Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs
1021/2017
Stuttgart,
10/26/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Kantinen und Essensgutscheine
Beantwortung / Stellungnahme
Im Doppelhaushalt 2016/17 wurden folgende Punkte beschlossen (GRDrs 1368/2015) und zeitnah umgesetzt:
- Erhöhung des Lebensmittelbudgets und stufenweise Anpassung der Essenpreise
- Wiederaufnahme des Caterings im Rathaus und Schaffung / Besetzung von zwei Stellen Köchin / Koch
- Anschaffung neuer, beheizbarer bzw. kühlbarer Transportbehälter zum Essensversand
- Erhöhung des Werts der Essensgutscheine von 85 Cent auf 1,- Euro bzw. 1,20 Euro (Azubis)
Somit wird festgehalten, dass alle vom Gemeinderat beschlossen Maßnahmen umgesetzt wurden (Antrag 564/2017)
Erhöhung des Werts der Essensgutscheine:
Zum Haushaltsjahr 2016 wurden der Wert für die Essensgutscheine auf 1,- Euro (Azubi 1,20 Euro) erhöht. Im Vergleich zum Jahr 2015, in dem 337.000 Marken mit dem Durchschnittswert von 90 Cent eingereicht wurden (303.000 Euro) stehen im Jahr 2016 375.000 Essensgutscheine mit dem Durchschnittswert von 1,05 Euro (393.750 Euro). Diese Erhöhung verursachte somit Mehrkosten in Höhe von 90.450,- Euro.
Die Berechnung der Auswirkungen (
Mehrkosten
) der Anpassungen basiert auf folgenden Grundlagen:
·
Basis für die Berechnung waren die 1.705 Beschäftigten, welche 2016 Essenmarken einlösten.
·
Die Erhöhung um 0,15 € in 2016 führte zu einer Erhöhung der Nachfrage gegenüber 2015 um ca. 11 %, so dass bei einer Erhöhung um 0,10 € von einer Steigerung der Nachfrage von jeweils 10 % ausgegangen wird.
Diese Steigerung resultiert zum einen daher, dass vielen Beschäftigten die Möglichkeit zur Nutzung von Essensgutscheinen wieder ins Bewusstsein kam, viele Gaststätten zeitnäher ihre noch in der Buchhaltung liegenden Gutscheine einreichten und ein höherer Zuschussbedarf eine gewisse Attraktivitätssteigerung auslöste
Nach einer qualifizierten Schätzung kommen maximal 4.000 Beschäftigte in Betracht, die Essensgutscheine einlösen können. Diese waren die Basis für die Berechnung der max. zu erwartenden
Mehrkosten.
Die Anpassung der Essensmarken führt zu folgenden Mehrkosten (Steigerung von 10% angenommen pro 0,10 € Erhöhung):
- Erhöhung auf 1,20 Euro (Azubi 1,40 Euro) 91.000 ,- Euro pro Jahr
- Erhöhung auf 1,50 Euro (Azubi 1,70 Euro) 302.000 ,- Euro pro Jahr.
Bei der letzten Erhöhung hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand für die Umstellung bei den Vertragsgaststätten und Ämtern sehr hoch ist. Alle Beschäftigen der Vertragspartner und Ämter müssen über die neuen Beträge informiert werden, neue Gutscheine müssen gedruckt und ausgegeben werden, alte Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und müssen mit Nachweisen eingezogen und vernichtet werden. Daher empfehlen wir bei einer möglichen Anhebung einen deutlichen Erhöhungsbetrag, der einen längeren Gültigkeitszeitraum abdeckt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
303/2017 Nr. 2 CDU
407/2017 Nr. 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
564/2017 SPD
616/2017 Nr. 1 SÖS-LINKE-PluS
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
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