Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 1021/2017
Stuttgart,
10/26/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Kantinen und Essensgutscheine

Beantwortung / Stellungnahme

Im Doppelhaushalt 2016/17 wurden folgende Punkte beschlossen (GRDrs 1368/2015) und zeitnah umgesetzt: Somit wird festgehalten, dass alle vom Gemeinderat beschlossen Maßnahmen umgesetzt wurden (Antrag 564/2017)


Erhöhung des Werts der Essensgutscheine:

Zum Haushaltsjahr 2016 wurden der Wert für die Essensgutscheine auf 1,- Euro (Azubi 1,20 Euro) erhöht. Im Vergleich zum Jahr 2015, in dem 337.000 Marken mit dem Durchschnittswert von 90 Cent eingereicht wurden (303.000 Euro) stehen im Jahr 2016 375.000 Essensgutscheine mit dem Durchschnittswert von 1,05 Euro (393.750 Euro). Diese Erhöhung verursachte somit Mehrkosten in Höhe von 90.450,- Euro.

Die Berechnung der Auswirkungen (Mehrkosten) der Anpassungen basiert auf folgenden Grundlagen:

· Basis für die Berechnung waren die 1.705 Beschäftigten, welche 2016 Essenmarken einlösten.
· Die Erhöhung um 0,15 € in 2016 führte zu einer Erhöhung der Nachfrage gegenüber 2015 um ca. 11 %, so dass bei einer Erhöhung um 0,10 € von einer Steigerung der Nachfrage von jeweils 10 % ausgegangen wird.

Diese Steigerung resultiert zum einen daher, dass vielen Beschäftigten die Möglichkeit zur Nutzung von Essensgutscheinen wieder ins Bewusstsein kam, viele Gaststätten zeitnäher ihre noch in der Buchhaltung liegenden Gutscheine einreichten und ein höherer Zuschussbedarf eine gewisse Attraktivitätssteigerung auslöste

Nach einer qualifizierten Schätzung kommen maximal 4.000 Beschäftigte in Betracht, die Essensgutscheine einlösen können. Diese waren die Basis für die Berechnung der max. zu erwartenden Mehrkosten.

Die Anpassung der Essensmarken führt zu folgenden Mehrkosten (Steigerung von 10% angenommen pro 0,10 € Erhöhung):

Bei der letzten Erhöhung hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand für die Umstellung bei den Vertragsgaststätten und Ämtern sehr hoch ist. Alle Beschäftigen der Vertragspartner und Ämter müssen über die neuen Beträge informiert werden, neue Gutscheine müssen gedruckt und ausgegeben werden, alte Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und müssen mit Nachweisen eingezogen und vernichtet werden. Daher empfehlen wir bei einer möglichen Anhebung einen deutlichen Erhöhungsbetrag, der einen längeren Gültigkeitszeitraum abdeckt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

303/2017 Nr. 2 CDU
407/2017 Nr. 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
564/2017 SPD
616/2017 Nr. 1 SÖS-LINKE-PluS





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




<Anlagen>