Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 1154/2021
Stuttgart,
09/22/2022



Erhöhung der Entgelte des Städtischen Bestattungsdienstes



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
UA STA Bestattungskultur und Friedhöfe
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Einbringung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
11.10.2022
12.10.2022
13.10.2022



Beschlußantrag:


Die Entgelte des Städtischen Bestattungsdienstes (Stadtrecht 7/3 b) werden gemäß Anlage 1 ab dem 01.11.2022 neu festgesetzt.

Begründung:


Der städtische Bestattungsdienst bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestattungen an. Neben der Inanspruchnahme durch Bestattungspflichtige übernimmt der Bestattungsdienst auch die Abwicklung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Auftrag des Amts für öffentliche Ordnung.

Der Bestattungsdienst wird steuerlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt, ein Kostendeckungsgrad von 100% wird angestrebt. Der Kostendeckungsgrad stellt das Verhältnis von Erträgen zu Aufwendungen dar.

Um den Kostendeckungsgrad durch eine Erhöhung der Erträge zu verbessern, wurden zuletzt im Jahr 2017 die Bearbeitungsentgelte für die Inanspruchnahme des städt. Bestattungsdienstes angepasst (s. GRDrs 624/2016). Der damals kalkulierte volle Kostendeckungsgrad konnte aber in den letzten Jahren aufgrund verringerter Erträge und gleichzeitig gestiegener Aufwendungen aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden.

Negativ auf die Ertragslage wirkten sich hohe Personalausfälle aus. Gestiegene Personalkosten und eine allgemeine Verteuerung führten zu erhöhten Aufwendungen
(s. auch GRDrs 645/2021 und 490/2019).

Zum Jahresabschluss 2020 betrug der Gesamtkostendeckungsgrad nur noch rund
50 %, zum Jahresabschluss 2021 rund 54%, vgl. Anlage 4.

Um zukünftig eine Verbesserung der Kostendeckung zu erreichen wird vorgeschlagen, die Entgelte, wie in Anlage 1 dargestellt, zu erhöhen. Hierdurch würde sich rechnerisch eine volle Kostendeckung (100%) ergeben.

Im Rahmen der Entgeltneuberechnung wurden auch die verwaltungsinternen Prozesse überprüft und an die heutigen Verhältnisse angepasst. Danach soll zukünftig bei Entgelten für Bestattungsvorsorge der Anteil des Entgelts, mit dem der Bestattungsdienst in Vorleistung geht, also die Beratung und ggf. die Kosten für einen Hausbesuch, mit Vertragsabschluss fällig werden.
Der Anteil des Entgelts für die Abwicklung der Bestattung soll wie bisher erst im Todesfall abgerechnet werden.

Für das bereits im Unterausschuss „Bestattungen und Friedhöfe“ vorgestellte Gedenkportal wird vorgeschlagen, einen neuen Entgelttatbestand „Bearbeitungsentgelt für Nutzung des Gedenkportals für sonstige Kunden“ einzuführen. Der neue Tatbestand würde auch ohne Abnahme weiterer Leistungen des städtischen Bestattungsdienstes die Möglichkeit bieten, das Gedenkportal zu nutzen. Für Kunden des städtischen Bestattungsdienstes soll dies inbegriffen sein.

Anlage 2 zeigt die Entgeltentwicklung seit 2014 sowie die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entgelterhöhung. Anlage 3 enthält die Kalkulation der Entgelte (gewerblicher Bereich). Anlage 4 soll einen Überblick über die Kostendeckungsgrade und Fallzahlen seit 2012 geben.




Finanzielle Auswirkungen

Nach der Entgelterhöhung können im gewerblichen Bereich des Städtischen Bestattungsdienstes Entgelterträge in Höhe von netto rund 277.000 EUR pro Jahr erzielt werden. Demnach sind pro Jahr Mehrerträge in Höhe von netto rd. 136.000 EUR zu erwarten.



Beteiligte Stellen

WFB
AKR
SOS


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Entgelttabelle Städtischer Bestattungsdienst
Anlage 2: Entgeltentwicklung und finanzielle Auswirkungen
Anlage 3: Kalkulation Bearbeitungsentgelte des Städtischen Bestattungsdienstes
Anlage 4: Übersicht Kostendeckungsgrade und Fallzahlen seit 2012





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