Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0501-06
GRDrs 1051/2017
Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Tele-/Heimarbeitsplätze und DV Gleichstellung umsetzen - Maßnahmen für (meist) weibliche Mitarbeitende berücksichtigen - Ergänzender Bericht

Beantwortung / Stellungnahme

Auf der Grundlage der „Dienstvereinbarung zur Telearbeit und zur Heimarbeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ (in der Fassung von 2017, ohne Klinikum) können seit 2004 Tele- und Heimarbeitsplätze in dezentraler Entscheidung der Ämter und Eigenbetriebe eingerichtet werden. „Telearbeit“ (TA) unterscheidet sich von der „Heimarbeit“ (HA) durch die vermehrte technische Ausstattung, insbesondere durch die Einbindung in das städtische Netz. Aufgrund dieser stark überwiegenden Arbeitsform wird nachfolgend insgesamt von Telearbeit (TA) gesprochen. Die wesentlichen Merkmale sind:
Begriff der Telearbeit:

Telearbeit ist der gängige Begriff im deutschsprachigen Raum (vgl. auch Telemedizin usw.). Nachdem in den vergangenen Jahren diese Arbeitsform Eingang in rechtliche Grundlagen gefunden hat und explizit als „Telearbeit“ genannt wird, wie z. B. im Personalvertretungsrecht, in der Arbeitsstättenverordnung usw., hält es die Verwaltung für sinnvoll, an diesem Begriff festzuhalten. Letztlich charakterisiert er die gewählte Arbeitsform entsprechend, gerade auch im Blick auf die allgemeine Entwicklung in Richtung „mobile Arbeit“. Andere Alternativen, wie z. B. „teleworking“ oder „homeoffice“ wären zusätzliche Anglizismen.

Wie im jährlichen Personalbericht und zuletzt mit GRDrs. 1051/2017 aufgezeigt, hat die TA bei der Stadt Stuttgart stetig zugenommen. Nach aktueller Auswertung sind die Zahlen nochmals angewachsen auf über 190 Plätze (TA: 186 zzgl. HA: 7). Dieser Trend zeigt, dass neben neuen Anträgen auch mehr TA-Plätze beibehalten, also verlängert werden. Der jeweilige Bedarf in den Ämtern und Eigenbetrieben ist jedoch nur schwer planbar, da es in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, deren Wunsch bzw. Bedarf für TA sich z. B. durch eine veränderte familiäre Situation erst relativ kurzfristig entwickelt. Ob TA eine geeignete Arbeitsform für einen Bereich darstellt, bestimmt sich wesentlich nach den zu erfüllenden Aufgaben sowie dessen Größe und Struktur. Insoweit gibt es Ämter oder Eigenbetriebe, die bislang keine oder nur einzelne TA-Plätze über die vergangenen Jahre aufweisen. Die jeweilige Beurteilung und Entscheidung liegt in dezentraler Zuständigkeit. Bei Anfrage berät das Haupt- und Personalamt in grundsätzlichen Fragen.

Es ist davon auszugehen, dass mit den weiteren Entwicklungen, z. B. mit der zunehmenden Digitalisierung von Unterlagen, auch mehr TA ermöglicht werden kann. Eine aktuell durchgeführte Umfrage bei den Ämtern/Eigenbetrieben zeigt, dass die Erfahrungen mit dieser Arbeitsform weit überwiegend positiv sind. Im Wesentlichen werden TA-Plätze aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinder, Pflegebedarf), aus gesundheitlichen Aspekten/Behinderung oder wegen langer Anfahrtswege eingerichtet.

Gegenüber den positiven Aspekten, insbesondere der genannten Chancengleichheit, der Personalerhaltung und -gewinnung, der Mitarbeiterfreundlichkeit und damit der Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Stuttgart, der Einsparung von Wegezeiten und möglicher Effekte für die Umwelt oder ruhigeres und effizienteres Arbeiten steht jedoch der für die Einrichtung und den Betrieb der häuslichen Arbeitsplätze erforderliche Aufwand.

Einrichtung und Betrieb binden im Verwaltungs- und IuK-Bereich personelle Kapazitäten und verursachen die bereits mit GRDrs. 1051/2017 und nachfolgend (Finanzierung) dargestellten durchschnittlichen Kosten. Letztlich ist es jedoch vom Einzelfall abhängig, ob ein TA-Platz in Abwägung aller Vorteile wirtschaftlich betrieben werden kann.

In den vergangenen Jahren konnte durch Umschichtung von Mitteln innerhalb der Ämterbudgets die Ablehnung von TA-Plätzen aus rein finanziellen Gründen verhindert werden, ggf. hat sich die Einrichtung etwas verzögert. Im Fall von Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, dass die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes durch einen Anteil an Drittmitteln (Zuschüssen) mitfinanziert werden kann.

Es wird von 5 Ämtern (Rechnungsprüfungsamt, Jobcenter, Amt für Sport und Bewegung, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Stadtmessungsamt) angegeben, dass Bedarf an insgesamt 13 Telearbeitsplätzen besteht.


Im Durchschnitt kostet die Neuausstattung eines TA-Platzes ca. 1.900 Euro.
Die
laufenden Kosten liegen bislang bei durchschnittlich ca. 1.320 Euro/Jahr.

Ausblick: In den letzten fünf Jahren kamen im Mittel 15 TA-Plätze hinzu, Tendenz steigend. Die Fachämter finanzieren die Telearbeit aus ihren Sachmittelbudgets und müssen einen ggf. entstehenden Mehrbedarf in ihren Ämterbudgets eigenverantwortlich berücksichtigen.

Die Verwaltung wird sich mit dem Thema „flexibles Arbeiten“ in den nächsten Jahren verstärkt befassen, im Blick auf die Entwicklungen, die Modalitäten sowie die strategische Ausrichtung der Stadt Stuttgart.





Vorliegende Anträge/Anfragen

805/2017 FDP; 566/2017, Ziffer 3 SPD




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister