Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
429
8
Verhandlung
Drucksache:
568/2022
GZ:
AKR 0505-05
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Fortschreibung der Einsatzzeiten der Fachdienste nach DGUV Vorschrift 2
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 25.11.2022, GRDrs 568/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Projektabschlussbericht "Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 der Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin" wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage).
2. Vom Gesamtstellenmehrbedarf aufgrund der Fortschreibung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
a. des Fachdienstes für Arbeitssicherheit von 5,69 Stellen und
b. des Fachdienstes für Arbeitsmedizin von 3,56 Stellen
wird Kenntnis genommen.
3. Die Fachdienste für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin werden ab sofort ermächtigt, folgende Stellen dauerhaft zu besetzen:
a. 2,0 Stellen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Entgeltgruppe 12 beim Fachdienst für Arbeitssicherheit,
b. 1,78 Stellen für Ärztinnen/Ärzte in Entgeltgruppe 15 beim Fachdienst für Arbeitsmedizin,
c. 1,78 Stellen für Assistenzkräfte in Entgeltgruppe 6 beim Fachdienst für Arbeitsmedizin.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/25 getroffen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf in Höhe von bis zu 474.00 EUR im Haushaltsjahr 2023 aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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