Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
274
6
Verhandlung
Drucksache:
176/2018
GZ:
OBM 0505-05
Sitzungstermin:
11.07.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neuorganisation des Arbeitsmedizinischen Dienstes
Vorgang: Krankenhausausschuss vom 29.06.2018, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.06.2018, GRDrs 176/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die arbeitsmedizinische Betreuung des Klinikums Stuttgart wird ab 16.07.2018 vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) auf das Klinikum Stuttgart übertragen.
2. Hierfür werden ab 16.07.2018 insgesamt 3,50 Stellen Betriebsärzte und 3,25 Stellen Assistenzkräfte vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) zum Klinikum Stuttgart übertragen. Folgende Stellennummern sind diesbezüglich betroffen:
- 001.0503.020 1,00 Stelle Betriebsarzt/-ärztin (unbesetzt)
- 001.0503.033 1,00 Stelle Betriebsarzt/-ärztin (unbesetzt)
- 001.0503.040 1,00 Stelle Betriebsarzt/-ärztin (0,50 Stelle unbesetzt)
- 001.0503.047 0,50 Stelle Betriebsarzt/-ärztin (unbesetzt)
- 001.0503.100 1,00 Stelle Assistenzkraft (besetzt)
- 001.0503.110 1,00 Stelle Assistenzkraft (besetzt)
- 001.0503.120 1,00 Stelle Assistenzkraft (besetzt)
- 001.0503.130 0,25 Stelle Assistenzkraft (besetzt)
Die Mitarbeiter/-innen auf den besetzten Stellen werden von AKR-AM zum Klinikum Stuttgart umgesetzt.
3. Rückwirkend zum 01.04.2018 erhalten die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM), bei denen ein Bindungsinteresse vonseiten der Stadt besteht, eine unbefristete monatliche Zulage gemäß der nachfolgenden Tabelle:
TVöD
Stufe
Arbeitsmarktzulage
Leitender Betriebsarzt
EG 15Ü
2
20 %
stv. Leitender Betriebsarzt
EG 15
2
20 %
Facharzt
EG 15
2
15 %
Arzt (mit Schwerpunktbezeichnung)
EG 14
2
15 %
Diese Zulage ist Teil der Maßnahmen zur Personalgewinnung und -erhaltung gemäß GRDrs 49/2012 ff und wird aus den hierfür bereitgestellten Mitteln finanziert.
4. Der Fachdienst "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) bei der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts (10-5.4), wird ab 16.07.2018 als Sachgebiet mit eigener Leitungsstelle dem Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR-AM) zugeordnet.
5. Hierfür wird die folgende Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans beschlossen:
- 0,70 Vollzeitkraft in EG 14 ab 16.07.2018
(Aufstockung einer vorhandenen 0,3 Stelle auf eine Vollkraftstelle)
Über die Stellenschaffung wird zum Stellenplan 2020 entschieden.
Darüber hinaus werden ab 16.07.2018 folgende Stellen von 10-5.4 an AKR-AM übertragen:
- 100.0540.010 1,00 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
- 100.0540.015 0,30 Stelle Leiter/-in (unbesetzt)
- 100.0540.020 1,00 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
- 100.0540.030 1,00 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
- 100.0540.040 0,50 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
- 100.0540.050 0,30 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
- 100.0540.060 0,20 Stelle Sachbearbeiter/-in (besetzt)
Die Mitarbeiter/-innen auf den besetzten Stellen werden von 10-5.4 zu AKR-AM umgesetzt.
6. Die Leistungen des Fachdienstes "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) für den Bereich des Klinikums Stuttgart werden ab 16.07.2018 vom Klinikum Stuttgart selbst erbracht.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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