Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5603-03.00
GRDrs 444/2020
Stuttgart,
06/23/2020



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH
Jahresabschluss 2019 und Wechsel der Geschäftsführerin




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.07.2020



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der vorgelegten Form festzustellen, 2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten, 3. den Gewinnvortrag der Vorjahre von 37.043,12 EUR und den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres von 2.355,15 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, 4. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S GmbH & Co. KG, Stuttgart, zu wählen,

5. zur Geschäftsführerin mit Wirkung ab dem 15.07.2020 Frau Andrea Mesch zu bestellen.


Begründung:


Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 13 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Vereinssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung. Die SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an.

Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.

Jahresabschluss 2019
Im Jahr 2019 gab es keine besonderen Vorkommnisse, die sich auf den Jahresabschluss gravierend ausgewirkt hätten.

Die Umsatzerlöse 2019 erhöhten sich um 18 TEUR auf 1.036 TEUR (Vj: 1.019 TEUR) und lagen damit über dem Plan (960 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Die Steigerung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Erhöhung bei den Dauermietverträgen zurückzuführen.

Die Gliederung der Umsatzerlöse ist im Folgenden dargestellt (in TEUR):

Die bei der SBS anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch Mitarbeitende des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung übernommen. Daher hat die SBS kein eigenes Personal und somit auch keine Personalkosten. Als Geschäftsführung sind die Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung, Frau Klein, sowie der Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement / Schul- und Schulsportanlagen des Schulverwaltungsamtes, Herr Bellviure, bestellt. Durch die Wahl von Frau Klein zur Amtsleiterin hat diese ihr Geschäftsführeramt zum 15.07.2020 niedergelegt. Die Aufgabe der SBS-Geschäftsführung soll daher ab dem 15.07.2020 von der neuen Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung, Frau Andrea Mesch, übernommen werden. Wie bei der bisherigen Geschäftsführerin soll die Bestellung auch künftig die Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Var. 2 BGB) umfassen. Die Geschäftsführung erhält keine Vergütung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.025 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau. Dabei bildet der Pachtaufwand an die LHS mit 1.000 TEUR die größte Position. Dieser wird gemäß Pachtvertrag unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen festgelegt und entspricht den Vorjahreswerten. Die übrigen Verwaltungsaufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten.

Aufgrund der Differenz zwischen dem zu zahlenden Pachtzins und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einerseits und den geringeren Entgelten der Endnutzer andererseits erhält die SBS als Zwischennutzer von der LHS (Sportförderung) üblicher Weise ein so genanntes preisauffüllendes Entgelt. Im Geschäftsjahr 2019 war erstmals kein preisauffüllendes Entgelt notwendig (Vj: 19 TEUR).

Nach Abzug der Ertragssteuern verbleibt ein Jahresüberschuss i.H.v. 2.355,15 EUR (Vj: 2.925,45 EUR), der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Der Jahresabschluss wurde von der H/W/S GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ohne das Prüfungsurteil einzuschränken, weist der Wirtschaftsprüfer jedoch darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Eigenkapitalsituation sowie der Prämisse, dass es eine Einigung mit der Landeshauptstadt Stuttgart über deren weitere finanzielle Unterstützung gibt, derzeit zwar durch die "Corona-Krise" von einer entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsache, aber von keinem bestandsgefährdenden Risiko ausgegangen wird. Hintergrund hierzu ist, dass die SBS die geplanten Umsatzerlöse für 2020 durch die – aufgrund Corona – verringerte bzw. weggefallene Vermietung von Bezirks- und Vereinssportanlagen etc. nicht erreichen kann. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem wird die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.

Die Referate JB und SOS haben der Vorlage zugestimmt.



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung





























Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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