Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
484
17
VerhandlungDrucksache:
459/2018
GZ:
JB/T
Sitzungstermin: 05.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bildungshaus NeckarPark - Vorprojektbeschluss

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 397
Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 07.11.2018, öffentlich, Nr. 426
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.11.2018, öffentlich, Nr. 537
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 31.10.2018, GRDrs 459/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der fortgeschriebenen schulischen und vorschulischen Bedarfssituation in Stuttgart-Bad Cannstatt (NeckarPark) sowie der Skizzierung des pädagogischen Konzepts für das Bildungshaus NeckarPark wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Bebauung des Grundstücks Q10 mit einer vierzügigen Ganztagesgrundschule, einer 7-gruppigen Kindertagesstätte für 0-6-jährige Kinder, einer 2 Feld-Sporthalle mit 150 Sitzplätzen und einem Mehrzweck-/Gymnastikraum sowie mit einem Mittelzentrum Bad Cannstatt der Volkshochschule Stuttgart wird zugestimmt.
3. Dem Raumprogramm für den Neubau eines Bildungshauses NeckarPark mit einer Programmfläche von insgesamt 7.553 m² bestehend aus
4. Auf der Grundlage dieses Gesamtraumprogramms wird die Verwaltung mit der Durchführung eines begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs beauftragt. Über das Wettbewerbsergebnis sowie über die Vergabe (Vergabebeschluss) wird im Gemeinderat berichtet. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel stehen im Teilhaushalt 2018 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401166 - Neckar-Park, Schule+Kita+SH, Neubau - Auszahlungsgruppe 7871 - Hochbaumaßnahmen - zur Verfügung.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie zur fachlichen Begleitung des Projekts erforderlichen externen Büros zu beauftragen. Sollten die voraussichtlichen Auftragssummen der entsprechenden Beauftragungen über dem EU-Schwellenwert liegen, wird die Verwaltung weiterhin ermächtigt, die dann hierfür erforderlichen VgV-Verfahren durchzuführen.

6. Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) belaufen sich auf 73,1 bis 83,1 Mio. € brutto inkl. Ausstattungskosten für Schule, Kita, Sporthalle und Volkshochschule, ohne Baupreisindizierung. Die aktualisierten Gesamtkosten, einschließlich Baupreisindizierung, und die erforderliche Verpflichtungsermächtigung für eine Vergabe werden durch das Schulverwaltungsamt als Vorbelastung zum Haushaltsplanverfahren 2020/2021 angemeldet und im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 durch die Verwaltung berücksichtigt.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens bei den Bietern abzufragen, ob auf dem Grundstück Q10 in der vorgesehenen Tiefgarage mehr Kfz-Stellplätze als die für die unter Beschlussziffer 2 genannten Nutzungen baurechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze realisierbar sind. Diese zusätzlichen Stellplätze würden den geplanten Nutzungen auf dem Areal des Alten Zollamts zur Verfügung stehen. Die für die Realisierung dieser zusätzlichen Kfz-Stellplätze erforderlichen Mehrkosten sind in den unter Beschlussziffer 6 genannten voraussichtlichen Gesamtkosten nicht enthalten.

8. Vom Personalbedarf für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens in Höhe von bis zu 2,8 Stellen in Entgeltgruppe 12 beim Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen. Zum DHH 2018/19 wurde befristet bis 31.12.2021 auf Grundlage des zum damaligen Zeitpunkt diskutierten Projektumfangs (33,5 bis 37,5 Mio. € brutto inkl. Ausstattungskosten) bereits 1,0 Stellen geschaffen. In welchem Maß dem zusätzlichen Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan DHH 2020/21 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenbeschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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