Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 273/2018
Stuttgart,
10/12/2018



Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse des Doppelhaushaltes 2018/2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.11.2018
07.11.2018
08.11.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


Wie in der GRDrs. 844/2017 dargelegt, konnten aufgrund vielfältiger Faktoren, die im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung am 24.04.2017 und 28.06.2017 erläutert wurden, eine Vielzahl von Maßnahmen bisher nicht begonnen werden. 131 Maßnahmen (zum Stand September 2017) sind aufgrund von Abhängigkeiten zu Machbarkeitsstudien, Sanierungsgutachten und vergleichbaren Themen zurückgestellt, 234 Maßnahmen fertiggestellt und 523 Maßnahmen auch bereits endabgerechnet worden.

Auf der Grundlage des neuen Kostenrahmens von 40-Mio-Euro/Jahr haben das Hochbauamt zusammen mit dem Schulverwaltungsamt die Vorhaben ausgewählt, die in 2018 und 2019 nach dem Stand und der Dringlichkeit weiterbearbeitet werden müssen. Diese sind in der Anlage 1 aufgelistet. Insgesamt befinden sich 132 Maßnahmen in der Bearbeitung, davon befinden sich 34 Vorhaben (2018 = 24 Vorhaben, 2019 = 10 Vorhaben) in der Planung und 12 Vorhaben vor der Ausschreibung / Umsetzung (2018 = 11 Vorhaben, 2019 = 1 Vorhaben). Entsprechend des Planungsverlaufes in 2018 werden weitere zusätzliche Maßnahmen in 2019 auf Baustelle gehen. Mit dem Sammelbaubeschluss für diese Vorhaben ist der Grundstein für das weitere Vorgehen im Schulsanierungsprogramm gelegt.

Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms in den Haushaltsjahren 2018 und 2019


A
B
C
D
Maßnahmen/ Projekte/ Pauschalen/ Themen
Mittelbedarf 2018 in Mio. €
Mittelbedarf 2019 in Mio. €
Mittelbedarf 2020ff in Mio. €
1Summe der verpflichteten Mittel für Projekte in Planung und Umsetzung
Die Priorität der Maßnahmen wird fortlaufend unter Berücksichtigung der Dringlichkeit nach sicherheitstechnischer, technischer, funktionaler Hinsicht, den zur Verfügung stehenden Mitteln und Kapazitäten zwischen Schulverwaltungs- und Hochbauamt abgestimmt.
36,550
31,882
24,790
(Prognose, die aktuelle Ermittlung erfolgt im Rahmen der weiteren Priorisierung)
2Fortführung der Planungspauschale für statische Untersuchungen
0,600
0,600
0,600/Jahr
(nach Prüfung)
3baulicher Anteil zur elektrotechnischen Erschließung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Digitalisierung an Schulen
(genauere Einschätzung erst im Zuge der Planung konkreter Maßnahmen möglich)
2,000
2,350
4,350
4Differenz aus Haushaltsrate 40,000 Mio. €/ Jahr und Summe der Maßnahmen und Projekte
Nutzung wie den bisherigen Risikotopf
0,850
5,168
10,260
5Summe
40,000
40,000
40,000


Weiterentwicklung des Schulsanierungsprogramms

Die Ausgangslage für das Sanierungsprogramm liegt nun acht Jahre zurück (Drees & Sommer-Listen). Eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen (z.B. zusätzlich notwendige Maßnahmen, neue Schadensfälle usw.) mussten in das Programm aufgenommen werden. Der UA Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung wurde darüber laufend informiert. Zusätzlich ergeben sich aus eingetretenen Novellierungen von gesetzlichen Vorgaben, Themen der Schulentwicklungsplanung und der Baupreissteigerung weitere Maßnahmen und Kostenerhöhungen. Dadurch haben sich sowohl die Anzahl als auch die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen deutlich erhöht.

Die Erfahrung in den letzten Jahren zeigt auch, dass für das weitere Vorgehen ein neues Verfahren für die Priorisierung der noch anstehenden Vorhaben notwendig ist. Die Orientierung des jährlichen Kostenrahmens kann sich künftig nicht mehr an den Kostenschätzungen der Drees & Sommer-Liste ausrichten. Bei der konkreten Planung hat sich zunehmend gezeigt, dass weitere Sanierungsnotwendigkeiten entstanden sind, die den ursprünglichen Kostenrahmen überschritten haben. Andere Vorhaben konnten dadurch nicht in Angriff genommen werden. Das bedeutet, dass künftig wie bei den Investitionsvorhaben zuerst eine Planung der Maßnahme erfolgen muss und erst nach Vorliegen der vollständigen Kosten eine Priorisierung zur Umsetzung in den folgenden Doppelhaushalten erfolgt.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben unterscheiden daher den Beginn der Planung und den Baubeginn. Für die Schulen bedeutet dies, dass sich mit der Aufnahme der Planungsmaßnahmen nicht automatisch auch der Baubeginn anschließt, sondern die Priorisierung für den jeweiligen Kostenrahmen abgewartet werden muss. Hochbauamt und Schulverwaltungsamt müssen bei der Fortschreibung der Liste daher darauf achten, dass immer ausreichend Vorhaben in der Planung sind, um in den kommenden Doppelhaushalten genügend Vorhaben in die bauliche Umsetzung zu bringen.

Auch in den folgenden Doppelhaushalten werden die einzelnen Vorhaben anschließend in einer Liste wie Anlage 1 nach Vorberatung im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung zur Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.




Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhalt 2018/2019 sind für das 3. Sonderprogramm Schulsanierung folgende Planansätze veranschlagt:

2018 Ergebnishaushalt 30 Mio. €
Finanzhaushalt 10 Mio. €

2019 Ergebnishaushalt 30 Mio. €
Finanzhaushalt 10 Mio. €



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

1. Sanierungsprogramm Stuttgarter Schulen - Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung im Doppelhaushalt 2018/2019

<Anlagen>



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