Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
233
12
Verhandlung
Drucksache:
288/2018
GZ:
AKR 0410-00
Sitzungstermin:
27.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Maßnahmenpaket zur Umsetzung der € 4 Mio. Sondermittel für Digitalisierung im Rahmen der Digitalisierungsstrategie StradiS [Digital Move - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft]
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 29.05.2018, GRDrs 288/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Sondermittel (€ 4 Mio. Plan) für die Digitalisierung wird zugestimmt.
2. Die zusätzlichen Maßnahmen werden in die IuK-Maßnahmenpläne 2018 und 2019 aufgenommen, der betriebliche und personelle Aufwand im Teilergebnishaushalt 100 im Profitcenter 1007410 abgebildet. Das Gesamtbudget von 2 Mio. EUR je Haushaltsjahr ist einzuhalten.
3. Für die Umsetzung der in Punkt 2 dargestellten Maßnahmen sind folgende zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich:
2,0 Stellen EG13 zum Aufbau eines stadtweiten Enterprise Content Management (ECM) Competence Centers
2,0 Stellen EG14 zum Aufbau eines stadtweiten IT-Security Competence Centers im Rahmen eines ISMS (Information Security Management System)
1,0 Stellen EG12 zur Erweiterung des zentralen IT-Lizenz und Asset-Managements
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal außerhalb des Stellenplans ab dem 01.09.2018 befristet bis 31.12.2019 einzustellen. Bedingt durch die IT-Stellenmarktsituation und aufgrund der Fluktuation bei den IT-Beschäftigten im Haupt- und Personalamt dürfen die Arbeitsverträge unbefristet abgeschlossen werden.
Sofern im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 weitere Mittel für innovative Digitalisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden, kann die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal entsprechend verlängert werden.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die Vorlageninhalte werden von BM
Dr. Mayer
dargestellt. Insbesondere betont er, die vorgeschlagenen Maßnahmen reagierten auf die kurzfristig gesehenen Aufgabenstellungen. Dabei handle es sich um die Themenbereiche Innovative Digitalisierungen, IT-Sicherheit/IT-Rechtskonformität und IT-Effizienzmanagement.
Die StRe
Dr. Reiners
(CDU),
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE) und
Perc
(SPD) bedanken sich für die Vorlage.
Für StRin
Deparnay-Grunenberg
ist wichtig, dass Verbesserungen auch bei der Bürgerschaft ankommen. Die Vorlage, so StR
Perc
, zeige den Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung auf. Nach dessen Aufarbeitung geht er davon aus, dass mehr Investitionen getätigt werden können, um für die Bürger/-innen Verbesserungen zu erzielen. Seiner Erinnerung nach ergibt die Beschlusslage für den Fall, dass sich Restmittel bei den Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen ergeben sollten, dass auch diese Mittel im zur Beratungen stehenden Bereich eingesetzt werden können.
Zu Fragen von StRin Deparnay-Grunenberg führt der
Vorsitzende
an, das Sicherheitsthema sei eminent. Daher sei für diesen Bereich auch die größte Mittelzuteilung, ca. 1,5 Mio. €, plus Stellen vorgesehen. Diese Mittel seien dort richtig investiert, da letztlich die IT-Sicherheit und die Datensicherheit die Grundlage für die Digitalisierung der Stadtverwaltung darstellte. Schließlich müssten nicht nur die städtische Mitarbeiterschaft, sondern auch die Bürger/-innen davon überzeugt sein, dass ihre Daten im Datenverkehr sicher aufgehoben seien. Dieses Thema müsse im Fokus bleiben.
Weiter informiert er, das Thema E-Government werde bearbeitet. So habe man online-Terminvereinbarungen in Bürgerbüros eingeführt. Dieser Ansatz solle weiter ausgebaut werden. Bei den übrigen E-Government-Anwendungen sei man dabei, dort wo es möglich sei, digitale Lösungen auszuarbeiten. Hier sei die Verwaltung jedoch in einem sehr engen Korridor unterwegs, da für den Großteil der Maßnahmen/Leistungen das Land oder der Bund benötigt würden (z. B. Führerschein-, Meldewesen). Mit dem Land stehe die Stadt, was die Serviceplattform Service B-W betreffe, in guten Gesprächen. Er geht davon aus, dass in Zukunft ein veritables Bürgerkonto angeboten werden kann, über das die Bürger/-innen Leistungen abrufen können. Geduld müsse jedoch hier aufgebracht werden, da sozusagen die höheren Ebenen, die Vorgaben machen müssten, etwas behäbiger als seitens der Stadt erwartet agierten.
Ebenfalls an StRin Deparnay-Grunenberg gewandt erklärt Herr
Reichert
(HauptPersA) zu ethischen Weichenstellungen, im StradiS-Prozess gebe es umfangreiche Themenschwerpunkte wie "Arbeitsplatz der Zukunft". Realistisch gesehen nehme hier die Stadt Stuttgart jedoch nicht die Rolle ein, solche Themen voranzubringen. Vielmehr stehe die Stadt am Ende der Software-Entwicklungen. Themen wie Einsatz von WhatsApp seien natürlich Themen die in naher Zukunft auch auf die Stadt zukämen. Diesbezüglich gehöre überlegt, was gewollt werde, was die Mitarbeiterschaft benötige und welche gesellschaftlichen Entwicklungen ausgelöst würden. Zu Algorithmen, die beispielsweise die Bevölkerung selektieren oder bestimmte automatische Entscheidungsabläufe beeinflussen können, nimmt er eine zurückhaltende Position ein. Hier sieht er für die Stadtverwaltung keine Schwerpunkte.
Auf StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) eingehend teilt Herr Reichert mit, als Schutznorm werde der BSI-IT-Grundschutz (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) angestrebt. Geschaut werden müsse, wohin (durch Prüfvermerke) bei Windows 10 die Entwicklung gehe. Versucht werde durch LHS-spezifische Einstellungen Sicherheit zu erlangen. Begleitet werde hier ein iterativer Prozess (Prozess mehrfachen Wiederholens gleicher oder ähnlicher Handlungen zur Annäherung an eine Lösung).
Abschließend stellt BM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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