1. Räume
Es wird die Förderung der Mietkosten zu 90 % bei neuen Räumen bzw. Mietverträgen und zu 80 % bei bestehenden Standorten vor-geschlagen. Dabei sollen max. 200 qm à 10,- € (Außenbezirk) bzw. 12,- € (Innenbezirk) pro Standort berücksichtigt werden. | 201.000,- | 201.000,- |