Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0322-00
GRDrs 217/2017
Stuttgart,
07/17/2017



Besetzungsverfahren des Beteiligungsbeirats
- Umsetzung der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2017
26.07.2017



Beschlußantrag:

1. Es wird der Beteiligungsbeirat der Landeshauptstadt Stuttgart nach § 17 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart gebildet. Die Amtszeit des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart wird an die des Gemeinderates angeglichen.
2. Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart werden die in Anlage 1 genannten Stadträtinnen und Stadträte, sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitglieder der Verwaltung bestellt. Weiterhin werden die in Anlage 3 aufgeführten Einwohnerinnen und Einwohner als weitere nachgeordnete stellvertretende Mitglieder benannt. 3. Die Aufwendungen für die Sitzungen des Beteiligungsbeirats in Höhe von 3.000 EUR im Haushaltsjahr 2017 und in Höhe von 12.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2018 werden im Teilergebnishaushalt 0800 – Gemeinderat, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.







Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

zu 1.
Der Gemeinderat hat am 06. April 2017 die „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ einstimmig beschlossen (GRDrs. 591/2016 Neufassung). Sie gibt der hier thematisierten informellen Bürgerbeteiligung einen verlässlichen und transparenten Rahmen (Standards und Abläufe) für Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung. Damit ergänzt sie die rechtlich verankerten, formellen Angebote der Bürgerbeteiligung bei Vorhaben der Stadt.

Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft. Damit einher geht die Etablierung der durch sie vorgesehen neuen Instrumente, Abläufe und Standards für informelle Bürgerbeteiligung in der Stadt. Hierzu zählt unter anderem die Einrichtung des Beteiligungsbeirats.

Auf Grundlage der Ausführungen in der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung und des sich aus dem Beschluss der Leitlinie ergebende Auftrags des Gemeinderats an die Verwaltung hat diese ein Konzept zur Einrichtung des Beteiligungsbeirats erstellt. Dieses wurde auch im Ältestenrat am 04. Mai 2017 vorgestellt.

Der Beteiligungsbeirat steht künftig dem Gemeinderat, den anderen gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart als sachverständiger Ratgeber zur Seite. Es handelt sich um einen Beirat nach § 17 Hauptsatzung, der unabhängig und nicht weisungsgebunden tätig ist. Der Beteiligungsbeirat ist dem Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht zugeordnet. Die Geschäftsführung des Beteiligungsbeirats wird durch das Haupt- und Personalamt, Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung, erfolgen.

Die Ziele und Aufgaben des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart ergeben sich aus Anlage 2. Dort sind auch weitere Regelungen zur Beteiligung, der Zusammensetzung, Bildung und Wahl, der Sitzungen und dem Tätigkeitsbericht sowie der Geschäftsführung des Beirats aufgeführt. Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung mit Ausnahme des § 38 Abs. 2 Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Vorschriften der Gemeindeordnung für beratende Ausschüsse entsprechend (§ 41 Abs. 3 GemO).

Die Entschädigung der sachkundigen Mitglieder richtet sich nach § 5 der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 Hauptsatzung). Aktuell erhalten die sachkundigen Mitglieder damit eine Entschädigung von 40 € je Sitzung.


Zu 2.

Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart legt eine paritätische Besetzung des Beteiligungsbeirats aus Politik, Einwohnerschaft und Verwaltung fest.

Entsprechend dem abgestimmten Konzept erhalten aus dem Bereich Politik die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen je einen Sitz im Beteiligungsbeirat.

Dem Gemeinderat gehören in der aktuellen Legislaturperiode sechs Fraktionen an. Entsprechend ergibt sich auch eine Sitzanzahl für die Einwohnerschaft von sechs Sitzen.

Für die Vergabe der Sitze der Einwohnerschaft ist im Zeitraum vom 13. Mai 2017 bis 09. Juni 2017 ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt worden. Dies ist von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet worden (Amtsblatt, Social Media, Pressedienst, Flyer, Beteiligungsportal).

Die Sitze wurden am 21. Juni 2017 in einem Losverfahren in Anlehnung an eine geschichtete Zufallsauswahl vergeben. Im Rahmen ihrer Bewerbung konnten die Interessierten sich hierfür für eine der folgenden Kategorien entscheiden und wurden dem entsprechendem Losbehälter zugeteilt:

Verterter/-in In diesem Auslosungsverfahren wurden sowohl die sachkundigen, stimmberechtigten Mitglieder aus der Einwohnerschaft als auch deren Stellvertretungen des zukünftigen Beirats ermittelt. Die Mitglieder und Stellvertretungen, die dem Gemeinderat zur Berufung in den Beteiligungsbeirat vorgeschlagen werden sollen, sind in Anlage 1 aufgelistet. Durch die Bildung der Kategorien soll ein möglichst breites Bevölkerungsspektrum abgedeckt werden, um eine zielgruppengerechte Gestaltung der jeweiligen Bürgerbeteiligungsprozesse zu befördern.

Die Amtszeit des Beteiligungsbeirats entspricht der Amtsperiode der Mitglieder des Gemeinderats. Die Amtszeit würde demnach bis zur konstituierenden Sitzung des im Jahr 2019 neu gewählten Gemeinderats dauern. Dieser Zeitpunkt korrespondiert zudem mit der Erprobungsphase der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung.

Die Mitgliedschaft im Beirat endet durch Widerruf der Bestellung oder, wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in Stuttgart aufgibt. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, so rückt automatisch durch Änderung der Bestellung die bisherige Stellvertretung nach. Lassen sich für eine der oben genannten Kategorien keine Mitglieder finden, so bleiben die Sitze im Beirat solange unbesetzt.




Finanzielle Auswirkungen

Für die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wurde zum Haushalt 2016/2017 (GRDrs 811/2015) einmalig ein Budget von 100.000 € (50.000 € pro Jahr) zur Verfügung gestellt.

Dieses Budget sollte für die Umsetzung der Leitlinie und zur Unterstützung von ungeplanten Bürgerbeteiligungsmaßnahmen genutzt werden. Nachdem die Leitlinie für Bürgerbeteiligung erst im April 2017 beschlossen wurde und ab dem 01. Oktober 2017 in Kraft gesetzt werden wird, sind aus diesem Budget bisher lediglich rd. 12.000 € verbraucht, unter anderem auch für die Weiterentwicklung des Beteiligungsportals. Für die nun anstehende Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Leitlinie sind mind. 25.000 € zu veranschlagen. Für die Aufgabenerfüllung des Beteiligungsbeirats (Sitzungsgeld, Verpflegung, ggf. Moderation und Arbeitsmaterialien) sind pro Sitzung mindestens 3.000 € (rd. 12.000 € pro Jahr) einzukalkulieren. Außerdem sind aus diesem Budget noch ein Schulungskonzept (incl. Handbuch), sowie die vom Gemeinderat gewünschte und von Seiten der Verwaltung zugesagte Evaluation der Leitlinie im Jahr 2019 zu finanzieren.

Damit werden die Restmittel aus dem Haushalt 2016/2017 spätestens Ende 2019 verbraucht sein. Die ursprünglich vorgesehene Unterstützung von ungeplanten Beteiligungsmaßnahmen wäre damit nicht möglich.



Beteiligte Stellen

WFB




Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1 Mitglieder und Stellvertretungen des Beteiligungsbeirats
Anlage 2 Beteiligungsbeirat - Ziele, Aufgaben und weitere Regelungen
Anlage 3 Liste nachrückender Stellvertretungen
- Namen/Daten der schutzwürdigen Inhalte (Anlage SW 0)








zum Seitenanfang