Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 801/2013
Stuttgart,
09/16/2013



Bezahlung von Überstunden im Bereich des Spätdienstes der Tageseinrichtungen für Kinder, Deckung durch offene Stellen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.09.2013



Beschlußantrag:

Damit die Betreuung von Kindern in Spätdiensten in den Tageseinrichtungen für Kinder weiter gewährleistet ist, können vorübergehend bis längstens 31.08.2014 Überstunden angeordnet werden. Dies kann nur in dem Umfang erfolgen, in dem nicht besetzte Stellenanteile insbesondere für Früh- und Spätdienste zur Verfügung stehen. Die Deckung erfolgt daher als Ausnahme von der im Haushaltsplan festgelegten Regel, dass Überstundenbudgets nicht mit anderen Aufwendungen deckungsfähig sind, aus Personalaufwendungen (Aktivbezüge).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stellenbedarfe im Kontext mit der Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) wurden zuletzt in der GRDrs 29/2013 ausführlich dargelegt. Die notwendigen Ermächtigungen zur Stellenbesetzung liegen nun umfassend vor und für den Stellenplan 2014/2015 sind entsprechende Stellenschaffungen beantragt.

Nun gilt es für die Kinder und deren Eltern die Stellen möglichst rasch zu besetzen, um die Betreuung im Spätdienst sicher zu stellen. Es wird leider nicht gelingen, kurzfristig alle dafür notwendigen Fachkräfte zu gewinnen. Deshalb sollen vorhandene Vollzeitbeschäftigte im Rahmen der geltenden Arbeitszeitbestimmungen auf freiwilliger Basis angeordnete Überstunden leisten können. Aufgrund der angespannten Personalsituation in den Tageseinrichtungen werden solche Überstunden i.d.R. nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können.

Die örtliche Personalvertretung hat der freiwilligen Leistung von Überstunden zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung der Kosten für die Überstunden werden in entsprechendem Umfang nicht besetzte Stellenanteile insbesondere für Früh- und Spätdienste blockiert, so dass in entsprechendem Umfang Personalkosten eingespart werden. Die Deckung erfolgt daher als Ausnahme von der im Haushaltsplan festgelegten Regel, dass Überstundenbudgets nicht mit anderen Aufwendungen deckungsfähig sind, aus Personalaufwendungen (Aktivbezüge).

Beim Jugendamt wird ein entsprechendes Controlling durchgeführt.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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