Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
176/2018
GZ:
OBM 0505-05
Sitzungstermin: 11.07.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neuorganisation des Arbeitsmedizinischen Dienstes

Vorgang: Krankenhausausschuss vom 29.06.2018, öffentlich, Nr. 25

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.06.2018, GRDrs 176/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die arbeitsmedizinische Betreuung des Klinikums Stuttgart wird ab 16.07.2018 vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) auf das Klinikum Stuttgart übertragen. 2. Hierfür werden ab 16.07.2018 insgesamt 3,50 Stellen Betriebsärzte und 3,25 Stellen Assistenzkräfte vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) zum Klinikum Stuttgart übertragen. Folgende Stellennummern sind diesbezüglich betroffen: 3. Rückwirkend zum 01.04.2018 erhalten die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM), bei denen ein Bindungsinteresse vonseiten der Stadt besteht, eine unbefristete monatliche Zulage gemäß der nachfolgenden Tabelle:

TVöDStufeArbeitsmarktzulage
Leitender BetriebsarztEG 15Ü220 %
stv. Leitender BetriebsarztEG 15220 %
FacharztEG 15215 %
Arzt (mit Schwerpunktbezeichnung)EG 14215 %
4. Der Fachdienst "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) bei der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts (10-5.4), wird ab 16.07.2018 als Sachgebiet mit eigener Leitungsstelle dem Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR-AM) zugeordnet. 5. Hierfür wird die folgende Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans beschlossen:
Über die Stellenschaffung wird zum Stellenplan 2020 entschieden. 6. Die Leistungen des Fachdienstes "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) für den Bereich des Klinikums Stuttgart werden ab 16.07.2018 vom Klinikum Stuttgart selbst erbracht.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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