Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
115/2018
Stuttgart,
06/29/2018
Schulschwimmen
-Längere Schwimmzeiten und neue Kriterien für den Bäderbus
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.07.2018
11.07.2018
Bericht:
Bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde das Thema des Einsatzes weiterer Bäderbusse mit dem Ziel, im Schwimmunterricht teilweise deutlich längere Aufenthaltszeiten im Wasser zu erreichen, von mehreren Fraktionen in mehreren Anträgen aufgegriffen und diskutiert.
Tiefergehender Hintergrund der Diskussion ist, dass aus verschiedenen Gründen immer weniger Kinder in ihren Familien an das Schwimmen herangeführt werden. Daraus resultiert verstärkt die Forderung, dass möglichst alle Kinder in der Grundschulzeit das Schwimmen erlernen sollen. Die Verwaltung beschäftigt sich daher mit der Frage, wie dafür möglichst gute Rahmenbedingungen auch beim Schulschwimmen geschaffen werden können und legt dabei bewusst den Fokus auf die Grundschulen.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine Übersicht über die anstehenden Sanierungen der Stadtbäder und Lehrschwimmbecken vorzulegen (Anlage 1).
Ausgangssituation
Für das Schulschwimmen können verteilt auf das Stadtgebiet 9 Lehrschwimmbecken und 11 Schwimmbäder genutzt werden. Die Grundschüler benötigen die Nichtschwimmerbereiche. Bei der Organisation ist zudem darauf zu achten, dass bei dieser Altersgruppe für das An- und Ausziehen jeweils ein Zeitrahmen von 10 Minuten eingerechnet werden muss. Die meisten Schulen haben derzeit kein Schwimmbad in unmittelbarer Nähe. Es muss für die Wegstrecke zum Bad und zurück zur Schule eine Wegezeit eingeplant werden. Die Entfernung zum Bad und der Großstadtverkehr spielen daher ebenfalls eine wichtige Rolle. Deshalb werden von den Schulen i.d.R. für das Schwimmen Doppelstunden im Stundenplan vorgesehen.
Hier ein Beispiel für die Verteilung von Wege- und Umziehzeiten, um eine reine Schwimmzeit von rd. 30 Minuten zu erreichen:
DoppelUnterrichtsstunde 90 Minuten
Weg hin max. 20 Minuten
Ausziehen, duschen 10 Minuten
Reine Schwimmzeit 30 Minuten
Duschen, anziehen 10 Minuten
Weg zurück max. 20 Minuten
1. Derzeitiger Bäderbusanspruch
Um die Wegezeiten zu verkürzen werden bereits jetzt Bäderbusse eingesetzt. Mit Beschluss des Gemeinderats (GRDrs. 652/2001) wurden für die Grundschulen und die Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen die Buskriterien zum Einsatz eines Bäderbusses zum Schuljahr 2001/2002 wie folgt festgelegt:
a.) eine Wegezeit von der Schule zum Bad
zu Fuß von max. 20 Minuten
(einfache Strecke) bzw.
b.) ein Erreichen des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln
ohne Umsteigen
ist
zumutbar
. Es wird damit derzeit den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln der Vorrang vor dem Einsatz eines zusätzlichen Bäderbusses eingeräumt.
2. Derzeitige Schwimmzeiten
Das Staatliche Schulamt hat eine Abfrage zum Schwimmunterricht 2016/17 an den Grundschulen durchgeführt um in Erfahrung zu bringen, welche Schulen eine effektive Schwimmzeit von 30 Minuten erreichen. Das Schulverwaltungsamt hat diese Abfrage ausgewertet und in der GRDrs 1107/2017 dargestellt. Danach hatten von den 72 Grundschulen im SJ 2016/17
- 36 Grundschulen einen Bäderbusanspruch und wurden transportiert. Hier ist bis auf zwei Grundschulen eine effektive Schwimmzeit von min. 30 Minuten gegeben.
- Zwei Grundschulen haben angegeben, den ÖPNV zu nutzen, um die Schwimmstätte (Fußweg und Stadtbahn) zu erreichen. Auch hier ist eine effektive Schwimmzeit von min. 30 Minuten gegeben.
- Die restlichen Grundschulen haben angegeben, die Schwimmstätte zu Fuß unter 20 Minuten (einfache Strecke) zu erreichen. Auch hier ist eine effektive Schwimmzeit von min. 30 Minuten gegeben.
Bei 8 Grundschulen fand im SJ 2016/17 kein Schwimmen statt wegen Sanierung der seither genutzten Schwimmstätte (siehe Anlage 1 Übersicht über die wegen Sanierung in den letzten 3 Jahren und zukünftig geschlossenen Bäder und Lehrschwimmbecken).
3 Grundschulen haben z. T. einen Bäderbusanspruch, gingen aber aus anderen Gründen nicht schwimmen (z.B. keine ausgebildeten Schwimmlehrkräfte an der Schule).
3. Erhöhung der reinen Schwimmzeit aus pädagogischer Sicht/ Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes Stuttgart:
Auch das Staatliche Schulamt würde es begrüßen, wenn die bisherige Mindestschwimmzeit innerhalb einer Doppelstunde Schwimmen (90 Minuten), in Bezug auf Anfahrts- und Umkleidezeiten, von 30 Minuten auf 40 Minuten erhöht werden könnte. Es weist darauf hin, dass in der Kontingentstundentafel für das Fach „Bewegen, Spiel und Sport“ in der Grundschule insgesamt 12 Stunden für die Klassenstufe 1-4 vorgesehen ist. Das bedeutet in der Regel 3 Unterrichtsstunden pro Klassenstufe und Woche.
Mit wieviel Unterrichtsstunden und in welcher Klassenstufe(n) Schwimmunterricht erteilt wird, müssen die Schulleitungen für ihre Schule, mit Blick auf den Bildungsplan, selbst festlegen. Dies ist abhängig von Personal, Sporthallenzeiten, Schwimmzeiten und Schwimmflächen, Entfernung zum Bad usw.
Eine Erhöhung der reinen Schwimmzeit auf 40-60 Minuten, wie im Antrag Nr. 968/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion gefordert, könnte rein theoretisch auch durch die Bereitstellung von 3 Unterrichtsstunden am Stück für den Schwimmunterricht erreicht werden.
Der Bedarf an Schwimmzeiten würde sich allerdings bei diesem Ansatz deutlich erhöhen und ist mit dem derzeitigen Bestand an Schwimmstätten nicht realisierbar.
Ein Schwimmunterricht im Rahmen von 3 Unterrichtsstunden könnte nur durch den Bau von neuen Lehrschwimmbädern und Hallenbädern abgedeckt werden und ist somit nicht mittelfristig umsetzbar.
Nach erster Einschätzung durch das Staatliche Schulamt Stuttgart ist die Bereitstellung von 3 Unterrichtsstunden am Stück aber schulorganisatorisch sehr problematisch.
Daher wird diese o.g. Option nicht weitergehend bearbeitet.
Zwei Wege zur Verbesserung der Schwimmzeiten
Wenn die Schwimmzeiten verlängert werden sollen, sind bei der Festlegung des Zeitziels aufgrund der gegebenen Fakten folgende Extreme zu berücksichtigen:
Eine reine Schwimmzeit von
mehr als 40 Minuten
ist derzeit nur von den wenigen Grundschulen zu erreichen, die ein Schwimmbad oder ein Lehrschwimmbecken auf dem eigenen Grundstück haben bzw. in unmittelbarer Nähe besuchen.
Bei weiten Entfernungen wird zur Verkürzung der Wegezeit ein Bäderbus eingesetzt. Aber auch da zeigen sich aufgrund des Stadtverkehrs Grenzen. Folgende Schulen haben bei der Umfrage des SSA angegeben,
trotz Einsatz eines Bäderbusses eine effektive Schwimmzeit von 40 Minuten
nicht
erreichen
zu können:
Grundschule Birkach – Hallenbad Plieningen 30 Minuten
Carl-Benz-Schule – Hallenbad Cannstatt 30 Minuten
Grundschule Hofen – Hallenbad Cannstatt 30 – 40 Minuten
Grundschule Uhlbach – Hallenbad Untertürkheim 20 – 25 Minuten
Herbert-Hoover-Schule – Hallenbad Zuffenhausen 30 Minuten
Luginslandschule – Hallenbad Untertürkheim 35 Minuten
Maria-Montessori-Schule – Hallenbad Feuerbach 30 Minuten
Grundschule Obertürkheim - Hallenbad Untertürkheim 30 Minuten
Pelikanschule - Hallenbad Cannstatt 35 Minuten
Rappachschule – Hallenbad Feuerbach 20 Minuten
Grundschule Stammheim – Hallenbad Zuffenhausen 30 Minuten
Steinhaldenfeldschule – Hallenbad Cannstatt 30 Minuten
Ein realistisches Zeitziel zur Verbesserung der jetzigen Situation bei den Grundschulen wird daher bei einer anzustrebenden reinen Wasserzeit von 40 Minuten gesehen.
Dies könnte im Wesentlichen durch zwei Maßnahmen erreicht werden, wenn die Wegezeiten verkürzt werden
1.
kurzfristig
durch neue Kriterien beim Einsatz eines Bäderbusses bzw.
2.
längerfristig
durch eine neue Bäderplanung und ggf. Bau neuer Lehrschwimmbecken zur Verkürzung der Entfernung.
Kurzfristige Verbesserung: Neue Kriterien für den Anspruch auf einen Bäderbus
Um die Schwimmfähigkeit in der Grundschulzeit zu erlangen, sollten möglichst viele Grundschulen im Rahmen einer Doppelstunde (90 Minuten) eine reine Schwimmzeit von 40 Minuten erreichen können.
Eine Erhöhung der reinen Schwimmzeit auf bis zu 40 Minuten durch den Einsatz weiterer Bäderbusse ist aus Sicht der Verwaltung für einen großen Anteil von Grundschulen eine schulorganisatorisch und wirtschaftlich kurzfristig umsetzbare Lösung. Dabei muss beachtet werden, dass bereits jetzt eine reine Schwimmzeit von 40 Minuten bei diversen Schulen trotz Einsatz eines Bäderbusses nicht erreicht werden kann (siehe oben).
Eine theoretisch mögliche weitere Ausweitung der reinen Schwimmzeit über die 40 Minuten hinaus stößt hinsichtlich der täglichen Verkehrssituation in Stuttgart sowie der Verfügbarkeit weiterer Busse durch die SSB deutlich an ihre Grenzen und kann dann bei immer mehr Schulen praktisch nicht umgesetzt werden.
Die neuen Kriterien für die Grundschulen würden lauten:
Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist ein Bäderbusanspruch dann gegeben, wenn die einfache Wegezeit – ob zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – bei Zugrundelegung einheitlicher Berechnungsmethoden (VVS-Fahrplanauskunft, Prämisse Fußgänger langsam) auf max. 15 Minuten verkürzt wird.
Die Verwaltung hat einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet, der unter Verwendung der vorhandenen Bäderressourcen und einer effektiveren Nutzungsplanung für die Schulen den genannten neuen Kriterien entspricht. Eine Neuberechnung auf Grundlage dieser neuen Kriterien würde künftig einen zusätzlichen Bäderbusanspruch für insgesamt 17 weitere Schulen ergeben. Die 15 Grundschulen und 2 SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Für einen wirtschaftlichen Bäderbuseinsatz müssen die Badbelegungspläne entsprechend optimiert und mit der SSB die Bereitstellung zusätzlicher Busse geklärt werden.
Mit der praktischen Umsetzung könnte die Verwaltung nach entsprechender Beschlussfassung beginnen. Im Rahmen der Möglichkeiten wäre den verschiedenen, auf das Stadtgebiet verteilten Schulen jeweils ein Bäderbus zur Verfügung zu stellen. Um einen wirtschaftlichen Bäderbuseinsatz umsetzen zu können, sollten dann jedoch zeitnah auch die Badbelegungspläne überarbeitet und optimiert werden, indem die Transporte und die Belegungen zeitlich zusammengefasst werden.
Da hiervon die Stundenpläne vieler Schulen betroffen sind, muss damit gerechnet werden, dass diese Optimierung nur in Schritten ggf. über einige Schuljahre hinweg erfolgen kann.
Nach positiver Kenntnisnahme dieser Mitteilungsvorlage würde die Verwaltung zeitnah einen entsprechenden Sachbeschluss zur Umsetzung dieser Kriterien herbeiführen.
Längerfristiger Ansatz: Neue Bäderplanung
Um mittel- bis längerfristig weitere Verbesserungen anstreben zu können, bedarf es einer vertieften Prüfung aller Rahmenbedingungen. Vor allem müssen die rechnerisch anhand einheitlicher Kriterien ermittelten Wegezeiten darauf hin hinterfragt werden, wie sich diese im tatsächlichen Verkehr darstellen. Außerdem sollten unter Berücksichtigung der Entfernungen und Wegezeiten die Standorte der Schwimmstätten genauer unter die Lupe genommen werden.
Da für die Grundschüler das Erlernen des Schwimmens im Fokus steht, muss deren Bedarf gesondert erhoben werden. Der Bestand an Schwimmstätten ist deshalb daraufhin genauer zu untersuchen, in welchem Umfang Nichtschwimmerbereiche zur Verfügung stehen. Die Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) erstellen derzeit ebenfalls einen Bäderplan für die Stadtbäder.
Da auch hier ein höherer Bedarf an Schwimmkursen und daher Nichtschwimmerbereiche gesehen wird, der in die Planung einfließen soll, wurde eine Abstimmung zwischen den BBS und dem Schulverwaltungsamt vereinbart.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2020/21 eine vertiefte Planung für den Investitionsbedarf an Schwimmbädern auf Stadtbezirksebene spezifisch für die Grundschulen vorzunehmen. Dabei würden nochmals die Wegezeiten (mit und ohne Bäderbus) und vor allem die Kapazitäten im Nichtschwimmerbereich gezielt untersucht. Mit Blick auf die angestrebten längeren Aufenthaltszeiten im Wasser könnte so die Verwaltung dann aufzeigen, wo ggf. noch ein Fehlbedarf für Lehrschwimmbecken besteht (Beschlussvorlage).
Dabei sind allerdings nicht nur die Baukosten für ein Lehrschwimmbad zu beachten, sondern auch die laufenden Kosten bzw. Betriebskosten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms Schulen – Neu- und Erweiterungsbauten (GRDrs 717/2017) und den Planungen für das Schulsanierungsprogramm wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Schaffung von dringend benötigtem Schulraum vorrangig vor der Schaffung von Sportstätten bewertet wird.
Eine Projektplanung neuer Schwimmstätten kann daher, ohne Verschiebung bereits priorisierter Vorhaben, frühestens ab dem Jahr 2023 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die gelockerten Kriterien hätten künftig weitere 15 Grundschulen und weitere 2 SBBZ Lernen einen Anspruch auf einen Bädertransport. Dadurch entstehen im Teilergeb-nishaushalt 400
Mehrkosten
für den Bäderbus für zusätzliche 17 Schulen in Höhe von insgesamt
rd. 161.500,- €/Jahr
die im Budget des Schulverwaltungsamtes beim Sachkonto 44290160/ Auftrag 40214001000 – Fahrten Schwimmbad, Jugendverkehrsschule gedeckt werden könnten.
Zum Doppelhaushalt 2020/2021 würden die Bedarfe neu ermittelt und angemeldet.
Beteiligte Stellen
Die Vorlage wurde von den Referaten WFB, T (Bäderbetriebe) und SOS mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Haushaltsantrag Nr. 599/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PLuS vom 11.10.2017
Haushaltsantrag Nr. 363/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 19.10.2017
GRDrs. Nr. 1107/2017 Haushaltsvorlage für die 1. Lesung am 8.11.2017
Haushaltsantrag Nr. 961/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PLuS vom 6.12.2017
Haushaltsantrag Nr. 968/2017 CDU-Gemeinderatsfraktion vom 11.12.2017
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Isabel FezerBürgermeisterin
Anlage 1: Übersicht über die wegen Sanierung in den letzten 3 Jahren und zukünftig geschlossenen Bäder und Lehrschwimmbecken
Anlage 2: Ausführliche Beschreibung der Auswirkungen der Erhöhung der reinen Schwimmzeit von 30 Minuten auf 35 und 40 Minuten effektive reine Schwimmzeit
<Anlagen>
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Anlage 2.pdf
Anlage 1 .pdf