Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
231
7
VerhandlungDrucksache:
200/2016
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 22.06.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder Ötztaler Straße 11/13 in Stuttgart-Untertürkheim
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 29.04.2016, nicht öffentlich, Nr. 47

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.06.2016, öffentlich, Nr. 56

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2016, öffentlich, Nr. 291

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.04.2016, GRDrs 200/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Ötztaler Straße 11/13 in Stuttgart-Untertürkheim auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Machbarkeitsstudie (Anlage 3) der Architekten (se)arch Freie Architekten BDA aus Stuttgart vom 15.03.2016 und der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung vom 17.03.2016 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 4.826.000 € wird zugestimmt.

2. Der Gesamtaufwand beträgt 4.826.000 €. Hiervon sind 80.000 € im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365.910 Investitionskosten-pauschale Ausbau Kita 2010/2011, 150.000 € beim Projekt 7.519365.914 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2014/2015 und 4.596.000 € beim Projekt 7.519365.916 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt Ötztaler Straße 11/13 umgesetzt.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für die Interimsunterbringung (Baukosten, Anmietung, Umzug) des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von 1.160.000 € ist im Ergebnishaushalt Teilhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Sachkonto 42310000, Kostenstelle 23309751, Pauschale Ausweichquartiere Kita, Anmietkosten, finanziert und wird für den Vollzug auf Baukosten (Kostenstelle 23309651,Sachkonto 42110000) und Anmietkosten (Kostenstelle 23309600, Sachkonto 42310000) umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abbruch des Bestandsgebäudes Ötztaler Straße 11/13, das Freimachen und Erschließen des Grundstücks mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 220.000 € und die Herrichtung des Ausweichquartiers innerhalb des unter Beschlussantragspunkt 3 genannten Kostenrahmens bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

5. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bauleistungen wird zugestimmt.

6. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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