Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 598/2020
Stuttgart,
09/29/2020



Erschließungsprojekt NeckarPark, Straßen nördlich des Veielbrunnenparks, 2. BA
Neue Frachtstraße, Bellingweg und Heinrich-Ebner-Straße, Rückbau alte Frachtstraße, Kanalbau, Lückenschluss Promenade
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2020
07.10.2020
08.10.2020



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss des Tiefbauamts für die Herstellung der Straßen nördlich des Veielbrunnenparks, 2. Bauabschnitt (2. BA).

1.1. Der Herstellung der Straßen nördlich des Veielbrunnenparks, 2. BA, gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom Juli 2020 (siehe Anlagen 1 bis 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 03. September 2020 (siehe Anlage 5, Punkt 1) mit Gesamtkosten von 3.494.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 194.000 EUR) wird zugestimmt.

1.2. Die Auszahlungen von insgesamt 3.300.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 194.000 EUR) werden wie folgt gedeckt:

1.2.1. Teilmaßnahme Bau der Frachtstraße, Bellingweg und Heinrich-Ebner-Straße und Rückbau alte Frachtstraße 1.2.2. Teilmaßnahme Bau Promenade Lückenschluss 1.3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von insgesamt 194.000 EUR sind 2. Baubeschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) für die Kanalerschließung der Gebietsentwässerung. 2.1. Der Verlegung der Kanalerschließung des 2. Bauabschnitts der Gebietsentwässerung mit Kosten in Höhe von 460.000 EUR (einschl. Eigenleistungen) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 4) wird zugestimmt. 2.2. Die Finanzierung in Höhe von 460.000 EUR ist in den Wirtschaftsplänen bei der Projektnummer E13-5922.02.000 (Bellingweg, Frachtstraße 2.BA, Grüne Mitte) wie folgt gedeckt:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 2. BA – Straßen und Wege sowie für den Kanalbau innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.2 (SES) des Beschlussantrags die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Begründung:



1. Historie

Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt entsteht das ca. 25 ha große Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark. Die Bebauung des NeckarParks wird in mehreren Bebauungsplänen geregelt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/1 (Bereich um den Veielbrunnenpark) ist am 21. Juli 2016 erfolgt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/2 (Bereich der verlegten Benzstraße) GRDrs 942/2016 erfolgte am 22. Dezember 2016. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/5, der den Bereich nördlich der Benzstraße mit dem Großteil der Wohnbebauung umfasst, steht derzeit noch aus.

Die nachfolgend beschriebenen Straßen- und Wegebaumaßnahmen liegen teilweise im Umlegungsgebiet Bad Cannstatt 30 – Reichenbachstraße und wurden auf der Grundlage des Bebauungsplans Ca 283/1 entwickelt. Im Sommer 2017 erfolgte zunächst die Fertigstellung des Veielbrunnenparks.

Daran anschließend erfolgte in den Jahren 2018 und 2019 die Erschließung weiterer Quartiere nördlich des Veielbrunnenparks. Hergestellt wurden im 1. Bauabschnitt zunächst die Straßen und Wege um den Veielbrunnenpark und um die Quartiere Q1, Q4 und Q7 sowie entlang der Daimlerstraße. Weiterhin erfolgte im 1. Bauabschnitt die Verlegung und Finanzierung der Wärmeleitungen und Hausanschlüsse zur Versorgung der Quartiere nördlich des Veielbrunnenparks (GRDrs 882/2017).

Die Baumaßnahmen zur Verlegung der Benzstraße sowie die Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 1. BA konnten Ende 2019 im Wesentlichen abgeschlossen werden. Im Mai 2020 erfolgte der Beschluss zur vorzeitigen Besitzeinweisung durch den Umlegungssauschuss in die Verkehrsflächen, sodass der Straßen- und Kanalbau im 2. Bauabschnitt zur Erschließung der Quartiere auch im Umlegungsgebiet beginnen kann (GRDrs 324/2020).

Die Herstellung des Marga-von-Etzdorf-Platzes verläuft planmäßig, die Bauarbeiten werden derzeit abgeschlossen.


2. Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 2. BA - Bau von Straßen und Wegen sowie Rückbau der alten Frachtstraße

Im 2. Bauabschnitt ist die Herstellung der restlichen Straßen und Wege einschließlich der Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung der Quartiere im Bereich des Bebauungsplans Ca 283/1 vorgesehen. Dies umfasst die Herstellung der Neuen Frachtstraße, des Bellingwegs und der Heinrich-Ebner-Straße sowie des nordöstlichen Teilstücks der Promenade beim Stadtarchiv (Lückenschluss Promenade). Im Zuge dessen wird außerdem die alte Frachtstraße rückgebaut. Im Quartier Q3 wird ein Verbindungsweg zwischen der bestehenden Reichenbachstraße und der zukünftigen Neuen Frachtstraße hergestellt (siehe Anlagen 2 und 3).

Mit der Vorlage GRDrs 183/2016 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik über die Grundsätze der Planung und Gestaltung der Verkehrsflächen im NeckarPark informiert.

Die Neue Frachtstraße, der nördliche Teil der Heinrich-Ebner-Straße im Bereich zwischen den Quartieren Q2 und Q3 sowie der nördliche Teil des Bellingwegs werden mit einer Asphaltfahrbahn versehen, die Gehwege werden als Sickerpflaster ausgebildet (Wohnstraßen). Die südlichen Teile des Bellingwegs und der Heinrich-Ebner-Straße sowie des restlichen Teilstücks der Promenade beim Stadtarchiv (Eugenie-von-Soden Weg) erfolgen in Sickerpflaster (Fußgängerbereiche). Durch die Verwendung von Sickersteinen bzw. durch die direkte Ableitung des Regenwassers von den unmittelbar benachbarten Flächen in den Veielbrunnenpark kann ein Großteil des Regenwassers im Gebiet verbleiben und muss nicht zur Kläranlage geleitet werden.

Auf dem Gebiet des Quartiers Q3 ist für Anfang 2021 zudem die Verlegung einer Trafostation durch die Stuttgart-Netze Betrieb GmbH vorgesehen. Im Zuge der Herstellung der Heinrich-Ebner-Straße und des Wegs auf Q3 erfolgt die Verlegung der erforderlichen Leitungen zur Versorgung der Quartiere.

Die auf den Park zuführenden Wege werden als Fußgängerzonen mit Zufahrt zu privaten Stellplätzen frei ausgewiesen. Im Bereich der Neuen Frachtstraße, des nördlichen Teils der Heinrich-Ebner-Straße und des nördlichen Teils des Bellingwegs ist Kfz-Verkehr zugelassen. Zwischen den Parkplätzen sowie im Bereich der Geh- und Fußwege werden Bäume gepflanzt.


3. Kanalbau

Für die Aufsiedlung des ehemaligen Güterbahnhofareals in Bad Cannstatt ist es gemäß des Bebauungsplans Ca 283/1 erforderlich, Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle (siehe Anlage 4) herzustellen.

Im 2. Bauabschnitt werden bei den Quartieren Q3, Q6 und Q6.1 im Bellingweg, in der neu geplanten Frachtstraße und in der Heinrich-Ebner-Straße Kanäle hergestellt. Insgesamt sind ca. 278 m DN 400 und ca. 20 m DN 300 Regenwasserkanäle und ca. 98 m DN 300 Schmutzwasserkanäle zu verlegen. Der Schmutzwasserkanal wird an den vorhandenen Ei-Profil-Kanal in der Heinrich-Ebner-Straße angeschlossen, der Regenwasserkanal wird an den neu verlegten Regenwasserkanal in der Reichenbachstraße angeschlossen. Die Kanäle stellen die Weiterführung der bereits verlegten Regen- und Schmutzwasserkanäle rund um den Veielbrunnenpark dar.


4. Terminplan und Bauabwicklung

Es ist vorgesehen mit den Bauarbeiten Anfang des Jahres 2021 zu beginnen. Mit dem Abschluss der Arbeiten wird bis Mitte des Jahres 2022 gerechnet.

Der Bauablauf der einzelnen Abschnitte ist so ausgerichtet, dass zunächst der südliche Teil des Areals mit den Straßen und Wegen um die Quartiere Q6 und Q6.1 sowie Q5 (Ost) erschlossen wird.

Anschließend erfolgt der nördliche Teil um Q3 und Q2 Ost. Im nördlichen Bereich wird mit Herstellung der Heinrich-Ebner-Straße die Entwässerung an den bestehenden Kanal in der Reichenbachstraße angeschlossen.

Die Befahrbarkeit des Rettungswegs (Eugenie-von-Soden-Weg) wird dauerhaft aufrechterhalten. In einzelnen Bauabschnitten ist allerdings eine temporäre Verlegung des Rettungswegs auf den Weg 67 (südlich des Veielbrunnenparks) erforderlich.

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wurde am 1. Juli 2020 über die geplanten Maßnahmen informiert.


5. Vergabeermächtigungen

Für die Umsetzung des Projekts Straßen nördlich des Veielbrunnenparks 2. BA sind mehrere Vergaben erforderlich. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.2 (SES) des Beschlussantrags, sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


6. Ausblick Erschließungsmaßnahmen NeckarPark

Für die noch ausstehende Herstellung der Straßen nördlich der Benzstraße erfolgen die Bau- und Vergabebeschlüsse sobald der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Ca 283/5 gefasst ist.


Finanzielle Auswirkungen


Die für Beschlussziffer 1.2 erforderliche Deckung erfolgt aus der Pauschale Erschließung, Projekt 7.662941. Die Deckung der aktivierungsfähigen Eigenleistungen gemäß Beschlussziffer 1.3 erfolgt aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das Projekt 7.661052 - Baugebiet NeckarPark umgesetzt.

Die Finanzierung der Teilmaßnahme zum Bau des Lückenschlusses in der Promenade (Eugenie-von-Soden Weg, siehe Anlage 1) erfolgt aus Sanierungsmitteln des Amts für Stadtplanung und Wohnen. Die für die Beschlussziffer 1.2.2 erforderlichen Mittel wurden bereits mit der GRDrs 882/2017 beschlossen.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 6) und die Angaben zur Finanzierung (Anlage 7) wird verwiesen.

Die Mittel für die Kanalbauarbeiten werden vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart im Wirtschaftsplan 2020/2021 bereitgestellt. Für die Finanzierung stehen im Wirtschaftsplan 2020/2021 unter der Projektnummer E13-5922-02-000 insgesamt 697.000 EUR zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Ref. SWU, Ref. WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen


Anlage 1: Übersichtskarte mit Finanzierungsbereichen
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Regelquerschnitte
Anlage 4: Entwässerung
Anlage 5: Kosten
Anlage 6: Folgelastenbeleg
Anlage 7: Angaben zur Finanzierung





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