Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
308
21
Verhandlung
Drucksache:
731/2013
GZ:
RSO 0614-01
Sitzungstermin:
24.07.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
EBM Föll, Herr Schwarz (StatA)
Protokollführung:
Herr Häbe
st
Betreff:
Feststellung der neuen amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2011
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 16.07.2013, GRDrs 731/2013. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Stopper
(90/GRÜNE) weist auf die finanzielle Tragweite der Vorlage hin (22 Mio. € weniger Finanzausgleichsmittel im Doppelhaushalt 2014/2015). Die Differenz zwischen Bevölkerungsstatistik und dem städtischen Melderegister habe sehr reale Konsequenzen.
Ihm gegenüber führt Herr
Schwarz
aus, es ließen sich Registerfehler nie in Gänze ausschließen. Selbst wenn eine fehlerlos arbeitende Verwaltung vorausgesetzt wird, müssten sich die Bürger ebenfalls melderechtlich korrekt verhalten. Über einen längeren Zeitraum, im vorliegenden Fall handelt es sich seit 1987 um 25 Jahre, addierten sich natürlich kleine Fehler zu einer großen Anzahl. Mit dem Zensus habe im Prinzip eine Auszählung der Register stattgefunden. Das amtliche Endergebnis sei aus verschiedenen Methoden zusammengefügt worden. Eine Überprüfung der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes sei jedoch nicht erfolgt. Daraus und nicht aus dem städtischen Melderegister ergäbe sich die Differenz. Das städtische Melderegister sei prinzipiell bestätigt worden. Zur amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes habe letztlich eine Differenz von 40.000 Einwohnern bestanden.
Diese Differenz sei dadurch zustande gekommen, dass eben das Land summarisch die Zu- und Abwanderungen in der Stadt einschließlich Geburten und Sterbefällen pro Jahr mit der alten Volkszählungseinwohnerzahl saldiert hat. Parallel dazu werde das städtische Melderegister auf dem Laufenden gehalten. Wenn beispielsweise dieses Register eine Streichung vornimmt, da eine Person von Amts wegen abgemeldet wurde, führe diese Streichung bei der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes zunächst nicht zu einer Streichung bei der Landeshauptstadt, vielmehr erfolge diese Streichung erst dann, wenn diese Abmeldung durch eine Anmeldung an anderer Stelle bestätigt wird. In den vergangenen Jahren sei es einfach vereinzelt vorgekommen, dass Personen entweder keine richtigen Angaben bei ihren Anmeldungen gemacht haben oder sich zwischenzeitig überhaupt nicht angemeldet haben und sich dann als "Unbekannt zugezogen" bei einer Neuanmeldung hätten registrieren lassen. Solche Vorgänge hätten dazu geführt, dass die amtliche Bevölkerungsfortschreibung für Stuttgart nicht ordnungsgemäß fortgeschrieben wurde. Dies sei eine Erklärung für die nun aufgetretene Differenz. Der Zensus sei also keine Registerkorrektur, sondern erst mal eine Richtigstellung der eher summarisch laufenden amtlichen Bevölkerungsfortschreibung. Er vermutet, dass auch in Zukunft Differenzen auftreten. Diese würden dann aber wohl nicht mehr so groß ausfallen, da nun in zehnjährigen Abständen Erhebungen erfolgen. Zum anderen, so der Hinweis von Herrn
Schwarz,
gebe es ein neues Melderecht. Darüber müssten keine Abmeldungen, sondern nur noch Anmeldungen am Zuzugsort stattfinden. Daraus resultiere ein elektronischer Meldeaustausch. Somit finde eine Fortschreibung und Korrektur der Melderegister mit der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung eher im Gleichklang statt. Unterschiede würden aber auch in Zukunft auftreten.
Danach erklärt EBM
Föll,
ob die Methode des Mikrozensus einer höchstrichterlichen Überprüfung standhält, sei offen. Stadtstaaten hätten eine richterliche Überprüfung angekündigt. Insbesondere gehe es dabei um die Frage, ob sich aus dieser Methodik sozusagen im Bereich des Finanzausgleichs Konsequenzen ziehen lassen, oder ob diese Methodik letztlich mit einer zu hohen Fehlerquote versehen ist. Dies müsse letztlich ein oberstes Bundesgericht, im Zweifel in einigen Jahren, das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Dies sei aber nicht die Ebene der Landeshauptstadt, sondern von Stuttgart werde erklärt, Widersprüche müssten erhoben werden, um Plausibilisierungen vornehmen zu können, insbesondere bei der Bereinigung der mehrfach An- und Abmeldungen. In diesen Bereichen könnten die Zahlen in der nun vorliegenden Schärfe nicht nachvollzogen werden. In der Konsequenz hätten diese Widersprüche für den kommunalen Finanzausgleich aber keine aufschiebende Wirkung, sondern entsprechend der gesetzlichen Regelung würden die nun vorliegenden Zahlen in kommunalen Finanzausgleich ab dem Jahr 2014 angewendet. Insoweit werde es in den Jahren 2014 ff. nicht nur rechnerisch, sondern tatsächlich weniger FAG-Leistungen geben. Im Doppelhaushalt 2014/2015 handle es sich dabei um 22 Mio. € plus 6 Mio. € aus den Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs; beim Länderfinanzausgleich spiele auch die kommunale Finanzmasse eine Rolle. Insgesamt müsse die Stadt also im kommenden Doppelhaushalt mit 28 Mio. € geringeren Zuweisungen rechnen. Ab 2016 werde sich dieser Betrag auf jährlich 18 Mio. € belaufen (15 Mio. € aus der neuen Basis für die Einwohnerentwicklung/3 Mio. € Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs).
Das Land Baden-Württemberg sei ja erheblich vom Rückgang der Einwohner betroffen.
Die Beträge könnten nicht 1 : 1 aus dem Vergleich alte Finanzplanung/Finanzplanung 2014 ff. ermittelt werden, da sich die FAG-Masse verändert (wie hoch ist das Gemeinschaftssteueraufkommen?) und weil sich die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt seit dem Stichtag bereits wieder verändert hat (überproportionaler Anstieg im Vergleich zum Land Baden-Württemberg). Als Tatsache bezeichnet es der Erste Bürgermeister, dass Stuttgart keinen Zuwachs hat. Einen Zuwachs müsste die Stadt aber haben, da es auf der Aufwandsseite Kostensteigerungen gibt (z. B. Tarifabschlüsse). Wenn sozusagen die beiden Haupteinnahmequellen Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen keine Steigerungsraten auf der Erlösseite aufweisen, aber es auf der Aufwandseite sehr wohl Steigerungsraten gebe, entstehe eine Schere. Im Krankenhausbereich sei in der Vergangenheit von der BAT-Schere gesprochen worden. Auf dieser Basis müssten die Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 erfolgen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM
Dr. Schairer
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 731/2013
Kenntnis genommen.
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