6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.
Begründung: Im Bestandsgebäude Nachtigallenweg 26 werden durch den städtischen Betriebs- träger 2 Gruppen mit ca. 36 Plätzen im Alter von 2-6 Jahren untergebracht und teilweise in verlängerten Öffnungszeiten betreut. Das Gebäude ist mittlerweile in die Jahre gekommen, in schlechtem baulichen Zustand und genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Betreuung sowie flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung. Daher stellt sich lediglich der Abbruch des Bestandsgebäudes und eine Neubebauung als sinnvoll sowie wirtschaftlich dar. Der Abbruch und Neubau wurde bereits im Rahmen einer Grundstücksuntersuchung durch das Hochbauamt mit dem Ergebnis geprüft, dass unter Zusammenfassung der Flurstücke 9638/3, 9639 und 9458/7 maximal eine 3-gruppige Tageseinrichtung für Kinder realisiert werden kann. Das Raumprogramm des Jugendamtes wurde entsprechend an das Grundstück und die planungsrechtlichen Gegebenheiten angepasst. Die derzeitige Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahre im Stadtbezirk Stuttgart-Süd liegt bei 48 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen steigt der statistische Versorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, auf ca. 54 %. Der Versorgungsrichtwert im Kleinkindbereich liegt für Süd bei rund 62 %. Im Bereich der 3-6-jährigen Kinder liegt die statistische Versorgungsquote bei insgesamt 99 %. Die Ganztagesversorgungsquote liegt bei 73 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen wird der statistische Gesamtversorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, bei ca. 105 % bis 106 % liegen. Der Ganztagesversorgungsgrad steigt auf ca. 76 %. Mit dem Ausbau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder im Nachtigallenweg 26 wird für den Stadtbezirk ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung realisiert. Ohne die vorgesehenen Plätze würde das Versorgungsziel weiter gefährdet. In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 45 Kinder in 3 Gruppen, davon 1 Gruppe für 3-6-Jährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen, 1 Gruppe 0-6-Jährige mit ca. 15 Plätzen sowie 1 Gruppen für 0-3-Jährige mit ca. 10 Plätzen untergebracht werden. Die Einrichtung wird nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert. Die Außenanlagen werden entsprechend neu geplant und hergestellt. Außenanlagen Der vorhandene Baumbestand samt Vitalitätsbewertung wurde kartiert, ein artenschutzrechtliches Gutachten wurde erstellt. Die neuen Freianlagen sind noch nicht im Detail geplant. Das zur Verfügung stehende Freiflächenangebot reicht in der Fläche aus. Der vorhandene Baumbestand wird in die Planungen integriert und soweit wie möglich erhalten. Fällungen und Ersatzpflanzungen werden in der Baumbilanz mit der Baubeschlussvorlage dargestellt. Für den auf dem Grundstück festgestellten Bestand an Mauereidechsen wird ein an das Baugrundstück angrenzendes Ausweichhabitat geschaffen. Die Kosten für den Artenschutz sind in den Gesamtkosten enthalten. Energiekonzept Für das Neubauvorhaben werden die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 8. August 2020 eingehalten mit dem Ziel, den Plusenergiestandard und die Klimaneutralität zu erreichen. Auf den Dächern und den technisch sinnvollen Fassaden ist der Bau von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Begrünungen vorgesehen. Die Kosten der Photovoltaikanlagen sind in den Gesamtkosten enthalten. Das detaillierte energetische Konzept wird aktuell entwickelt und mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Zur Baubeschlussvorlage wird das Konzept mit dem energetischen Datenblatt vorgelegt. Interimsunterbringung Der Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder Nachtigallenweg 26 muss während der Bauzeit interimsweise ausgelagert werden. Das Gebäude Liebigstraße 77 in S-Süd steht nach Aufgabe durch die evangelische Kirchengemeinde als Interimsunterbringung zur Verfügung. Es wurde bereits durch die Kirche als Kindergarten genutzt, jedoch müssen dennoch einige Umbaumaßnahmen erfolgen, um das städtische Raumprogramm und die städtischen Standards umsetzen zu können. Da das Bestandsgebäude im Nachtigallenweg 26 in einem schlechten Zustand ist, soll der Umzug in das Interimsquartier in der Liebigstraße 77 möglichst früh vor Beginn der Neubaumaßnahme erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit Für die Neubaumaßnahme entstehen Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich brutto 6.675.000 EUR. In den Kosten enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 560.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 130.000 EUR und Einrichtungskosten in Höhe von 139.500 EUR. Baukosten Gebäude (inklusive Herrichtung des Grundstücks, Nebenkosten) 5.845.500 EUR Abbruch des Bestandsgebäudes 130.000 EUR Artenschutzmaßnahmen 60.000 EUR Außenanlagen (inklusive Nebenkosten) 500.000 EUR Einrichtung 139.500 EUR Gesamtkosten brutto 6.675.000 EUR Die Gesamtkosten betragen 6.675.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen). Hiervon stehen Mittel in gleicher Höhe (aus bereitgestellten Mitteln in den Doppelhaushalten 2018/2019, 2020/2021 und 2022/2023) für die Planung und den Bau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im THH 230 – Liegenschaftsamt, Projekt 7.233243 Kita Süd, Nachtigallenweg 26; Neubau zur Verfügung. Die Aufwendungen für den Interimsbetrieb (Ausweichquartier und Umzugskosten) in Höhe von 272.000 EUR stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 und der Finanzplanung 2021 bis 2026 bereit. Termine Bauantrag Frühjahr 2022 Baubeschluss Frühjahr 2023 Baubeginn Sommer 2023 Bauzeit 18 Monate Fertigstellung Ende 2024 Voraussetzung für die Einhaltung der Terminschiene ist die rechtzeitige Bereitstellung der Interimsunterbringung. Personal Der Personalbedarf wird in der Baubeschlussvorlage erläutert. Folgelasten