Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-02
GRDrs 64/2019
Stuttgart,
01/31/2019



Stuttgarter Sportförderung;
Sportverein Prag Stuttgart 1899 e.V. (SV Prag)
Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes im Stadtbezirk Stuttgart-Nord




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.02.2019



Beschlußantrag:

1. Dem SV Prag wird zum Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes im Stadtbezirk Stuttgart-Nord ein städtischer Zuschuss in Höhe von 285.000 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 285.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2019 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der SV Prag hat derzeit 530 Mitglieder. Davon sind 301 (rund 56,79 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Das Sportgelände des SV Prag befindet sich in der Parlerstraße 86 in Stuttgart-Nord. Das Vereinsgelände umfasst einen Kunstrasenplatz, eine 100-Meter-Laufbahn, eine Weitsprunggrube und ein Vereinsheim mit separatem Umkleidegebäude.

Der SV Prag bietet seinen Mitgliedern sportliche Angebote in den Bereichen Fußball, Volleyball, Turnen, Boxen und Prellball. Der Verein beteiligt sich erfolgreich in den von ihm angebotenen Sportarten an Meisterschaften und Wettbewerben.

Der Verein nimmt in der laufenden Saison 2018/2019 mit 2 Aktiven- und 12 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbands teil. Die 1. Mannschaft belegte in der Saison 2017/2018 den 4. Platz in der Kreisliga B.



2. Angaben zum Bauvorhaben


2.1 Allgemeines

Das bisherige Umkleidegebäude wurde Mitte/Ende der 50iger Jahre gebaut und musste nach einem Brand im Jahr 1964 komplett instandgesetzt werden. Altersbedingt ist es zwischenzeitlich stark sanierungsbedürftig. Eine Sanierung ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz jedoch nicht zu empfehlen, weshalb ein Neubau verwirklicht werden soll. Dieser wird auch den veränderten Anforderungen an den Trainings- und Spielbetrieb sowie der positiven Mitgliederentwicklung des Vereins gerecht.

Entsprechend den Planungen wird der Neubau auf dem zu erhaltenden Kellergeschoss errichtet. Im Erdgeschoss sollen vergrößerte Umkleideräumlichkeiten mit Duschen entstehen, welche die bisherigen Umkleide- und Duschmöglichkeiten ersetzen. Darüber hinaus werden in einem weiteren Stockwerk ein Gymnastikraum, ein Schulungsraum sowie ein Büro realisiert. Diese bisher noch nicht vorhandenen Räumlichkeiten ermöglichen es dem Verein, die Vereinsarbeit besser durchzuführen und das sportliche Angebot weiter auszubauen.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 5. November 2018 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt. Das Umkleidegebäude wurde bereits Ende November 2018 abgebrochen. Der Neubau wird witterungsabhängig im Frühjahr 2019 beginnen. Die Fertigstellung ist für Herbst 2019 vorgesehen.


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes mit einer Nutzfläche von 244 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 818 m³.





Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 873.000 EUR brutto. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 750.000 EUR. Diese Kosten werden durch Eigenmittel sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss von 285.000 EUR (38% der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins wird der Zuschuss aus den um den Vorsteuerabzug reduzierten Baukosten berechnet.

Eigenkapital 182.827 EUR
Darlehen 200.000 EUR
WLSB-Zuschuss 82.173 EUR
Städtischer Zuschuss 285.000 EUR

Gesamtfinanzierung 750.000 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (Eigenkapital und Bank-Darlehen) wurden nachgewiesen.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen hat der WLSB dem Verein am 5. November 2018 ebenfalls die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in den Jahren 2021, 2022 und 2023) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss beträgt 285.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2019 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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