Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
368
19
VerhandlungDrucksache:
352/2017
GZ:
JB,T
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau einer Mensa für die Bertha-von-Suttner-Gemeinschaftsschule und die Helene-Fernau-Horn-Schule am Schulzentrum Freiberg
- Bericht zur Schulsituation
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.07.2017, öffentlich, Nr. 385
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.09.2017, öffentlich, Nr. 424
Ergebnis: Beschlussfassung mit der Maßgabe einer Diskussion im VA

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 14.07.2017, GRDrs 352/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Bericht über die Schulsituation am Schulzentrum Freiberg wird Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm für die Erstellung einer Mensa (Küche mit Speisebereich) für die Bertha-von-Suttner-Gemeinschaftsschule und die Helene-Fernau-Horn-Schule mit einer Programmfläche von 404 m² und voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 5,71 Mio. Euro (inkl. Ausstattung) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens ohne Gestaltungsteil beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o. g. Maßnahme bis einschl. Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen.

4. Für die Weiterplanung gemäß Beschlussziffer 4 werden Planungsmittel in Höhe von 400.000 Euro benötigt. Die Gesamtkosten in Höhe von 5,71 Mio. Euro (inkl. Ausstattung) für das Projekt "Bertha-von-Suttner-GMS, Neubau Mensa" sind im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401179 ausgewiesen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401909 - 4. Ausbaustufe, Ganztagsschulen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401179 - Bertha-von-Suttner-GMS, Neubau Mensa - umgesetzt.


In ihrer Einführung bezieht sich BMin Fezer auf die Vorlage, auf die Beratung im Ausschuss für Umwelt und Technik sowie auf den in Freiberg durchgeführten Runden Tisch. Im Rahmen dieses Runden Tisches sei sehr konstruktiv über die Möglichkeiten und Bedarfe für die Schulen des Schulzentrums Freiberg beraten worden. Dabei sei es gelungen, sehr gute Ansätze zu erarbeiten. Diese würden abweichend bzw. ergänzend zum Verwaltungsvorschlag darauf abzielen, dass die Verwaltung prüfen solle, mehr Räume für Schulnutzungen bereitzustellen. Konkret sei angestoßen worden, die Mensa so zu bauen, dass diese auch aufgestockt werden könne. Die Verwaltung wünsche sich hier eine offene Herangehensweise (keine ausschließliche Konzentration auf eine Mensaaufstockung); die Aufstockung einer im Betrieb befindlichen Mensa führe wohl zu einer einjährigen Stilllegung der Mensa. Sie formuliert für das weitere Vorgehen folgende Beschlussantragsergänzung:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverlauf mit den beteiligten Schulen die etwaigen Erweiterungsnotwendigkeiten sowie hierfür vorstellbare Realisierungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück zu prüfen.

Damit würde man, gerade nach den nachvollziehbaren Anregungen des Runden Tisches, den Anliegen gerecht, Erweiterungsmöglichkeiten zu überprüfen. Eine Festlegung lediglich auf eine Aufstockung der Mensa - diese könne eine von mehreren Varianten sein - fände damit nicht statt. Ein Zeitverlust würde damit nicht einhergehen. Ein Beschluss zu der Mensa sei dringend erforderlich, um voranzukommen.

Den seitens der Vorsitzenden skizzierten Prüfauftrag werten StR Stradinger (CDU) und StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) positiv. Dass die Mensa unabdingbar ist, wird seitens des Ausschusses einhellig bejaht.

StR Stradinger, StRin Nuber-Schöllhammer und StRin Gröger (SPD) bitten die Sportkapazitäten im Schulzentrum gemeinsam mit den Vereinen zu beleuchten. Zu einer Turnhalle wird es nach Aussage der Vorsitzenden von der Verwaltung keinen Vorschlag geben. Die Schulverwaltung sehe die dortigen Sportangebote als ausreichend an. Über Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt müsse der Gemeinderat befinden.

Dass über eine einstöckige Mensa hinaus weitere Überlegungen erfolgen, wünscht sich StRin Nuber-Schöllhammer. Die von den Rektoren der Schulen eingebrachten Ideen seien teilweise sehr sinnhaft, und von daher sollten diese auch untersucht werden. Das Schulgelände lasse ja vieles zu. Für ihre Fraktion, so StRin Gröger, bedeute die Information, dass die Aufstockung einer in Betrieb befindlichen Mensa eine einjährige Stilllegung der Mensa verursache, dass gleich eine Mensa mit einem Obergeschoss, z. B. für eine Hausmeisterwohnung, geplant werden müsse. Auch sie weist auf die Möglichkeiten des Schulgeländes hin. Diese würden seit Jahren, nicht zuletzt mit Blick auf den Sozialdatenatlas, nur unzureichend genutzt. Damit müsse man sich losgelöst von der Vorlage auch im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung intensiv beschäftigen. Konkret spricht die Stadträtin den optischen Eindruck des Geländes und ein fehlendes pädagogisches Programm an. Falsch platziert ist ihrer Einschätzung nach die Helene-Fernau-Horn-Schule. Diese gehöre zentraler verortet. Für die weiteren Beratungen bittet sie die Verwaltung, den Gemeinderat über Entwicklungen zur Herbert-Hoover-Schule auf dem Laufenden zu halten.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) erklärt, da es für das gesamte Schulgelände offenbar noch keine abschließenden Entwicklungsvorstellungen gäbe, sei es sinnvoll, die in Rede stehende räumliche Struktur möglichst flexibel, erweiterbar zu erstellen. Er kann sich vorstellen, die Mensa größer und als zentralen Punkt des Schulgeländes anzudenken. Eine einjährige Stilllegung der Mensa bei einer späteren Aufstockung ist für ihn nicht zwangsläufig.

In der Folge betont BMin Fezer, heute gehe es ausschließlich um die Schulmensa. Natürlich müsse man sich mit Blick auf etwaige Erweiterungsmöglichkeiten eine gewisse Offenheit erhalten. Die von ihr vorgetragene Beschlussantragsergänzung gewährleiste diese Offenheit sowohl in Richtung Aufstockung der Mensa als auch - und dies präferiere die Verwaltung mittlerweile angesichts der großen Fläche des Schulgeländes - für eine andere Verortung der Mensa. Heute sei eine diesbezügliche Festlegung aber noch nicht möglich. Daher wiederholt sie die in ihrer Einführung vorgetragene Beschlussantragsergänzung (siehe Seite 2 dieses Protokolls).

Nachdem StRin Gröger erneut einen zweistöckigen Mensabau präferiert und sie sich dabei auf die Raumsituation beruft, erklärt BMin Fezer, es gebe auf dem Gelände des Schulzentrums keinen Raumfehlbedarf. Geschaut werden müsse, wie vor diesem Hintergrund eine Förderung des Mensabaus gesichert werden könne. Signale des Regierungspräsidiums besagten, dass dafür bestimmte Voraussetzungen, was den Bedarf angehe, geschaffen werden müssten. Es sei nicht möglich, vorsorglich zusätzliche Räume zu schaffen. Die von ihr vorgeschlagene Beschlussantragsergänzung ermögliche, sollte sich dies als sinnvoll erweisen, eine Mensaaufstockung. Von Festlegungen, bei denen nicht klar sei, ob diese überhaupt den dortigen Schulen gerecht würden, sollte abgesehen werden.

Abschließend spricht sich StRin Nuber-Schöllhammer für den Bau einer einstöckigen Mensa aus, wobei eine spätere Aufstockung, um künftigen Bedarfen gerecht werden zu können, eingeplant gehöre. Laut BMin Fezer lässt die Beschlussantragsergänzung diese Option zu. StRin Gröger befürwortet dagegen, dass die Verwaltung bis zum Baubeschluss sich zu einer Aufstockung nochmals äußert. Dies erhebt sie zum Antrag.

Zum Abschluss der Aussprache stellt danach BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den von StRin Gröger (SPD) für ihre Fraktion gestellten Antrag, die Mensa zweistöckig zu planen, bei 5 Ja- und 9 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt, wobei der Beschlussantrag folgende Ergänzung aufweist:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverlauf mit den beteiligten Schulen die etwaige Erweiterungsmöglichkeit sowie hierfür vorstellbare Realisierungsmöglichkeiten auf dem Schulgrundstück zu prüfen.
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