Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 1320-00
GRDrs 878/2018
Stuttgart,
10/24/2018



Zulagengewährung für die Dienstgruppenleiter/innen beim Städtischen Vollzugsdienst



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2018
08.11.2018



Beschlußantrag:

1. Dienstgruppenleiter/innen beim Städtischen Vollzugsdienst erhalten ab dem 1. des
Folgemonats nach Beschlussfassung stets widerruflich und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs eine Funktionszulage in Höhe von monatlich 100,00 € bei Vollzeitbeschäftigung (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung).


2. Die Finanzierung des Aufwands in Höhe von ca. 13.600,00 € jährlich erfolgt 2018/2019 aus dem Budget für Personalgewinnung und -erhaltung. Ab 2020 werden die Aufwendungen bei der Planung des Doppelhaushalts 2020/2021 im Personalkostenbudget berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Inkrafttreten der Neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 sind sowohl die Stellen der Dienstgruppenleiter/innen als auch der Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst nach Entgeltgruppe 9a bewertet.
Die identische Eingruppierung der beiden Beschäftigtengruppen ist aus personalwirtschaftlicher Sicht äußerst kritisch zu bewerten.

Die Dienstgruppenleitungen können ausschließlich aus der Mitarbeiterschaft rekrutiert werden. Eine gewisse Vorerfahrung ist unabdinglich.
Durch die identische Stellenbewertung und folglich auch Eingruppierung besteht kein Anreiz, Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Folge sind massive Personal-
gewinnungsprobleme.

Die Polizei hat sich speziell aus der Bekämpfung niederschwelliger Ordnungsstörungen - ebenfalls aus Personalgründen - zurückgezogen. Umso wichtiger ist es, dass der Städtische Vollzugsdienst gut aufgestellt ist.
Im Rahmen der Stellenbewertung ist es nicht möglich und auch nicht tarifgerecht, eine Differenzierung zwischen den Dienstgruppenleitern/-innen und den Beschäftigten des städtischen Vollzugsdienstes herzustellen.
Die Tarifmerkmale der EG 9b TVöD sind nicht erfüllt. Für die Tätigkeit sind keine „gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse“ erforderlich.
Unter gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen werden grundsätzlich Kenntnisse verstanden, wie sie durch ein Hochschulstudium vermittelt werden.
Für den Einsatz im Städtischen Vollzugsdienst gibt es keine spezielle Ausbildung.
Eingestellt werden kann, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung (jedweder Art) verfügt, körperlich geeignet ist und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt.

Das Amt für öffentliche Ordnung hat für den Städtischen Vollzugsdienst ein eigenes Einarbeitungs- und Ausbildungskonzept entwickelt. Nach der Einstellung wird den Beschäftigten im Rahmen einer 6-monatigen Einarbeitungszeit das für die Tätigkeit erforderliche Fachwissen sowie die für den Innen- und Außendienst erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt.
Für die Tätigkeit sind „gründliche, vielseitige Fachkenntnisse“ (EG 9a TVöD)
erforderlich.


Das Amt für öffentliche Ordnung hat um Prüfung einer Funktionszulage gebeten, um die Leitungsverantwortung zu honorieren und einen Anreiz zur Übernahme einer Dienstgruppenleitung zu schaffen.
Die Verwaltung unterstützt das Anliegen und schlägt eine Zulage in Höhe von
100,00 € bei Vollzeitbeschäftigung vor (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung). Die Zulage soll ab dem 1. des Folgemonats nach Beschlussfassung gewährt werden und ist stets widerruflich und wird ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs gewährt.


Die Zulagenhöhe ergibt sich durch die Betrachtung einer fiktiven Zwischenentgeltgruppe. Die stufenabhängigen Differenzbeträge EG 9a/EG 9b werden halbiert.
Der gewichtete Durchschnitt liegt dann bei 94,81 €.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird ein Pauschalbetrag von 100,00 € bei Vollzeitbeschäftigung (anteilig bei Teilzeitbeschäftigung) vorgeschlagen.

Die Zulage entfällt mit Beendigung der zulageberechtigten Tätigkeit oder bei einer
Höherbewertung der Stellen.



Finanzielle Auswirkungen


Die jährlichen Kosten belaufen sich - mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK - auf 1.697,28 € je Vollzeitbeschäftigten. Betroffen sind acht Dienstposten.
Damit ergeben sich jährliche Gesamtkosten von 13.578,24 €.

Die Finanzierung soll 2018/2019 aus dem Budget für Personalgewinnung und
-erhaltung erfolgen und ab 2020
bei der Planung des Doppelhaushalts 2020/2021 im Personalkostenbudget berücksichtigt werden.






Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SOS


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

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