Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 530/2017
Stuttgart,
07/07/2017


Fortentwicklung von STOP und Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. und die Täterarbeit bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS)



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2017
20.09.2017
26.07.2017

Bericht:

1. Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V.

Zentral für den Erfolg der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) ist die koordinierte Kooperation aller beteiligten Interventionsbereiche und deren Effizienz im Regelbetrieb. Interventionspartner sind das Polizeipräsidium Stuttgart, das Amt für öffentliche Ordnung, die Beratungszentren des Jugendamtes, der Krisen- und Notfalldienst, die Fraueninterventionsstelle (FIS) unter der gemeinsamen Trägerschaft der LHS Stuttgart und des Vereins Frauen helfen Frauen e. V., die Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart (ehemals Männerinterventionsstelle – MIS), das Kinderschutz-Zentrum, die Staatsanwaltschaft, die Gerichtshilfe sowie die Zeugen- und Prozessbegleitung. (siehe auch Anlage 1 – Übersicht Hilfesystem bei häuslicher Gewalt in Stuttgart)

Ziel ist es, den von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen, Männer und ihren Kindern schnellstmöglich Hilfe und Unterstützung anzubieten und sie darin zu befähigen, in einem gewaltfreien Umfeld zu leben.

Das STOP-Interventionsverfahren beginnt mit einem Polizeieinsatz und ggf. einem Wohnungs- bzw. Platzverweis. Hier muss man in der Regel davon ausgehen, dass die häusliche Gewalt so massiv auftritt, dass für den Erfolg der Angebote eine schnelle Erreichbarkeit, Soforthilfe bei Gewalteskalationen sowie Beratung und Begleitung in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven elementar ist.

Bereits 2001 wurde deshalb zusätzlich zu den bereits vorhandenen Frauenberatungsstellen der Frauenhäuser FrauenFanal und BIF die Fraueninterventionsstelle (FIS) in Kooperationsträgerschaft des städtischen Frauenhauses und Frauen helfen Frauen e. V. gegründet. Sie ist spezialisiert auf die besonderen und außerordentlich aufwendigen Anforderungen, die die Beratung und Unterstützung von Frauen nach dem Polizeieinsatz bzw. Wohnungsverweis mit sich bringt. Hier ist besonders schnelles Handeln sehr wichtig, da durch das Wohnungsverweisverfahren in Verbindung mit dem Gewaltschutzgesetz sehr kurze Fristen in Gang gesetzt werden.

In den letzen Jahren hat sich eine erhebliche Zunahme des Arbeitsaufkommens ergeben. Die Anzahl der neuen FIS Fälle hat sich von im Durchschnitt 95 Frauen (2010-2013) auf im Durchschnitt 127 Frauen (2014-2016) erhöht (Steigerung 34%). Die Beratungskontakte haben sich vom im Durchschnitt 338 (2010-2013) auf im Durchschnitt 589 (2014-2016) gesteigert (74 %). Hinzu kommen mehr Hausbesuche, die zunehmenden, besonders aufwendigen Beratungen mit Hilfe von Dolmetscherinnen (von 48 Fälle in 2014 auf 102 Fälle in 2016, Steigerung 113 %) sowie die zunehmende Anzahl der kollegialen Fachberatungen.

Zu dieser zunehmenden quantitativen Mehrbelastung wird die FIS immer mehr mit multiplen Problemlagen konfrontiert. Es werden verstärkt Frauen an die FIS vermittelt, die sich in schwerwiegenden bis zu existenziellen Notlagen befinden. Neben der Belastung durch psychische und körperliche Gewalt, prägen Erkrankungen, Behinderungen, aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten, Belastungen durch Kriegs- und Fluchterfahrungen ihre Lebensqualität. Die Handlungsfähigkeit dieser Frauen ist äußerst gering. Sie benötigen eine engmaschige und längerfristige Begleitung, um ein Abrutschen an den sozialen Rand der Gesellschaft abzuwenden. (siehe auch Anlage 2, Anhang Fallbeispiel)

Dieses erhöhte Arbeitsaufkommen hat dazu geführt, dass es in den Beratungen immer mehr zu zeitlichen Engpässen kommt und die bestehenden Ressourcen nicht mehr ausreichen. Hinzu kommt, dass zurzeit die FIS nur 9 Stunden telefonisch erreichbar ist. Betroffene Frauen geraten in ihrer Krisensituation und laufenden Beratungsprozessen viel zu oft an einen Anrufbeantworter. Die Hürde, sich bei dem schambesetzten Thema häusliche Gewalt Hilfe zu holen, ist sehr hoch. Viele Frauen hinterlassen auf dem Anrufbeantworter keine Nachricht. Auch die Zusammenarbeit mit den STOP-Kooperationspartnern wird durch diese kurze telefonische Erreichbarkeit erschwert. Geplant ist, die Telefonpräsenz bei einer Stellenerweiterung auf 15 Stunden auszuweiten.

Derzeit stehen der FIS für die Beratung und Begleitung von Frauen nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt und Wohnungsverweis des Störers 2 Vollkraftstellen (VK) zur Verfügung, je Träger 1 VK.

Mit Antrag vom 31.01.2017 hat der Verein Frauen helfen Frauen e. V. eine weitere 0,5 VK beantragt. Gleichzeitig sprach sich der Träger dafür aus, dass aufgrund der nachgewiesenen, gestiegenen Nachfrage bei FIS auch beim städtischen Kooperationspartner eine zusätzliche 0,5 VK geschaffen wird. (vergl. Antrag Anlage 2)

Für die FIS der LHS Stuttgart wurde aufgrund noch höherer Stellenpriorisierungen von Referat SI keine Stellenerhöhung im Stellenplan beantragt.

Angesichts der deutlichen Mehrbelastung der Beratungsstelle ist aus Sicht von OB-ICG und im Zuge der Gleichbehandlung der in gemeinsamer Trägerschaft befindlichen FIS eine Stellenanpassung jedoch wünschenswert. Die oben genannten Fallsteigerungen resultieren aus der gemeinsamen Statistik.

Außerhalb des speziellen STOP-Verfahrens (Fälle mit Polizeieinsatz und Platz- bzw. Wohnungsverweis) bietet die LHS Stuttgart ein Hilfe- und Beratungsangebot bei häuslicher Gewalt, bestehend aus dem städtischen und autonomen Frauenhaus und deren Beratungsstellen, an. Die Beratungsstelle Beratung und Information von Frauen (BIF) sowie die Beratungsstelle FrauenFanal des städtischen Frauenhauses haben ebenfalls mit deutlich steigenden Beratungsfällen und wachsender Problemkomplexität zu tun. Hier besteht ebenfalls die dringende Notwendigkeit einer Stellenanpassung. Frauen helfen Frauen e. V. hat für BIF ebenfalls eine Erhöhung der Förderung beantragt. Für die Beratungsstelle FrauenFanal der LHS Stuttgart ist eine Erhöhung der Stelle im Stellenplan beantragt. Die Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan wird vom Sozialamt erstellt (siehe GRDrs 540/2017).


2. Anpassung der städtischen Förderung für die Täterarbeit bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS)

Ein weiterer wichtiger Interventionspartner von STOP ist die Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehemals Männerberatungsstelle MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V. Um weitere Gewalthandlungen der Täter/-innen zu verhindern und ihnen einen Weg aus der Gewaltspirale aufzuzeigen sowie zum Schutz der Familien ist die Fachberatungsstelle Gewaltprävention ein unerlässlicher Interventionspartner innerhalb des erfolgreichen Verfahrens.

Bereits 2002 nahm die Anlaufstelle für Täter und Täterinnen ihre Beratungsarbeit auf und begleitet und unterstützt Männer und Frauen ab 18 Jahren, die Gewalt in ihrer Beziehung ausgeübt haben oder ausüben. Sie können sich selbst bzw. auf Anraten von Behörden oder Beratungsstellen in der Fachberatungsstelle melden oder vom Gericht sowie der Staatsanwaltschaft über die Gerichtshilfe zur Teilnahme am Angebot verpflichtet werden. Die professionellen Beratungsgespräche und Trainingsmaßnahmen bieten Tätern und Täterinnen die Möglichkeit, ein gewaltfreies Leben zu führen und Verantwortung für die Tat zu übernehmen.

Die Fachberatungsstelle Gewaltprävention erhielt bei den Haushaltplanberatungen 2014/2015 eine Erhöhung der Personalkapazität um 0,85 VK auf eine 1,85 VK-Stelle aufgrund deutlich gestiegener Beratungsfälle. Bereits im Antragsjahr 2013 erhöhten sich die Fallzahlen erneut von 130 auf 173 und blieben seit dem auf diesem hohen Niveau, im Durchschnitt 178 Fälle ( 2014 - 177, 2015 - 189, 2016 – 174 Fälle), dies entspricht einer Steigerung von ca. 37 %.


Mit Schreiben vom 27.01.2017 hat die Sozialberatung Stuttgart e. V. einen Antrag auf Erhöhung der Personalkapazität in der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS) um 0,5 VK gestellt. Davon sind 0,2 VK für die Täterarbeit und 0,3 VK für die Paargespräche (siehe Punkt 3.) vorgesehen. (Antrag Anlage 3)


3. Paargespräche - Weiterentwicklung der STOP-Beratungsangebote

Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) wird seit 2003 von der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) koordiniert und strategisch-planerisch und konzeptionell weiterentwickelt. Zahlreiche notwendige Innovationen wurden in den letzen Jahren auf den Weg gebracht. Beispielhaft seien hier die speziellen Kinderangebote (GRDrs 509/2007), das Fair-Streit-Training (GRDrs 518/2011), das neue Beratungsangebot für männliche Opfer sowie der geschützte Wohnraum für Männer (GRDs 498/2015) genannt.

Auch die Ansätze und Konzepte der Arbeit in den Opfer- und Täterberatungsstellen haben sich in den vergangenen Jahren stets weiterentwickelt. Die Bedarfe der Frauen, Männer und Familien, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind sehr unterschiedlich und die langjährigen Erfahrungen in den Beratungsstellen machen deutlich, dass bestehende Angebote nicht allen gerecht werden. In der Praxis machen Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen oft die Erfahrung, dass manche der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen nicht unbedingt die Beendigung der Beziehung möchten, sondern eine Beendigung der Gewalt und somit nach einer vorübergehenden Trennung oft wieder zum gewalttätigen Partner zurückkehren beziehungsweise direkt bei ihm wohnen bleiben. Sowohl von Seiten der Betroffenen als auch von Seiten der Institutionen wird der Bedarf gemeldet, Paargespräche durchzuführen.

Seit 2013 wurden nun die gemeinsamen Paargespräche zwischen den städtischen und autonomen Frauenunterstützungsstellen (Fraueninterventionsstelle FIS, FrauenFanal und Beratung und Information für Frauen BIF)) und der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. Männerinterventionsstelle - MIS) entwickelt und ab 2015 in einer Pilotphase umgesetzt.

Die konzeptionelle Weiterentwicklung beinhaltet die konkrete Zusammenarbeit der Beratungsstellen in der Fallarbeit und dem gemeinsamen Beratungsangebot in Vierergesprächen (von Gewalt betroffener Frau mit Beraterin und gewaltausübendem Mann mit Berater). Die Paargespräche ermöglichen den Beraterinnen und Beratern der Fachstellen ein umfassenderes Bild über die Streitkultur und –dynamik der Partner, die in der anschließenden Einzelarbeit wieder aufgegriffen werden kann. Es besteht die Möglichkeit, eingespielte Kommunikationsmuster aufzubrechen und Verständnis für einander herzustellen. Durch die Begleitung und den moderierten Dialog entsteht Klarheit für die Menschen, die im weiteren Prozess zu Verantwortungsübernahme und Veränderungen führen. Mehr als in der herkömmlichen getrennten Einzelberatung von Opfer und Täter ermöglichen die Paargespräche das Aufbrechen von Täter- und Opferverhalten bzw. –zuschreibungen. In den Sequenzen wird deutlich, dass beide Partner die Verantwortung für die Situation haben und sich Opfer wie Täteranteile in der Dynamik vermischen können.

Bisher wurden 2015 12 Paare in Eigenleistung der Beratungsstellen gemeinsam beraten. In 2016 konnten aufgrund fehlender Personalkapazitäten zunächst keine Paargespräche mehr stattfinden, seit Mitte 2016 begleitet und unterstützt die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) die Paargespräche mit Projektmitteln in Höhe von 8.000,- € bis Ende 2017, so dass bis jetzt in weiteren 9 Fällen die Konzeption erprobt werden konnte.

Die Nachfrage nach den Paarberatungen ist hoch, kann jedoch aufgrund der steigenden Fallzahlen der originären Arbeit in allen Beratungsstellen mit den vorhandenen Ressourcen nicht bewältigt werden. (Konzeption der Paargespräche und Stundenkalkulation (Anlage 4)

Frauen helfen Frauen e. V. haben für die FIS und BIF am 31.01.2017 den Antrag auf Förderung der Paargespräche gestellt, die Sozialberatung Stuttgart mit Schreiben vom 27.01.2017. (siehe Anlage 2, 3 und 5)

Um dieses innovative Angebot innerhalb des Interventionsverfahrens STOP über die Pilotphase hinaus dauerhaft anbieten zu können, ist aus Sicht von OB-ICG für alle beteiligten Beratungsstelle die Finanzierung einer insgesamt 0,6 Vollzeitstelle (VK) jährlich ab 2018 notwendig. Davon ist 0,3 VK für die Fachberatungsstelle Gewaltprävention sowie 0,15 VK für die städtischen Frauenunterstützungsstellen FIS und FrauenFanal und 0,15 VK für die autonomen Frauenunterstützungsstellen FIS und BIF vorgesehen. Im Folgenden die genaue Aufteilung:


Erforderliche Personal- und Förderressourcen

Träger
Angebot
Zusätzlicher Stellenbedarf
Zusätzlicher Förderbedarf
2018 2019
In EURIn EUR
Frauen helfen
Frauen e. V.
BIF
Anteil Paargespräche
FIS
Anteil Paargespräche
Anteil Ausweitung d. bisherigen Regelangebots
0,075

0,075

0,425
5.184

6.360

36.040
5.280

6.480

36.720
Sozialberatung Stuttgart e. V.Fachberatungsstelle Gewaltprävention
Anteil Paargespräche
Anteil Ausweitung d. bisherigen Regelangebots
0,300

0,200
24.600

16.400
24.600

16.400
Landeshauptstadt StuttgartFrauenFanal
Anteil Paargespräche
Anteil Ausweitung d. bisherigen Regelangebots
FIS
Anteil Paargespräche
Anteil Ausweitung d. bisherigen Regelangebots
0,075
0,425



0,075

0,425
Zu behandeln im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2018/2019


Das Angebot "BIF" von Frauen helfen Frauen e. V. erhält einen jährlichen städtischen Zuschuss von 90 % der Kosten (vgl. GRDrs 1431/2011 "Zusammenfassung der Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen 2012/2012 für den Bereich des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes"). Für das Angebot "FIS" von Frauen helfen Frauen e. V. hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Beratungen zu den Doppelhaushalten 2004/2005 und 2012/2013 Mittel für eine 100 %ige städtische Förderung beschlossen, unter der Maßgabe, dass eine Fachkraft, aber keine Verwaltungskraft gefördert wird. Für das Angebot "Fachberatungsstelle Gewaltprävention" (ehem. Männerinterventionsstelle MIS) bewilligte der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Beratungen zum städtischen Doppelhaushalt 2014/2015 der Sozialberatung Stuttgart e. V. eine Erhöhung der Personalkapazität auf 1,85 Fachkraftstellen mit einer Förderung analog der Förderung der Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe.












Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
Frauen helfen Frauen e. V. (FIS)
Sozialberatung Stuttgart e. V.
48
41
49
41
49
41
49
41
49
41
49
41
Finanzbedarf
89
90
90
90
90
90
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
Frauen helfen Frauen e. V. u.
Sozialberatung Stuttgart e. V.
528
537
537
537
537
537

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben am 5.07.2017 und 6.07.2017 Kenntnis genommen. Referat SI die Vorlage am 6.07.2017 mitgezeichnet. Die Änderungen wurden eingearbeitet.
Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Fritz Kuhn


Anlagen:

1. Übersicht Hilfsystem bei häuslicher Gewalt in Stuttgart
2. Haushaltsantrag 2018/2019 Fraueninterventionsstelle
3. Haushaltsantrag 2018/2019 Sozialberatung Stuttgart e.V.
4. Konzeption Paargespräche
5. Haushaltsantrag 2018/2019 Beratung und Information für Frauen (BIF)



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GRDrs 530-2017 - Anlage 4.pdf
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