· Eine Übersicht über das Bauunterhaltsvolumen.
· Eine Vorschlagsliste für klimagerechte Sanierungen des städtischen Gebäudebestands.
Die Hochbauverwaltung behält bei der Erstellung der Listen die Personalkapazitäten und eine gleichmäßige und faire Leistungserbringung gegenüber allen gebäudeverwaltenden Ämtern und Eigenbetrieben im Blick. Laufende Hochbaumaßnahmen werden als „gesetzt“ betrachtet und bei der Personalplanung fest berücksichtigt. Daher können sie bei der Priorisierung der Neuprojekte ausgeklammert werden und sind nicht in den ämter- und eigenbetriebsbezogenen Listen aufgeführt. Das Amt für Umweltschutz hat bereits im Januar 2021 im Ausschuss für Klima und Umwelt eine erste Analyse zur Sanierung städtischer Liegenschaften zur Klimaneutralität bis 2030 vorgestellt. Diese Analyse wird kontinuierlich weitergeführt und die Zwischenschritte hinsichtlich der Zielerreichung geprüft. Sobald ein neuer Stand vorliegt, wird die Entwicklung und die neue Gesamtdarstellung erneut im Ausschuss für Klima und Umwelt präsentiert. Dabei werden neben den in dieser Vorlage dargestellten Baumaßnahmen des Hochbauamtes auch weitere relevante Maßnahmen betrachtet, die nicht durch das Hochbauamt umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen des Klinikums Stuttgart oder die geplante Errichtung eines Solarfaltdachs auf dem Gelände des Hauptklärwerks durch den Eigenbetrieb SES. Erläuterung zu den beigefügten Projekt- und Maßnahmenlisten (Anlagen): Grundlage ist der beschlossene Haushalt 2022/2023. Es erfolgt ein Abgleich mit den zu erwartenden Personalressourcen in der Verwaltung. Grün gekennzeichnet sind alle Projekte und Maßnahmen, die nach aktueller Disposition in den Jahren 2022 und 2023 in Angriff genommen werden sollen. Projekte und Maßnahmen, die aus Kapazitätsgründen voraussichtlich erst ab 2024 begonnen werden können, sind mit roter Farbe hinterlegt. Mit diesem zeitlich gestaffelten Konzept soll zunächst ein unmittelbarer Start möglichst vieler Maßnahmen erreicht werden. Besonders für den Aufgabenbereich Klimaschutz ist dies wichtig. Größere Sanierungen werden erst mit erheblicher (teils mehrjähriger) Phasenverschiebung in die Bauausführung und zum Mittelabfluss kommen. Wenn ab 2024 relevante Fortschritte erzielt werden sollen, kann dies nur durch den unverzüglichen Start größerer Klimasanierungen gelingen. Ergebnisse tiefergreifender Analysen des städtischen Gebäudebestands können auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden und sehr gut in die weitere Prioritätenplanung ab 2024 einfließen. Unwägbarkeiten: Die Maßnahmenlisten stellen eine Richtschnur für die Kapazitätsplanung im Hochbauamt dar. Es wird kontinuierlich zu Änderungen und Fortschreibungen kommen. Es besteht eine starke Abhängigkeit vom Erfolg des weiteren Personalaufbaus im Hochbauamt. Aber auch viele der neuen Bauprojekte werden Anpassungen unterliegen. Erst mit der Aufnahme der Planungen können konkrete Zeitschienen für die Einzelprojekte aufgestellt werden. Es wird Projekte geben, die zügiger als ursprünglich angenommen auf den Weg gebracht werden können. Bei anderen Maßnahmen werden sich Verschiebungen einstellen (z. B. durch Bebauungsplanverfahren oder andere Projekthemmnisse). Erfahrungsgemäß kommt es auch während der Haushaltsperioden zu unvorhersehbaren Entwicklungen und Repriorisierungen, die zu Änderungen einer ursprünglich geplanten Reihenfolge zwingen. Die Projektlisten müssen fortgeschrieben werden. Hintergrundinformation zur klimagerechten Sanierung des städtischen Gebäudebestands: Die übergeordnete Zielsetzung einer Klimaneutralität bis 2030 ist mit den bestehenden Sanierungsplänen und Dringlichkeiten der Nutzerämter, gebäudeverwaltenden Ämter und der Eigenbetriebe abzugleichen. Trotz der hohen Bedeutung der Klimaziele, die durch die aktuelle Krisensituation in der Ukraine und die große Frage der Verfügbarkeit des Energieträgers Erdgas an Bedeutung gewonnen haben, dürfen bei der Priorisierung der Baumaßnahmen andere wichtige Bedürfnisse und Anforderungen nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen u.A.:
· Alter und Zustand der Gebäude inkl. ihrer Anlagentechnik. · Raumbedarfe/Änderungsbedarfe (z.B. Schulentwicklung, Kita-Kleinkindbetreuung, etc.) · Vorbereitung und Verfügbarkeit von Ausgleichflächen bzw. Ausweichquartieren. · Zeitliche Taktung bzw. Bündelung von Bautätigkeiten.