Beschlussanträge
1. Die Richtlinien zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen (Jugendbeteiligungsrichtlinien, JBR) (Stadtrecht 0/5) gem. Anlage 1 werden erlassen. Damit wird insbesondere der Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Stuttgart mit folgenden Punkten zugestimmt:
b. Umbenennung des Arbeitskreis Stuttgarter Jugendrat in Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR),
c. Eröffnung der Möglichkeit der Kooptation neuer Mitglieder durch die Jugendräte
d. Bestellung von 2 Mitgliedern der jeweiligen Jugendvertretung vor Ort als weitere beratende Mitglieder in den Bezirksbeirat,
e. Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts zu Jugendangelegenheiten durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien sowie einer Zuziehungsmöglichkeit zu weiteren Themen,
f. Einrichtung von Aktionsgruppen als neues Jugendbeteiligungsformat.
3. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit Jugendlichen auf gesamtstädtischer Ebene ein Konzept für die weitere Umsetzung des § 41a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu erarbeiten, dieses Thema auch in der Novelle der GOG zu berücksichtigen und dem Gemeinderat zu berichten.
Begründung: Seit 1995 bietet der Stuttgarter Jugendrat Jugendlichen die Möglichkeit sich an kommunalen Entscheidungen zu beteiligen und Politik aktiv mitzugestalten. Zu den Erfolgen des Jugendrates gehören u.a.:
- Scool‐Abo: 24h Gültigkeit im ganzen Netz seit 2014
- Azubi‐Ticket als VVS‐Abo seit 2017
- Calisthenics‐Anlagen in Vaihingen (2021), Mühlhausen (2020), Bad Cannstatt (2018), Stuttgart‐Süd (2016), Zuffenhausen (2015)
- Pumptrack-Anlagen in Plieningen und Stammheim
- Downhill‐Strecke von Degerloch nach Stuttgart-Süd (Woodpecker‐Trail)
- Einrichtung von Smart Benches in Untertürkheim, Wangen, Stuttgart‐Süd und Stuttgart‐Ost
- die Abschaffung der Transportgebühr der Stadtbibliothek für Schüler, Studenten und Azubis
1. Institutionalisierte Jugendbeteiligung
1.1 Jugendräte auf Bezirksebene
Künftig gibt es drei Formen der Jugendbeteiligung, die aus den Wahlen auf Bezirksebene resultieren:
1.2 Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR)
1.2.1 Allgemeines
Im Zuge der Weiterentwicklung soll der bisherige Arbeitskreis Stuttgarter Jugendrat (AKJ) in Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR) umbenannt werden. Die Titulierung „Arbeitskreis“ geht noch auf die Anfänge der Jugendräte in Stuttgart zurück. Die Bezeichnung wurde zu einem Zeitpunkt eingeführt, als nur wenige Bezirke Jugendräte gestellt haben. Nachdem nun in den meisten Bezirken Wahlen stattfinden, passt der Titel Arbeitskreis aus Sicht der Jugendlichen nicht mehr zum gesamtstädtischen Gremium. Um das gesamtstädtische Gremium aufzuwerten und seiner Funktion sowie Arbeit Rechnung zu tragen, soll der AKJ in Jugendgemeinderat Stuttgart umbenannt werden. Der JGR wird durch die oben beschriebene Änderung bei der Wahl der Bezirksjugendräte eventuell leicht vergrößert, sollten – wie vermutet – in mehr Bezirken Wahlen stattfinden können. Diese Vergrößerung ermöglicht es dem JGR sich vertieft mit den bisherigen stadtweiten Themen zu beschäftigen und neue Aufgabenfelder zu erschließen. Gleichzeitig soll das Gremium durch weitreichendere Rechte gestärkt werden. Der Beitrag des JGR in der Klimadebatte des Gemeinderates am 20.01.2022 hat gezeigt, dass der Jugendrat zu den für ihn relevanten Themen Stellung beziehen möchte. Bislang entsendet der AKJ zwei Vertreterinnen/Vertreter in den Gemeinderat, diese können sich jedoch nur dann zu Wort melden, wenn ein Antrag des Jugendrates auf der Tagesordnung steht. Für die Zukunft soll den Vertreterinnen und Vertretern des JGR im Gemeinderat ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht zu Jugendangelegenheiten erteilt werden. Gleichzeitig kann der Gemeinderat beschließen, dass der Jugendrat auch zu weiteren Themen angehört wird, die nicht unter Jugendangelegenheiten fallen. Bis zu zwei Vertreter des Jugendrats sollen zu diesem Zweck als sachkundige Einwohner gem. § 33 Abs. 3 GemO zugezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt dies bei der Novellierung der GOG zu berücksichtigen. Ziel der Einführung dieser Rechte ist die konsequente Umsetzung des § 41a GemO. Aufgrund der Vielzahl an Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien und der anderweitigen Verpflichtungen der Jugendrätinnen und Jugendräte ist nicht davon auszugehen, dass die Jugendräte sich in jeder Sitzung zu Wort melden werden. Die meisten Mitglieder des AKJ sind noch schulpflichtig, eine Teilnahme an den Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien steht damit in Konkurrenz zur geltenden Schulpflicht. Um sich in den Sitzungen einbringen zu können, muss eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt werden, was nur die Ausnahme und nicht die Regel sein kann. Auch die Jugendrätinnen und Jugendräte, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Studium absolvieren, haben anderweitige Präsenzpflichten. Deshalb ist die Erteilung einer solchen Berechtigung vielmehr als Chance zu sehen, dass sich Jugendliche punktuell zu für sie relevante Themen (u.a. Schulen, Bildung, ÖPNV, Nutzung des öffentlichen Raums) in einem institutionalisierten Rahmen äußern können. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung wird die Jugendlichen bei Bedarf anmelden und einen gemeinsamen Wortbeitrag des Jugendrates vorbereiten.
1.2.2 Mitgliedschaften und Internationalisierung
Aus Anlass des Europäischen Jahres der Jugend 2022 möchte sich der Jugendrat besser mit Jugendparlamenten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene in bereits bestehenden Netzwerken zusammentun. Auf nationaler Ebene wird eine Teilnahme an der Projektgruppe Deutsche Jugendparlamente angestrebt, in der die Landeshauptstadt Stuttgart bislang noch kein Mitglied ist. Die Jugendräte auf Landesebene haben sich bereits im Dachverband der Jugendgemeinderäte vernetzt, der aktuelle Sprecher des gesamtstädtischen Jugendrates ist auch gleichzeitig Sprecher des Dachverbandes. Auf Ebene des Dachverbandes soll die Zusammenarbeit verstetigt werden, um die Interessenvertretungen der Jugendlichen zu stärken. Unter der Verstetigung wird ein intensiverer Austausch durch gegenseitige Besuche oder gemeinsame Seminare mit anderen Jugendparlamenten verstanden. Ein Beispiel aus der vergangenen Amtszeit hierfür ist der Besuch des Jugendrates Stuttgart in Heilbronn, in dessen Rahmen sich die beiden Jugendräte über digitale Jugendbeteiligung und Werbung auf Social Media ausgetauscht haben. In dieser Amtszeit hat bereits ein Austausch mit dem Jugendgemeinderat Sindelfingen stattgefunden. Erste Ansätze zur besseren Vernetzung auf internationaler Ebene waren die Teilnahme am Future Mentors Programme des europäischen Städtenetzwerkes Eurocities sowie gemeinsame Online-Seminare mit den Stuttgarter Partnerstädten. Das Future Mentors Programme wurde vom diesjährigen Veranstalter der Eurocities-Jahreskonferenz, der Stadt Espoo (Finnland), ins Leben gerufen. Bei diesem Mentoring Programm sollten Jugendliche ihre Ängste und Träume in Bezug auf ihre Heimatstadt benennen und diese im Gespräch mit einem Bürgermeister/einer Bürgermeisterin diskutieren. In Stuttgart haben fünf Jugendliche – nicht nur Jugendräte – über drei Monate an diesem Programm teilgenommen. Ein Jugendlicher ist gemeinsam mit BMin Fezer nach Espoo gefahren. Im Rahmen der Jahreskonferenz haben sich die Jugendlichen vernetzt, ihr Wunsch ist es, dass dieser Austausch auf europäischer Ebene bestehen bleibt bzw. seitens der Städte aktiv gefördert und ausgebaut wird. Im April 2022 fand ein Seminar zum Thema Climate Crisis Emergency mit dem Cardiff Youth Council und Vertreterinnen und Vertretern der beiden Stadtverwaltungen statt. Ziel des Jugendrates Stuttgart ist es, den Austausch mit Cardiff zu vertiefen, da viele Themenüberschneidungen vorhanden sind und Synergien genutzt werden können. Zudem haben Stuttgarter Jugendräte gemeinsam mit den Jugendlichen aus der Partnerstadt St. Louis am German-American Sister Cities Youth Forum des American Council on Germany (ACG) teilgenommen. In verschiedenen Online-Meetings ging es um die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit, Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration sowie um die Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement und Jugendbeteiligung in den beteiligten Kommunen. Im Rahmen des 50-jährigen Städtepartnerschaftsjubiläums zwischen Stuttgart und Menzel Bourguiba wurde 2021 durch Jugendliche aus den Partnerstädten über die Sozialen Netzwerke der LHS eine Social Media Kampagne („Challenge“) mit eigens kreiertem Hashtag #futureproofchallenge für mehr Nachhaltigkeit im Alltagshandeln der Bürgerinnen und Bürger in beiden Städten und zur Mobilisierung für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umgesetzt. Im Zuge des diesjährigen 60-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft Stuttgart-Straßburg fand ein engerer Austausch mit dem dortigen Jugendrat statt. Im März 2022 waren die Straßburger Jugendräte in Stuttgart zu Besuch, der Gegenbesuch in Straßburg fand im Mai statt. Im Zuge der Besuche tauschten sich die beiden Gremien über ihre jeweiligen Projekte zum Klimaschutz, Radverkehr und öffentlichen Nahverkehr aus. Zudem wurden in beiden Städten Stadtplanungsprojekte besichtigt zu denen eine intensive Jugendbeteiligung stattgefunden hatte. Für die künftige Zusammenarbeit ist die gemeinsame Gestaltung eines Platzes in Stuttgart angedacht. Vom 06. bis 09. Juli 2022 fand ein Städtepartnerschaftstreffen zu den Themen Klimaschutz, Verankerung der Agenda 2030, Umgang mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, sozialer Zusammenhalt sowie Jugendbeteiligung statt, in dessen Rahmen Jugendliche aus fünf der zehn Stuttgarter Städtepartnerschaften eingebunden waren. Der gemeinsame, dreitägige Austausch, u.a. einem Workshop zur Jugendbeteiligung, soll nun als Auftakt einer weiteren, vertieften Kooperation genutzt werden. Es konnten erste Kontakte zu Vertretern der Jugendräte in Menzel Bourguiba und Cardiff sowie Schülerinnen und Schülern von Partnerschulen aus Kairo, Straßburg und zum Jugendhaus in Brünn geknüpft werden. Ein weiterer, themenbezogener Austausch wird von Seiten der Partnerstädte, ebenso gewünscht wie von den Stuttgarter Jugendräten und den freien Trägern. Bestehende Kontakte der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft und des Stadtjugendringes sollen ebenfalls eingebunden werden. Fazit: Ziel und Wunsch der Jugendlichen ist es, die Kontakte mit den Stuttgarter Partnerstädten sowie auf Landes-, Bundes-, europäischer und internationaler Ebene auszubauen und gemeinsame Projekte durchzuführen. Dafür ggfs. notwendige Mittel werden zum Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.
2. Aktionsgruppen
Unter Aktionsgruppen werden alle Beteiligungsformate verstanden, die nicht aus der Jugendratswahl resultieren. Die Aktionsgruppen verfolgen dabei zwei Ziele. Zum einen sollen sie die bestehende Lücke zwischen der Kinderbeteiligung z.B. in Form der Kinderversammlungen und der Jugendbeteiligung in Form des Jugendrates schließen. Zum anderen bieten die Aktionsgruppen den Jugendlichen die Möglichkeit in einem weniger formellen Setting zusammenzukommen und sich gemeinsam für ein Projekt einzusetzen. Damit soll die Jugendbeteiligung für den Personenkreis geöffnet werden, der sich nicht fest für zwei Jahre in einem Gremium verpflichten, der sich jedoch stadtweit oder im Bezirk für ein konkretes, zeitlich begrenztes Projekt einsetzen möchte. Themen für ein solches Projekt können sowohl Masterpläne, Bauvorhaben im Stadtbezirk, Sportmöglichkeiten oder Räume für einen Treffpunkt von Jugendlichen, wie auch kulturelle Angebote oder Veranstaltungen sein. Die Altersspanne der Projektgruppenmitglieder kann dabei von 11 bis 21 Jahren reichen. Mit dieser großen Altersspanne soll den Zielen Rechnung getragen werden, die Kinder- und Jugendbeteiligung besser zu verknüpfen und ein flexibles Angebot außerhalb des Jugendrates auch für Ältere zu schaffen. Anders als beim Jugendrat findet bei den Aktionsgruppen keine offizielle Bestellung der Mitglieder statt. Die Aktionsgruppen stehen allen Interessierten offen, somit ist die Mitgliederzahl variabler, als bei den Jugendratsgremien, in denen nur ein fest gewählter Personenkreis partizipieren kann. Aktionsgruppen werden, wenn möglich und nötig von den freien Trägern betreut. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung ist grundsätzlich über das Entstehen einer solchen Aktionsgruppe zu informieren, um bestmögliche Unterstützung und eine Vernetzung z.B. mit dem Jugendrat oder Initiativen in den Stadtbezirken bieten zu können. Beim Entstehen von Aktionsgruppen mit Kindern oder einer Überführung aus dem Bereich der Kinderbeteiligung in eine Aktionsgruppe ist die Fortführung der bisherigen Betreuung erwünscht und das Kinderbüro ebenfalls zu informieren. Anders als die Jugendratsgremien verfügen die Aktionsgruppen über kein eigenes Budget. Da sie themenbezogen entstehen, gibt es verschiedene Wege ihre Projekte zu fördern. Zum einen bietet sich hier der Projektmittelfond „Mein Ding“ an, der sich gezielt an die Jugendlichen richtet, zum anderen räumt das Bezirksbudget In der Anlage 1 zur GRDrs 217/2018 wird unter Ziffer 2.1 die Gruppe 4 „Förderung von Ergebnissen aus Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen“ aufgeführt. die Möglichkeit ein, die Umsetzung von Ergebnissen aus Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen zu fördern. Unterstützung bei der Antragstellung kann durch die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung erfolgen. Das Jugendratsbudget wird dann als Finanzierungsmöglichkeit gesehen, wenn eine Kooperation zwischen dem Jugendrat und der Aktionsgruppe gegeben ist. Eine Kooperation von gewähltem Jugendrat und Aktionsgruppen ist ausdrücklich gewünscht und wird wo immer möglich angestrebt. Auf diese Weise können
b. die Jugendlichen aus den Aktionsgruppen für eine künftige Mitarbeit im Jugendrat begeistert werden.
3. Fazit und Ausblick
Im Allgemeinen setzt es sich die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung zum Ziel die Möglichkeiten zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen zu erweitern und neben institutionalisierten Angeboten wie dem Jugendrat auch offenere Formate wie die Aktionsgruppen zu schaffen. Gleichzeitig soll das Thema Jugendbeteiligung in all seinen Formen in Politik, Verwaltung, Schulen und Stadtgesellschaft weiter etabliert werden. Die bisherige Kooperation mit den Ämtern der Stadtverwaltung soll hierzu verstetigt und der Austausch mit den Jugendratsbegleitern und Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern vertieft werden. Die Verzahnung der Kinder- und Jugendbeteiligung wird hinsichtlich Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit laut Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune, Maßnahme 6.4 bis Ende 2022 beschrieben und kommuniziert. Neben der Erweiterung der Partizipationsformate und der besseren Vernetzung mit Stadtverwaltung und freien Trägern vor Ort, soll auch der Austausch mit Jugendparlamenten in Baden-Württemberg, Deutschland und Europa intensiviert werden. Auch die Kontakte mit den Stuttgarter Partnerstädten im Bereich der Jugendbeteiligung sollen auf ausdrücklichen Wunsch beider Seiten vertieft werden. Die Partizipationsformate vor Ort bilden eine gute Grundlage die Ergebnisse daraus in Beteiligungsformate des Landes Baden-Württemberg, der Bundesregierung, der Europäischen Union sowie europäischen und internationalen kommunalen Netzwerken zu tragen bzw. die aktive und erfolgreiche Teilnahme an diesen Formaten zu gewährleisten. Die beschriebene Weiterentwicklung geht mit zusätzlichen Aufgaben einher, weshalb mit zusätzlichen Personal- und Mittelbedarfen gerechnet wird. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung beabsichtigt, diese zum kommenden Doppelhaushalt 2024/25 anzumelden. Das vorgelegte Konzept soll zur Jugendratswahl 2023 umgesetzt werden. Im Laufe der Zeit werden die geplanten Neuerungen evaluiert und weiterentwickelt. Die Jugendbeteiligung muss stetig verändert und der Welt der Jugendlichen angepasst werden, da gerade diese Zielgruppe schwer zu greifen ist. Hierzu braucht es innovative Konzepte und neue Ideen. Finanzielle Auswirkungen Die zusätzlichen Sitzungsgelder, welche durch die Jugendräte mit verringerter Sitzzahl sowie die kooptierten Mitglieder und durch die Sitze in den Bezirksbeiräten anfallen, können durch das vorhandene Jugendratsbudget bzw. Budget für ehrenamtliche Entschädigung der Bezirksbeiräte abgedeckt werden. Beteiligte Stellen Ref. JB Ref. WFB OB-KB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Richtlinien für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in der Landeshauptstadt Stuttgart (nebst Anlage zu den Sitzzahlen der Jugendratsgremien) Anlage 2: Änderungsübersicht zwischen den bisherigen Rahmenbedingungen und den künftigen Richtlinien für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen zum Seitenanfang