GYMNASIUM | GEMEINSCHAFTSSCHULE |
Gesetzliche Rahmenbedingungen |
Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt | An einer Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards unterrichtet, die Schulart ermöglicht die Schulabschlüsse der Hauptschule sowie der Realschule und bereitet auf einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe vor. Sie basiert auf individualisierten und kooperativen Lernformen ohne äußere Differenzierung |
Das Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5-12. Im Rahmen der Einrichtung ist eine langfristige Mindestschülerzahl von 60 in den Eingangsklassen (d. h. in der Regel dreizügig) nachzuweisen | Der Kern der Gemeinschaftsschule umfasst die Klassenstufen 5-10. Sie ist mindestens zweizügig, eine langfristige Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen ist im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen. |
An Gymnasien kann auf Antrag des Schulträgers ein offener Ganztagesbetrieb eingerichtet werden. | Die Gemeinschaftsschule ist per Gesetz verbindliche Ganztagesschule an 3 bzw. 4 Tagen. |
| Derzeit können beim Land ausschließlich die Klassenstufen 5-10 einer Gemeinschaftsschule bzw. die Klassenstufen 5-10 gemeinsam mit einer Grundschule beantragt werden. Eine Beantragung und verbindliche Genehmigung einer Sekundarstufe II ist derzeit nicht möglich. Für die Beantragung einer gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen ist eine langfristige Mindestschülerzahl von 60 notwendig. Weitere Rahmenbedingungen sind derzeit noch nicht bekannt. |
Die Antragstellung auf Neueinrichtung erfolgt durch Beschluss des Schulträgers im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung | Die Antragstellung auf Neueinrichtung erfolgt durch Beschluss des Schulträgers im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung |
Bedarfssituation im Rahmen der Schulentwicklungsplanung |
Im Planbereich Oberer Neckar besteht ein hoher gymnasialer Bedarf, der am einzigen bestehenden Standort Wirtemberg-Gymnasium rechnerisch nicht beschult werden kann (mindestens 56 Plätze im Schuljahr 2014/2015). Es ist davon auszugehen, dass dieser Bedarf auch in den kommenden Jahren bestehen bleibt. | Die Nachfrage nach einer Gemeinschaftsschule ist mit 9 Anmeldungen (Vorjahr 17) derzeit überschaubar. Dies liegt sicherlich in Teilen daran, dass sich diese Schulart noch im Aufbau befindet und derzeit kein flächendeckendes Angebot aufweist. Erste Tendenzen für das Schuljahr 2015/2016 deuten im Oberen Neckar jedoch auf keine Steigerung hin. |
Auch die Gymnasien in umliegenden Stadtbezirken sind an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und können die im Oberen Neckar nicht zu befriedigende Nachfrage in Höhe von mindestens zwei Zügen auf Dauer nicht beschulen. Bereits zum Schuljahr 2015/2016 konnte beispielsweise das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Sillenbuch keine Anmeldungen aus dem Oberen Neckar mehr aufnehmen, das Wirtemberg-Gymnasium muss in Folge einmalig fünf Eingangsklassen bilden. | An Realschulen und Gemeinschaftsschulen in der Umgebung (beispielsweise Stuttgart-Ost sowie perspektivisch Bad Cannstatt und Sillenbuch) gibt es freie Kapazitäten. Es besteht im Bereich der Gemeinschaftsschulen zudem kein derart hoher rechnerischer Bedarf wie im Bereich der Gymnasien. |
Räumliche Auswirkungen am Standort Steinenbergschule |
Der Standort Steinenbergschule bietet grundsätzlich räumliche Kapazitäten für eine zweizügige Ganztagesgrundschule sowie Unter- und Mittelstufe eines zweizügigen Gymnasiums | Der Standort Steinenbergschule bietet grundsätzlich räumliche Kapazitäten für eine zweizügige Ganztagesgrundschule sowie Klassenstufen 5-10 einer Gemeinschaftsschule (ohne notwendige Ganztages- und Differenzierungsflächen) |