Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Jugend und Bildung
Gz:
GRDrs
749/2016
Stuttgart,
11/17/2016
Arbeitsmarktzulage Tarif+ für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten - Weiteres Vorgehen
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Vorberatung
Beratung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.11.2016
05.12.2016
07.12.2016
Bericht:
1. Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Vorlagen 952/2013 und 1275/2013 die Einführung der Arbeitsmarktzulage Tarif + für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen des Jugendamtes zum 01.01.14 beschlossen.
Gewährt wird eine Zulage von 100 € monatlich für 3 Jahre. Sodann wird die Zulage in 3 Schritten jährlich um jeweils 25 % abgeschmolzen und mit Ablauf des 6ten Jahres der Gewährung eingestellt. Die Zulage wird nach der Regelung zu Tarif+ allen Beschäftigten ab der Erfahrungsstufe 2 gewährt, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2016 in einer zulageberechtigten Funktion beschäftigt sind (vgl. Regelung zu Tarif+, Anlage 1 zur GRDrs. 1275/2013).
2. Nr. 9 der Regelung zu Tarif+ sieht vor, dass die Zulage allen ErzieherInnen und KinderpflegerInnen gewährt wird, die zum 01.01.14 in einem Arbeitsverhältnis zur LHS stehen oder bis zum 31.12.2016 in ein Arbeitsverhältnis zur LHS treten, sofern sie eine zulageberechtigte Funktion ausüben bzw. in eine solche Funktion wechseln.
Gemäß Nr. 10 der Regelung zu Tarif+ (Anlage zur 1 GRDrs. 1275/2013) hat die Verwaltung rechtzeitig vor dem 31.12.2016 zu prüfen, welche Erfahrungen mit der Zulage gemacht wurden und zu bewerten, ob eine Fortführung dieses Instruments für Neueinstellungen bzw. stadtinterne Wechsel auf zulageberechtigte Funktionen über den 31.12.2016 hinaus gerechtfertigt bzw. erforderlich ist. Denn die Zulage Tarif+ stellt als Arbeitsmarktzulage grundsätzlich ein zeitlich begrenztes Instrument dar, um die Position der LHS im Wettbewerb um Kita-Fachkräfte kurzfristig zu verbessern.
3. Zwischenzeitlich haben sich die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen deutlich verändert:
Die Tarifabschlüsse des Sozial- und Erziehungsdienstes der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Einkommensverbesserungen für alle Fachkräfte in Kitas geführt, die deutlich höher ausgefallen sind, wie bei vergleichbar qualifizierten anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Daneben wurden für Leitungskräfte Höhergruppierungen vereinbart. Diese strukturellen Verbesserungen in der Vergütung haben die Attraktivität der Berufsbilder von Kitafachkräften deutlich erhöht.
Für die größten Fallgruppen der Zulage Tarif+, die in die neue EG S 8b) übergeleiteten Gruppenleitungen und die in neue EG S 8a) übergeleiteten Zweitkräfte im Gruppendienst, auf die zusammen mehr als 80 % der Zulagen entfallen, ergibt sich dabei Folgendes: Für den Zeitraum ab 01.02.2012 bis 01.02.2017 wurden lineare Entgeltsteigerungen für Gruppenleitungen von insgesamt 28,49 %, für die Zweitkräfte von insgesamt 30,56 % vereinbart. Im Vergleich zu den anderen Tarifbeschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes sind die Entgeltsteigerungen bei den Gruppenleitungen um 10,86 %, bei den Zweitkräften sogar um 12,93 % höher ausgefallen.
Die Fortführung der Zulage über die bisherigen Regelungen hinaus erscheint deshalb - auch im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung - als nicht gerechtfertigt.
Eine - in der Finanzplanung nicht vorgesehene - unbefristete Fortführung der Zulage Tarif+ in der derzeitigen Ausgestaltung würde bei geschätzt durchschnittlich mindestens 200 Neugewährungen pro Jahr in den nächsten 6 Jahren zu Mehrausgaben in 2017 von zunächst 330.000 € (für 200 zusätzlich Zulageberechtigte) führen, die bis 2023 auf dann dauerhaft 1,47 Mio. € jährlich (für insgesamt 1200 Zulageberechtigte, davon 600 mit voller Zulage und 600 in unterschiedlichen Stufen der Abschmelzung) anwachsen würden.
4. Der Bericht des Jugendamtes zur Gewinnung und Erhaltung pädagogischer Fachkräfte in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zeigt, dass die neue Praxisintegrierte Ausbildung PIA ein Erfolgsmodell ist, mit dem bereits mit dem ersten Absolventenjahrgang 2015 rund 45 neue Fachkräfte zusätzlich ausgebildet werden konnten, die in der großen Mehrzahl (34) auch an die LHS gebunden werden konnten.
Auch konnten mit den Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften im Ausland und der Qualifizierung von Nichtfachkräften und der Höherqualifikation von Kinderpflegerinnen gute Erfolge erzielt werden. Diese Maßnahmen verursachen zwar erheblichen Aufwand, wirken aber sehr nachhaltig, da es bisher gelungen ist, auch diese neu gewonnenen Fachkräfte auch längerfristig an die Stadt zu binden.
In der Gesamtbewertung zeigt sich, dass Investitionen in diese Maßnahmen sowie in ein gezieltes Personalmarketing besonders nachhaltig wirken und deshalb die Mittel für Personalgewinnung und -erhaltung von Kita-Fachkräften darauf zu konzentrieren sind.
5. Die Verwaltung hat deshalb entschieden, so weiter zu verfahren, wie dies in der geltenden, vom Gemeinderat beschlossenen Regelung Nr. 9 zu Tarif+ vorgesehen ist. Die Zulage wird demnach für die zum 31.12.2016 gegebenen Bestandsfälle fortgeführt und abgeschmolzen werden. Im Falle des stadtinternen Wechsels von einer zulageberechtigten Funktion in eine andere soll die Zulage zur Vermeidung von Fehlanreizen als Besitzstand in sinngemäßer Anwendung von Nr.7.2 der Regelung zu Tarif+ weiter gewährt werden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Dr. Fabian Mayer Isabel Fezer
Bürgermeister Bürgermeisterin
Eckdaten zu Tarif+
Anlage zu GRDrs 749/2016
Eckdaten zu Tarif+
1.
Jährliche Aufwendungen
Jahr
Zahl der Zulagen
Jahresaufwand
Planung GRDrs. 952/2013
2014
1.708
1,755 Mio. €
2,6 Mio. €
2015
1.814
1,850 Mio €
2,6 Mio. €
2016
1.850
1.890 Mio €
2,6 Mio. €
2.
Verteilung auf zulagebegünstigte Funktionen
Zulagebegünstigte Funktion
Anteil am Zulagevolumen
Kinderpfleger/innen in der Tätigkeit eines/r Kinderpflegers/in
5 %
Kinderpfleger/innen in der Tätigkeit eines/r Erziehers/in
10%
Zweitkräfte im Gruppendienst
40 %
Gruppenleitungen und Leitungen kleiner Einrichtungen mit unter 40 Kindern
45 %
3.
Wirkungen der Zulage Tarif+
Der Bericht des Jugendamtes „Gewinnung und Erhaltung pädagogischer Fachkräfte in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“ (GRDrs. 638/2016 mit Anlage) macht deutlich , dass die Zulage Tarif+ zusammen mit gezieltem Personalmarketing positive Wirkungen erzeugt hat: Die Zahl der Bewerbungen konnte ab 2014 verdoppelt, die Fluktuation deutlich reduziert werden (vgl. 2.2 GRDrs. 638/2016 und Nr. 2.4 der Anlage).
zum Seitenanfang