Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
94/U
-
UmlaufverfahrenDrucksache:
29/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sachbeschlüsse und Information zu den Auswirkungen der Haushaltsberatungen 2020/21 für die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 04.02.2020, GRDrs 29/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Fortsetzung des Pilotprojektes FSJ an Schulen mit Vorbereitungsklassen und Schulsozialarbeit mit Mitteln von insgesamt 195.000 EUR, durchgeführt in Kooperation mit dem Freiwilligenzentrum Caleidoskop, bis zum Sommer 2022 wird zugestimmt.

2. Der Förderung von Lernförderangeboten für neuzugewanderte Schüler/innen an einer Beruflichen Schule über den Jugendmigrationsdienst der AWO Stuttgart in Höhe von je 19.000,-€ in 2020 und 2021 wird zugestimmt.

3. Der Förderung von Lernförderangeboten für Seiteneinsteiger über den Jugendmigrationsdienst der AWO in Höhe von je 60.000,- € in 2020 und 2021 wird zugestimmt.

4. Der Umsetzung von Ferienlerncamps mit dem Gemeinschaftserlebnis Sport und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Höhe von je 17.000,-€ in 2020 und 2021 wird zugestimmt.

5. Der Förderung von Unsere Zukunft e.V. zur Umsetzung des Demokratielabors in Höhe von je 120.000,- € in 2020 und 2021 wird zugestimmt.

6. Der Förderung der KinderHelden gGmbH zur Umsetzung des Lernförderprogramms "Ich kann´s" im Übergang Sek.1 in Höhe von je 12.000,-€ in 2020 und 2021 wird zugestimmt.

7. Die Finanzierung erfolgt aus den dafür bereitgestellten Mitteln i. H. v. 283.000 EUR 2020 und 368.000 EUR 2021 im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 - Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppen 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen

8. Die Darstellung der Auswirkungen der Haushaltsberatungen für die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) wird zur Kenntnisnahme genommen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Zudem ist diesem Protokoll folgende Unterlage als Dateianhang beigefügt: E-Mail der Poststelle Referat JB zu einem Umlaufverfahren. Diese ist ebenfalls dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei in Papierform angehängt.


Mit E-Mail der Poststelle Referat JB vom 30.03.2020 stellt BMin Fezer fest:

Gemäß dem nach § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO i. V. m. § 46 GOG am 23.03.2020 gestarteten Umlaufverfahren des Verwaltungsausschusses ergab sich innerhalb der Rückmelde-/Widerspruchsfrist bis zum 28.03.2020 kein Widerspruch. Damit ist der Beschlussantrag beschlossen.

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