Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5603-03.00
GRDrs 366/2014
Stuttgart,
06/18/2014



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH, Jahresabschluss 2013 und Bestellung Geschäftsführer



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.07.2014



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH, Stuttgart den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der vorgelegten Form festzustellen,

2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten,

3. den Gewinnvortrag der vergangenen Jahre von 24.924,53 EUR und den Jahresüberschuss von 1.075,70 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, 4. Herr Javier Bellviure zum 15.07.2014 als Geschäftsführer der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH zu bestellen.


Begründung:


Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde 2007 von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen (Bezirkssportanlagen, Ballsporthallen, Vereinssportanlagen, Schulsportanlagen, Turn- und Versammlungshallen) insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.


Jahresabschluss 2013

Die Umsatzerlöse 2013 haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 32 TEUR auf 945 TEUR erhöht. Die Erlöse werden aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, dem Sportzentrum Cannstatter Wasen sowie der Miete aus Schulsportanlagen und Turn-/Versammlungshallen erzielt.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 1.019 TEUR ist der Pachtzins der SBS an die LHS in Höhe von 1,0 Mio. EUR die größte Position. Der Pachtzins wird unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Erhaltungsaufwendungen festgelegt und entspricht den Vorjahreswerten. Des Weiteren sanken die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 13 TEUR auf 19 TEUR und damit auf das übliche Niveau. Aufgrund der Differenz zwischen dem zu zahlenden Pachtzins und den geringeren Entgelten der Endnutzer erhält die SBS als Zwischennutzer von der LHS (Sportförderung) ein so genanntes preisauffüllendes Entgelt. Da die Umsatzerlöse gestiegen und die Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen sind, verringerte sich das preisauffüllende Entgelt auf 100 TEUR (Vj: 149 TEUR brutto). Netto wird dieses Entgelt als sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 84.000 EUR (Vj: 125 TEUR) ausgewiesen.

Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.075,70 EUR (Vj: 3.086 EUR), der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Haushaltgrundsätzegesetz) ergab keine Feststellungen. Durch den regulären Prüferwechsel bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers 2014 in einer gemeinsamen Vorlage für alle Beteiligungsunternehmen erfolgen.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem ist die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.


Geschäftsführung

Die SBS Sportstätten Betriebs-GmbH hat laut Gesellschaftsvertrag einen oder mehrere Geschäftsführer. Für die Aufgabenerledigung sind üblicher Weise der Abteilungsleiter „Gebäudemanagement Schul- und Schulsportanlagen“ seitens des Schulverwaltungsamtes sowie die Leiterin der Abteilung „Zentrale Verwaltung“ des Amtes für Sport und Bewegung bestellt. Neben der bisherigen Geschäftsführerin Frau Klein vom Amt für Sport und Bewegung, soll nun Herr Bellviure, neuer Abteilungsleiter beim Schulverwaltungsamt zum Geschäftsführer bestellt werden. Herr Bellviure wird nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages einzelvertretungsberechtigt; die Geschäftsführung erhält keine gesonderte Vergütung.

Referat KBS hat der Vorlage zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Jahresabschluss 2013 und Lagebericht


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Anlage GRDrs. 366.2014.pdfAnlage GRDrs. 366.2014.pdf