktivität eintritt, verweist StR Körner. Ressourcen müssten nachhaltig genutzt werden, und insbesondere müsse auf erneuerbare Ressourcen umgestellt werden. In dieser Transformation befinde man sich aktuell, auch die Firma Daimler. Um dies leisten zu können, sei es erforderlich, dass heute Wertschöpfung stattfinde. Die Art der Wertschöpfung müsse Zug um Zug umgestellt werden, was ja auch stattfinde.

StR Dr. Oechsner erklärt, darüber, wie mit grünen Ideen schwarze Zahlen geschrieben werden können, die Wertschöpfung bringen, müsse nachgedacht werden. In den kommenden Jahren müsse die Stadt ihr Augenmerk auf die Entwicklung der Unternehmen unabhängig von ihrer Größe legen. Daimler alleine - und damit stimmt er mit StR Rockenbauch überein - werde nicht das Überleben der Stadt garantieren können. Zwar werde Elektromobilität eine Wertschöpfung haben und somit auch eine Gewerbesteuerquelle sein, aber die große Frage, wie mittelständische Unternehmen überleben könnten, müsse im Mittelpunkt stehen. Wirtschaftsunternehmen gehörten in ihren Transformationsprozessen unterstützt und nicht gebremst. Wachstum müsse nicht immer schlecht sein. Gestärkt gehöre das, was die Bevölkerung wolle, und nicht nur das, was "wir" für richtig ansehen.

Von StRin von Stein wird im Hinblick auf die Wünsche der Stadtgesellschaft die Gefahr gesehen, dass durch radikale Forderungen Unternehmen vertrieben werden. Sie bittet zu berücksichtigen, dass sich die große Anzahl der Unternehmen ihrer Einschätzung nach auf den Weg gemacht haben, klimaneutral zu werden.

StRin Schumann bekräftigt, Daimler sei für Stuttgart nicht alles. Gegen die Autoflut könnten Anreize geschaffen und durch das Parkmanagement gewisse Sanktionierungen erfolgen, um den ÖPNV zu stärken.

Zum Ende der Aussprache bedankt sich BM Fuhrmann für das Verständnis des Ausschusses, dass der Überschuss des Jahres 2020 in den kommenden Doppelhaushalt verschoben werden kann. Auch er bedankt sich bei der Stadtkämmerei für deren Arbeit.

Abschließend stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der GRDrs 533/2021 einmütig zu.

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der GRDrs 534/2021 Kenntnis.

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der GRDrs 535/2021 Kenntnis.
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