Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
276
21
VerhandlungDrucksache:
408/2016
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 06.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: EU-Ausschreibung der Besonderen Schülerverkehre
für die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 21.06.2016, GRDrs 408/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Situation bei der Beförderung von behinderten Kindern im Rahmen der Besonderen Schülerverkehre wird Kenntnis genommen. 2. Dem vorgeschlagenen erweiterten Ausschreibungsumfang bei den Qualitätskriterien wird hinsichtlich folgender Punkte zugestimmt:

a) Nachweis Erste-Hilfe-Kurs alle 2 Jahre, statt wie bisher alle 3 Jahre

b) Bei Verspätungen, die im Verantwortungsbereich des Fahrdienstes liegen und mehr als 15 Minuten betragen, kann die Schule in Abstimmung mit den Eltern ein Taxi zulasten des Fahrdienstes bestellen.

c) Pflichtausstattung des Fahrzeugs: Klimaanlage, Navigationsgerät, bestimmte Grundausstattung (z. B. Spucktüten, Tourenschilder)

d) Pflicht zur Tourenänderung ab 20 Krankheitstagen

e) Erweiterung der Zuschlagskriterien um Umweltverträglichkeit des Fuhrparks und Zertifikat über die sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zu der in der gestrigen Schulbeiratssitzung aufgetretenen Frage möglicher Strafzahlungen trägt BM Wölfle vor, rechtlich könnten in die Ausschreibung Strafzahlungen aufgenommen werden. Dies wäre jedoch ein ausgesprochen "stumpfes Schwert". Die Höhen möglicher Vertragsstrafen seien prozentual festgelegt. Bei einer ausgefallenen Fahrt würde beispielsweise die maximale Strafhöhe 1 € betragen. Dies könne als Anreiz angesehen werden, Fahrten nicht durchzuführen. Es gebe allerdings andere rechtliche Handhabungen. So seien unter anderem zum Thema Verspätungen präzisere textliche Festsetzungen erfolgt. Damit müssten Unternehmen bei Verspätungen Taxikosten übernehmen. Insgesamt gehe die Verwaltung davon aus, dass in den Ausschreibungstexten wirksamere Festsetzungen als Vertragsstrafen aufgenommen wurden.

Zu diesen Ausführungen äußern sich StR Stradinger (CDU) und StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) positiv. StR Stradinger spricht sich für eine auf ein bzw. zwei Jahre befristete Vergabe aus. Von StRin Gröger (SPD) wird BM Wölfle gebeten, das von ihm Dargestellte den Schulleitungen mitzuteilen. Zudem regt sie an, die negativ aufgefallene Firma bei neuen Vergabeverfahren auszuschließen. Selbstverständlich, so anschließend EBM Föll, werde im Vergabeverfahren das Zuverlässigkeitskriterium geprüft. Rechtlich existierten jedoch hohe Hürden, um Bewerber auszuschließen. Leichter möglich sei, wenn, wie vom Schulverwaltungsamt festgestellt, ein Vertragspartner mehrfach die Leistung nicht erbracht wurde, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Dann allerdings werde Ersatz benötigt. Das Schulverwaltungsamt gehe entsprechend vor und bemühe sich, Ersatz zu finden. Zudem stellt EBM Föll klar, nach den Vertragsunterlagen müsse 15 Minuten abgewartet werden, bevor ein Taxi bestellt werden kann. In diesem Zusammenhang gibt StRin Nuber-Schöllhammer zu bedenken, dass die Taxiregelung zwar begrüßenswert ist, aber Fahrdienste für behinderte Kinder häufig von einer Fachkraft begleitet werden. In der Realität sei die Beförderung von Behinderten mit Taxis nicht unproblematisch.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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