Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 399/2016
Stuttgart,
06/08/2016



Zuwendungen an Theater 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.06.2016
06.07.2016



Beschlußantrag:

Die nachstehend genannten Theater erhalten in den Jahren 2016 und 2017 folgende
Zuwendungen:

Zuwendungen
2016 in Euro
2017 in Euro
a) Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt
3.040.945
3.040.945
b) Theaterhaus Stuttgart
und Gauthier Dance
1.429.875
337.500
1.429.875
337.500
c) Junges Ensemble Stuttgart (JES)
1.425.900
1.425.900
d) tri-bühne
860.625
860.625
e) Theater Rampe
608.000
608.000
f) Theater der Altstadt
538.650
538.650
g) FITZ! Zentrum für Figurentheater
538.300
538.300
h) Renitenztheater
391.800
391.800



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke
Die im Bereich des Theaters zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchem Zuwendungsbetrag sie in den Jahren 2016 und 2017 rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2016 und 2017. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierungen 417DAKU10, 417DAKU12 und 417DAKU13 Darstellende Kunst – Institutionelle Theaterförderung veranschlagt.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung Anlage 2: Leistungsberichte




Ausführliche Begründung


a) Schauspielbühnen in Stuttgart
Altes Schauspielhaus / Komödie im Marquardt


Aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung der Theater hat der Gemeinderat in der 3. Lesung der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 am 18. Dezember 2015 beschlossen, die bisherige institutionelle Förderung der Schauspielbühnen in Höhe von 2.644.300 Euro im Jahr 2016 um 396.645 Euro auf nun insgesamt 3.040.945 Euro zu erhöhen.

Die Schauspielbühnen in Stuttgart hatten zum vorangegangenen Doppelhaushalt 2014/2015 keinerlei Erhöhung erhalten und mussten aus finanziellen Gründen die halbe Stelle Theaterpädagogik streichen. Im Jahr 2014 wurde bereits ein Defizit von 39.000 Euro erwirtschaftet, welches sich im Ergebnis 2015 niederschlägt. Das Wirtschaftsjahr 2015 hat mit einem Defizit von 75.100 Euro abgeschlossen.

Durch die Schließung des Fernsehturms im Jahr 2013 konnten im Theater über den Wolken keine Vorstellungen mehr stattfinden. Zwecks Einsparungsmaßnahmen wurde auch die Spielstätte Theater unterm Dach im Jahr 2014 geschlossen.
Somit haben insgesamt weniger Vorstellungen stattgefunden (-32), wodurch auch die Besucherzahlen auf 179.043 leicht zurückgegangen sind (-6.145).

Im Jahr 2016 beträgt der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg 927.800 Euro.


b) Theaterhaus Stuttgart und Gauthier Dance

Aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung der Theater hat der Gemeinderat in der 3. Lesung der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 am 18. Dezember 2015 beschlossen, die bisherige institutionelle Förderung des Theaterhauses in Höhe von 1.341.000 Euro im Jahr 2016 um 88.875 Euro auf nun insgesamt 1.429.875 Euro zu erhöhen.

Zusätzlich wird die Tanzcompagnie „Gauthier Dance“ in den Jahren 2016 und 2017 mit 337.500 Euro im Jahr (+37.500 Euro) gefördert.

Außerdem wird das Tanz-Festival „COLOURS“ einmalig im Jahr 2017 mit 350.000 Euro (+100.000 Euro) gefördert.

Da das Theaterhaus bislang noch keine Bilanz vorlegen konnte, können zur Finanzsituation keine gesicherten Aussagen gemacht werden. In den letzten Jahren verfügte das Theaterhaus jedoch über eine außergewöhnlich gute Liquidität, welche sich am Geldvermögensbestand widerspiegelte, sodass in Bezug auf die Finanzsituation keine Bedenken bestehen.

Vom Land Baden-Württemberg wird das Theaterhaus im Jahr 2016 mit 710.600 Euro und die Tanzkompagnie Gauthier Dance mit zusätzlich 200.000 Euro gefördert.


c) Junges Ensemble Stuttgart (JES)

Die institutionelle Zuwendung 2016 und 2017 seitens der Stadt Stuttgart entspricht mit 1.425.900 Euro der Zuwendungshöhe des Vorjahres.

Zusätzlich wird für das Kinder- und Jugendtheaterfestival „Schöne Aussicht“ im Jahr 2016 eine Projektförderung in Höhe von 157.600 Euro gewährt.

Dank der Nebenkosten-Rückerstattung für die Jahre 2011 bis 2014 sind die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen als geplant. Das Geschäftsjahr 2015 konnte mit einem positiven Ergebnis von 120.600 Euro abgeschlossen werden. Da jedoch mit einem Teil Nebenkosten-Rückerstattung bereits im Jahr 2014 gerechnet wurde, musste dieses negative Ergebnis ausgeglichen werden. Mit 85.000 Euro wurde außerdem eine Rücklage gebildet, da die einmalige Erstattung zum Teil erst für die Folgejahre eingeplant war. Nach Berücksichtigung dieser Umstände liegt das Ergebnis 2015 bei 7.400 Euro.

Die Besucherzahlen sind leicht auf 31.413 zurückgegangen (-615), die Auslastung ist mit 90 % weiterhin hoch.

Im Jahr 2016 beträgt der Landeszuschuss 728.800 Euro. Das Festival „Schöne Aussicht 2016“ fördert das Land mit zusätzlich 100.000 Euro.


d) tri-bühne

Aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung der Theater hat der Gemeinderat in der 3. Lesung der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 am 18. Dezember 2015 beschlossen, die bisherige institutionelle Förderung des Theater tri-bühne in Höhe von 815.000 Euro im Jahr 2016 um 45.625 Euro auf nun insgesamt 860.624 Euro zu erhöhen.

Daneben wird das Stuttgarter Europa Theater Treffen (SETT) im Jahr 2016 mit 162.000 Euro gefördert.

Dank der Nebenkosten-Rückerstattung für die Jahre 2011 bis 2014 sind die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen als geplant. Das Geschäftsjahr 2015 konnte mit einem positiven Ergebnis von 21.700 Euro abgeschlossen werden. Damit erhöht sich der positive Stand auf 26.800 Euro.

Die Besucherzahlen sind auf 14.943 leicht zurückgegangen (-221, ohne SETT 2014), dies entspricht einer Auslastung von 70 %.

Im Jahr 2016 beträgt der Landeszuschuss 250.000 Euro. Zusätzlich wird das Festival „SETT 2016“ wieder mit 71.600 Euro gefördert.


e) Theater Rampe

Die institutionelle Zuwendung 2016 und 2017 seitens der Stadt Stuttgart entspricht mit 608.000 Euro der Zuwendungshöhe des Vorjahres.

Für das Jahr 2017 erhält das Theater zusätzlich 64.000 Euro für die Ausrichtung des Tanz- und Theaterpreises „6 Tage frei“.

Das Wirtschaftsjahr 2015 hat – ohne Berücksichtigung des Festivals – mit einem negativen Ergebnis von 28.500 Euro abgeschlossen. Dies liegt daran, dass eine ausstehende Förderung der Kulturstiftung des Bundes über 50.000 Euro erst im Jahr 2016 eingegangen ist. Da beim Festival jedoch Rückstellungen für Ausgaben im Jahr 2016 gebildet werden mussten, konnte das negative Ergebnis des Theaters ausgeglichen werden.

Die Eintrittseinnahmen sind weiter rückläufig, da das Theater Rampe viele Sonderformate durchführt und sich die Publikumsstruktur verändert. Die Platzauslastung liegt mit 6.636 Zuschauern bei 66 %, die Anzahl der Theatervorstellungen beträgt 135 – im Jahr 2014 waren es noch 164 Veranstaltungen.

Im Jahr 2016 beträgt der Landeszuschuss 260.000 Euro. Das Festival „6 Tage frei“ unterstützt das Land ebenfalls mit 64.000 Euro.


f) Theater der Altstadt

Aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung der Theater hat der Gemeinderat in der 3. Lesung der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 am 18. Dezember 2015 beschlossen, die bisherige institutionelle Förderung des Theater der Altstadt in Höhe von 518.800 Euro im Jahr 2016 um 19.850 Euro auf nun insgesamt 538.650 Euro zu erhöhen.

Das Geschäftsjahr 2015 wurde mit einem Plus von 53.400 Euro abgeschlossen. Dadurch kann das aus den Vorjahren übertragene Negativkapital deutlich verringert werden, auf nunmehr 4.800 Euro.

Die Besucherzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen, auf inzwischen 24.706, die Auslastung liegt bei 73 %.

Im Jahr 2016 beträgt der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg 205.000 Euro.


g) FITZ! Zentrum für Figurentheater

Die institutionelle Zuwendung 2016 und 2017 seitens der Stadt Stuttgart entspricht mit 538.300 Euro der Zuwendungshöhe des Vorjahres.

Darüber hinaus erhält das FITZ eine zusätzliche Zuwendung für das Internationale Figurentheaterfestival Baden-Württemberg „IMAGINALE 2016“ in Höhe von 12.600 Euro und für das Nachwuchsfestival „NEWZ 2017“ eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro.

Dank der Nebenkosten-Rückerstattung für die Jahre 2011 bis 2014 sind die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2015 deutlich höher ausgefallen als geplant. Das Wirtschaftsjahr 2015 wurde positiv mit 45.500 Euro abgeschlossen. Gemeinsam mit einer Rückstellung aus dem Vorjahr können so rund 50.800 Euro dem Folgejahr zugeführt werden, um eine Rückstellung für die IMAGINALE 2016 zu bilden.

Mit der Erhöhung um 20.000 Euro im Jahr 2014 hat das FITZ! eine halbe Stelle Kunstvermittlung eingerichtet.

Die Besucherzahlen sind auf 15.271 zurückgegangen (-2.748) damit liegt die Auslastung bei 69 %. Dies ist unter anderem auf die Baustelle beim Tagblatt-Turm zurückzuführen.


Das FITZ! muss zum Teil auf die Studiobühne ausweichen, in der weniger Sitzplätze vorhanden sind.

Im Jahr 2016 erhält das Theater an Landeszuschüssen 100.000 Euro im Wege einer Projektzuwendung für das Festival „IMAGINALE 2016“.


h) Renitenztheater

Die institutionelle Förderung des Renitenztheaters wird im Jahr 2016 um 20.000 Euro auf 391.800 Euro erhöht.

Für die Ausrichtung des Kabarettpreises „Stuttgarter Besen“ erhält das Theater zusätzlich 15.000 Euro jährlich.

Das Geschäftsjahr 2015 wurde mit einem Minus von rund 14.100 Euro abgeschlossen. Der aus dem Vorjahr übernommene Vermögensbestand reduziert sich somit auf einen bilanzierten Wert von rund 123.900 Euro.

Die Besucherzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 43.110 erhöht (+3.911). Die Auslastung liegt nun bei 74 %.

Im Jahr 2016 beträgt der Zuschuss des Landes Baden-Württemberg 180.000 Euro.




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Anlage 2 GRDrs 399-2016.pdfAnlage 2 GRDrs 399-2016.pdf