Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
536
18
VerhandlungDrucksache:
904/2016
GZ:
SOS 5622-13
Sitzungstermin: 21.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V.;
Verlagerung ins Sportgebiet Vaihingen-West
- Zurückstellung -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.12.2016, öffentlich, Nr. 623

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 29.11.2016, GRDrs 904/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:


1. Der Konzeption zur Verlagerung des Radsportvereins Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V. zur Errichtung eines Vereinsheims mit Funktionsräumen wird zugestimmt.

2. Der Übernahme der für den Ersatz des Bestandes erforderlichen anteiligen Kosten des Gesamtvorhabens durch die LHS sowie der beabsichtigten Gewährung eines Investitionszuschusses für den Erweiterungsbedarf an den Radsportvereins Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V. im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V. die weiteren Gespräche zur Umsetzung der Konzeption zu führen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Planung mit dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V. einen Vertrag über die Finanzierung und Abwicklung dieser Baumaßnahme abzuschließen.

4. Um die zur Umsetzung der Konzeption erforderlichen Maßnahmen weiter planen und die entsprechenden Kosten ermitteln zu können, erhält der Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e. V. im Haushaltsjahr 2017 zur Durchführung der Planung eine erste Rate in Höhe von 90.000 EUR.

5. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 90.000 EUR im Jahr 2017 im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2017 infolge Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve Sachaufwand im Teilergebnishaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, KGr. 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

Für die zur Zuschussgewährung im Haushaltsjahr 2016 erforderliche Verpflichtungsermächtigung können im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Amts für Sport und Bewegung veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden.



Aufgrund der Zurückstellung im Ausschuss für Umwelt und Technik wird dieser Tagesordnungspunkt auch im Verwaltungsausschuss zurückgestellt.

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