Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 4/2024
Stuttgart,
01/12/2024



Nachrücken von Frau Andrea Unsöld (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
31.01.2024
01.02.2024



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Andrea Unsöld in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Andrea Unsöld die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 31. Januars 2024 ausgeschiedenen Stadtrat Fritz Currle (vgl. GRDrs 3/2024) mit Wirkung vom 1. Februar 2024 in den Gemeinderat nach.

Frau Andrea Unsöld hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Andrea Unsöld keine Hinderungsgründe vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang