Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
317
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VerhandlungDrucksache:
512/2020
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:BM Fuhrmann
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2019

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 270
Ergebnis: Einbringung

Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 197
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2020, GRDrs 512/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2019 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 306,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge 3.501.008.704,79EUR
Ordentliche Aufwendungen3.212.127.669,51EUR
Ordentliches Ergebnis288.881.035,28EUR
Außerordentliche Erträge39.951.310,38EUR
Außerordentliche Aufwendungen22.262.840,79EUR
Sonderergebnis17.688.469,59EUR
Jahresüberschuss306.569.504,87EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2019
154.061.451,60EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:


2. Bilanz zum 31.12.2019 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände12.303.128,82EUR
Sachvermögen4.777.585.977,11EUR
Finanzvermögen5.277.856.437,19EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung595.127.890,90EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite10.662.873.434,02EUR
Basiskapital5.936.328.242,91EUR
Rücklagen3.106.310.491,07EUR
Sonderposten964.611.826,61EUR
Rückstellungen369.602.063,59EUR
Verbindlichkeiten187.455.166,92EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten98.565.642,92EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite10.662.873.434,02EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2019 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 143.855.932,29 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit3.416.410.927,73EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit3.030.797.211,74EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung385.613.715,99EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit103.949.697,82EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit345.705.234,69EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit-241.755.536,87EUR
Finanzierungsmittelüberschuss143.858.179,12EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen0,00EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)2.246,83EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit-2.246,83EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand143.855.932,29EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2019718.250.175,54EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen-124.938.919,19EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln65.129.084,65EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln18.917.013,10EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln84.046.097,75EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2019)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2019 in die Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
154.061.451,60 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2019 in die Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
718.250.175,54 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Im Haushaltsplan 2019 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen3.288.034,03 EUR
5.2370 Branddirektion400 Personal-
aufwendungen
280.000,00 EUR
5.3400 Schulverwaltungsamt4002110 Allgemeinbildende Schulen42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen1.249.781,13 EUR
5.4400 Schulverwaltungsamt4002130 Berufsbildende Schulen42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen477.716,31 EUR
5.5410 Kulturamt4102811 Kulturförderung43100 Zuweisungen und Zuschüsse650.000,00 EUR
5.6660 Tiefbauamt6605410 Gemeindestraßen42510 Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen455.773,15 EUR
Summe6.401.304,62 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.7200 Stadtkämmerei7.202300 Mobilität und Luftreinhaltung7873 Sonstige Baumaßnahmen4.277.565,86 EUR
5.8230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen1.208.000,00 EUR
5.9400 Schulverwaltungsamt7.409999 Sonstige Investitionen78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen704.815,51 EUR
Summe6.190.381,37 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 30.020.386,91 EUR - Ziffer I.5 in Höhe von 20.955.405,24EUR
Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2018/2019 Trägerdarlehen in Höhe von 33.505.600 EUR und städtische Darlehen in Höhe von 26.406.900 EUR gewährt. 8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2019 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


Seitens des Oberbürgermeisters wird an die ausführliche Aussprache bei der Vorlageneinbringung erinnert (siehe Rubrik Vorgang). Danach informiert er zu der heutigen Vorgehensweise, die Antragsziffer I des SPD-Antrags Nr. 342/2020 "Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan: Auch den Schwächsten helfen, Bildung und Kultur unterstützen, Impulse für den Non-Food-Einzelhandel und die Gastronomie mit einem Stuttgart-Scheck" zur Senkung der Liquiditätsreserve auf 51 Mio. €, werde er im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes aufrufen. Die restlichen Ziffern dieses Antrages sowie weitere Anträge würden im Rahmen des heutigen Tagesordnungspunktes 1a "Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan", heutige NNr. 318, und der dort zu behandelnden Querliste besprochen.

Von BM Fuhrmann wird anschließend betont, der gute Jahresabschluss 2019 in Höhe von 206,6 Mio. € resultiere im Wesentlichen aus den erzielten hohen Mehrerträgen. Die Aufwendungen seien in etwa in Höhe des Planansatzes geblieben. Zur Liquiditätsreserve verweist er auf die Darstellung in der Anlage 6 der GRDrs 512/2020. Bei dem dort zur Liquiditätsreserve genannten Betrag in Höhe von 51 Mio. € handle es sich um ein redaktionelles Versehen. Die Liquiditätsreserve berechne sich aus zwei Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der letzten drei Jahre. Eine aktuelle Anpassung der gesetzlich notwendigen Mindestliquidität habe zu dem Betrag von 57,4 Mio. € geführt. In § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), und dies betont er, sei klar geregelt, dass die Liquidität mindestens diese Größe betragen müsse. Seit vielen Jahren werde darüber diskutiert, ob diese Mindestliquidität aufgestockt werden könne. Im Verlauf der Beratung zur Einbringung habe er bereits Wert darauf gelegt, dass er in guten Haushaltszeiten mit hohen Rücklagen hier eine Unterwanderung befürchte. Dieses würde er als falsches Signal ansehen, auch weil er die Befürchtung habe, dass letztlich diese Mindestliquidität auch dazu verwendet werde, die Ausgabenseite zu finanzieren. Dies würde dazu führen, dass diese Mindestliquidität irgendwann einmal wieder aufgestockt werden müsste. Vor diesem Hintergrund plädiere er dafür, diese Mindestreserve unverändert zu belassen. Letztlich sei nach Einschätzung der Finanzverwaltung dafür auch nicht der Gemeinderat zuständig. Es sei, dies ergebe sich aus § 116 der GemO, Aufgabe der inneren Verwaltung, diese Mindestliquidität festzusetzen. Von daher bitte er die SPD-Gemeinderatsfraktion, ihren diesbezüglichen Antrag zurückzuziehen. Letztlich sei wie gesagt die Verwaltung verantwortlich, diese Liquidität festzusetzen.

Seitens des Vorsitzenden wird signalisiert, dass er diese Einschätzung teilt.

Bezogen auf die Ausführungen von BM Fuhrmann ändert StR Körner (SPD) den Antrag Nr. 342/2020, Antragsziffer I, insofern ab, dass anstelle einer Reduzierung auf 51 Mio. € eine Reduzierung auf 60 Mio. € beantragt wird. Diese Reduzierung begründend verweist er analog seiner Ausführungen in der Verwaltungsausschusssitzung am 22.07.2020 auf das schwierige Jahr 2021. Da in diesem Jahr Lücken geschlossen werden müssten, sei für dieses Jahr Vorsorge zu treffen. Die beantragte Kürzung der Liquidität würde dazu einen Teilbeitrag von 60 Mio. € beitragen. Diese Kürzung werde als vertretbar angesehen, da es sich bei der Liquiditätsreserve um eine Reserve zur Sicherstellung laufender Ausgaben handle. Diese lasse sich insbesondere durch die in Festanlagen vorhandene Liquidität erreichen. Von daher werde keine Liquiditätsreserve in Höhe von 120 Mio. € benötigt. Bezüglich des Hinweises über die Zuständigkeit unterstreicht er, für den Gemeinderat müsse es schon möglich sein, zumindest seinen Willen zu dieser Frage zu begründen.

In der sich anschließenden Fraktionsrunde verweist StR Winter (90/GRÜNE) angesichts der Corona-Pandemie/-Krise darauf, dass auf Sicht gefahren werden muss. Er lehnt den Antrag auf Reduzierung der Liquiditätsreserve zum jetzigen Zeitpunkt ab. Entsprechend äußert sich StR Kotz (CDU). Für ihn ist diese Frage frühestens im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 relevant. Dabei äußert er die Hoffnung, dass die sich dann ergebende Situation es nicht nötig macht, einen solchen Schritt zu gehen. StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) kann den Antrag nachvollziehen. Er geht jedoch davon aus, dass der sich daraus ergebende Spielraum für das Jahr 2021 nicht benötigt wird, um Sperrungen zu vermeiden. Grundsätzlich wendet er sich gegen hohe Überschüsse. Dabei bezieht er sich auf nicht beschlossene Ausgaben für die mobile Jugendarbeit am Eckensee. Die Einschätzung der Verwaltung über die benötigte Höhe der freien Liquidität ist für StR Dr. Oechsner (FDP) nachvollziehbar. Oberstes Gebot ist für ihn die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Entsprechend äußert sich StRin von Stein (FW). Wie die StRe Kotz und Dr. Oechsner geht auch sie davon aus, dass, sollte die freie Liquidität gekürzt werden, diese Mittel anderweitig verbraucht würden. Angesichts des nicht absehbaren Pandemie-Verlaufs müsse die Stadt finanziell vorsichtig handeln, um heute noch nicht absehbaren Bedarfen Rechnung tragen zu können. Die Krise, so StR Ebel (AfD), tangiere nahezu alle Bereiche. Es sei nicht die Zeit, möglichst viel zu sparen. Vielmehr müsse die Wirtschaft durch möglichst viele Ausgaben der öffentlichen Hand gestützt werden. Von daher könne er dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zustimmen. Dagegen befürwortet StR Walter (PULS) die Verwaltungsposition.

Für den Oberbürgermeister lässt der Antrag der SPD offen, für was die beantragte Kürzung der Liquiditätsreserve in Höhe von 60 Mio. € eingesetzt werden soll, bzw. ob der gesamte Kürzungsbetrag in das Jahr 2021 verschoben werden soll. Hierzu informiert StR Körner, aus dem Antrag ergebe sich, dass die Anträge, die zum Teil gemeinsam mit anderen Fraktionen gestellt worden seien, anderweitig, nämlich durch eine Kürzung des 50-Mio. €-Ansatzes für Beteiligungsunternehmen finanziert werden solle. Insofern sei die Beschlussantragsziffer I des Antrages eindeutig so zu verstehen, dass die Liquiditätsreserve von 120 auf 60 Mio. € reduziert werden soll. Der sich daraus ergebende Spielraum werde nicht "vervespert", sondern erhöht werde die freie Liquidität zum 31.12.2019 von rund 240 Mio. € auf dann rund 300 Mio. € (siehe GRDrs 512/2020, Anlage 6). Da diese Mittel im Nachtragsetat 2020 komplett verwendet werden sollen, werde in der Planung 2020 bei der freien Liquidität nicht der Betrag von 3,8 Mio. €, sondern der Betrag von rd. 60 Mio. € stehen. Damit wäre die Stadt besser vorbereitet, um im Jahr 2021 auftretende Lücken zu schließen. Des Weiteren erinnert er, der frühere Finanzbürgermeister, EBM Föll, habe die Liquiditätsreserve über viele Jahre bei 70 Mio. € belassen, um sie dann innerhalb eines Jahres auf 120 Mio. € zu erhöhen. Damit habe sich der finanzielle Spielraum für die damaligen Etatberatungen mit Zustimmung des Gemeinderats um 50 Mio. € reduziert. Um über mehr Optionen zum Nachtragsetat 2021 zu verfügen, könne der Gemeinderat die Liquiditätsreserve um 60 Mio. € kürzen. Wert wird von StR Dr. Oechsner darauf gelegt, dass die in der Vergangenheit erfolgte Erhöhung der Liquiditätsreserve im Zusammenhang mit steigenden Ausgaben erfolgt ist.

Gegenüber StR Rockenbauch erläutert BM Fuhrmann, die Verwaltung habe eine notwendige Liquiditätsreserve zur Abdeckung von Zahlungsspitzen in Höhe von 122 Mio. € errechnet. Daher sei für die in Rede stehende Position von der Verwaltung ein Betrag in Höhe von 120 Mio. € festgesetzt worden. Die Ausgabenlast habe in den letzten Jahren zugenommen. Unter Zugrundelegung von § 22 GemHVO, laut diesem Paragrafen errechne sich dieser Betrag aus den Ausgaben der letzten drei Jahre, hätte sogar eine Erhöhung erfolgen müssen. Laut Herrn Vaas (StKäm) kommt es zu Spitzenlasten bei den Ausgaben insbesondere in den letzten fünf Bankarbeitstagen eines Monats durch die Überweisung der Bezüge für die städtischen Beschäftigten, durch Überweisungen des Jobcenters, durch ZVK-Überweisungen und durch Überweisungen an die freien Träger. Für die Verwaltung gehe es um interne Zahlen, die für die Steuerung wichtig seien. Sollte die Liquidität absinken, drohten Kassenkredite. Die städtische Liquidität, und hier habe StR Körner recht, belaufe sich auf insgesamt 2,7 Mrd. €. Dieser Betrag stehe für die Rücklagenverwendung und für die Rückstellungen zur Verfügung. Politisch sei der Gemeinderat natürlich frei, Anträge zum Nachtragsetat 2021 zu stellen. Bei dem genannten Betrag handle es sich aber nicht um Deckungsmittel. Deckungsmittel würden sich beispielsweise durch einen Stellenabbau, der ja nicht gewollt werde, durch Kürzung von Zuschüssen an freie Träger, durch Investitionskürzungen oder durch Steuererhöhungen ergeben. Es handle sich um eine reine Liquiditätsbetrachtung, was aus seiner Sicht politisch nicht richtig sei.

Zu der Beschlussantragsziffer 4 der GRDrs 512/2020 merkt StR Körner an, zum einen werde darüber gesprochen, in diesem und auch im nächsten Jahr Lücken schließen zu müssen. Gleichzeitig gebe es eine Diskussion über notwendige Hilfen z. B. im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft. Einigkeit sieht er darin, dass es hilfreich wäre, wenn die Stadt ihre Investitionen erhöhen würde. Unter anderem stehe heute die Übertragung von Budgetresten an. Hier gebe es alleine 718,25 Mio. € investive Ausgabenreste; die Verwaltung sei in den vergangenen Jahren ermächtigt worden, diese Mittel auszugeben, um zu investieren. Derzeit betrage das städtische Investitionsvolumen 300 bis 350 Mio. €/Jahr, und damit nicht mal die Hälfte des zu übertragenden Betrages. Die Verwaltung sollte gebeten werden, bis zu der Beratung des Nachtragsetats 2021 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie diese Investitionen, für die das Geld bereitliege, beschleunigt werden könnten. Vielleicht müsse dazu auch an der einen oder anderen Stelle über neue Organisationsstrukturen nachgedacht werden. Der Vorsitzende sagt zu, dieses heute mitzunehmen. In einer Sitzung des Verwaltungsausschusses oder in einer Ältestenratssitzung werde ein Zwischenbericht dazu vorgelegt, was bis zum Nachtragsetat 2021 geliefert werden könne.


Gegen diese Vorgehensweise ergeben sich keine Einwendungen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt OB Kuhn fest:

- Der Verwaltungsausschuss lehnt die modifizierte Beschlussantragsziffer I des Antrags Nr. 342/2020 auf Kürzung der Liquiditätsreserve um 60 Mio. € bei 3 Ja- und 17 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 512/2020 einmütig zu.

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