1. Der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes in Bad Cannstatt gemäß dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 27. Februar 2023 (Anlage 1) und Plan des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 6.619.000 EUR zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 380.000 EUR zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiken von 710.000 EUR mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 7.709.000 EUR wird zugestimmt.
2. Der Verwendung eines Natursteinbelags im zentralen Platzbereich, eines Sonderasphalts im Bereich der Fahrbahn sowie der Umgestaltung zusätzlicher Flächen im Bereich der Eisenbahnstraße mit einem zusätzlichen Kostenstand (03/2023) von insgesamt 896.000 EUR zzgl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 51.000 EUR zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiken von 94.000 EUR mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 1.041.000 EUR wird zugestimmt. 3. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.515.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt,
Projekt 7.661099 - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt, AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.
4. Für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes in Bad Cannstatt stehen im Teilfinanz-haushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.661099 - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt, AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen insgesamt Mittel in Höhe von 6.030.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf der Beschlusspunkte 1 und 2 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von insgesamt 2.720.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 101.000 EUR) wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt in Abhängigkeit der Zustimmung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von maximal 7.515.000 EUR sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen. Begründung: Die Landeshauptstadt Stuttgart wird im Sommer 2024 einer von 10 Austragungsorten der Fußball-Europameisterschaft 2024 sein. Der Bahnhofsplatz Bad Cannstatt ist dabei ein zentraler Ausgangspunkt für BesucherInnen auf ihrem Fußweg zum Stadion und dem gesamten Veranstaltungsareal NeckarPark. Um der Funktion als attraktiver urbaner Aufenthaltsraum und Empfangsplatz des Stadtbezirks Bad Cannstatt gerecht zu werden, soll der Bahnhofsplatz bis zur Fußball-Europameisterschaft 2024 umgestaltet werden. Über die Planung und den Stand der Bauvorbereitungen wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 25. Oktober 2022 berichtet (GRDrs 650/2022). Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wird zum Projektstand sowie über diese Vorlage informiert. Grundlage und Beschlüsse Mit GRDrs 1364/2021 wurde das Funktions- und Gestaltungskonzept vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt am 16. Februar 2022 beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 22. Februar 2022 beschlossen. Ausgehend von diesem Gestaltungskonzept wurde ein VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirats der Stadt Stuttgart durchgeführt. Entsprechend dem Ergebnis des VgV-Verfahrens wurde eine hochwertige Gestaltung des Platzes und der umgebenden Flächen festgelegt. Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 25. Oktober 2022 (GRDrs 650/2022) über den Stand der Bauvorbereitungen informiert. Am 5. Dezember 2022 hat zudem eine Bürger- und Anliegerinformation im Kursaal Bad Cannstatt stattgefunden. Finanzielle Auswirkungen Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes in Bad Cannstatt belaufen sich bei