Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 408/2016
Stuttgart,
06/21/2016



EU-Ausschreibung der Besonderen Schülerverkehre
für die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.07.2016
06.07.2016



Beschlußantrag:
  1. Von der aktuellen Situation bei der Beförderung von behinderten Kindern im Rahmen der Besonderen Schülerverkehre wird Kenntnis genommen.
  2. Dem vorgeschlagenen erweiterten Ausschreibungsumfang bei den Qualitätskriterien wird hinsichtlich folgender Punkte zugestimmt:

    a) Nachweis Erste-Hilfe-Kurs alle 2 Jahre, statt wie bisher alle 3 Jahre

    b) Bei Verspätungen, die im Verantwortungsbereich des Fahrdienstes liegen und mehr als 15 Minuten betragen, kann die Schule in Abstimmung mit den Eltern ein Taxi zulasten des Fahrdienstes bestellen.

    c) Pflichtausstattung des Fahrzeugs: Klimaanlage, Navigationsgerät, bestimmte Grundausstattung (z. B. Spucktüten, Tourenschilder)

    d) Pflicht zur Tourenänderung ab 20 Krankheitstagen

    e) Erweiterung der Zuschlagskriterien um Umweltverträglichkeit des Fuhrparks und Zertifikat über die sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen.




Begründung:


Aktuelle Situation

Im Schuljahr 2015/16 sind 6 Fahrdienstunternehmen mit der Beförderung von ca. 600 Schülern auf 250 Touren an 12 schulischen Einrichtungen (ohne Inklusion und Integration) betraut. Im Rahmen der Inklusion werden 37 Kinder und bei der Integration 7 Kinder an insgesamt 29 Regelschulen befördert.

Die im Rahmen der letzten Ausschreibung festgelegten Qualitätserweiterungen werden durch das Qualitätsmanagement kontinuierlich kontrolliert. Hierzu gehören u.a. die Organisation von unangemeldeten Kontrollen beim Tourenablauf, das Führen der Beschwerdelisten und der Aufbau der Kontakte zu den Ansprechpartnern in den Einrichtungen. Begonnen wurde hiermit an der Margarete-Steiff-Schule. Inzwischen wurde das Qualitätsmanagement auf alle Einrichtungen ausgeweitet. Dies wurde möglich durch die Aufstockung des Personalbestandes.

Diese umfassenden Kontrollaufgaben durch das Schulverwaltungsamt sind auch weiterhin nötig, um den Überwachungsdruck aufrecht zu erhalten. Nur so können die Qualitätsansprüche eingehalten werden.


Im 1. Schulhalbjahr 2015/16 wurden zusätzlich zu den halbjährlichen Kontrollen

32 Stichpunktkontrollen an bestimmten Brennpunkten durchgeführt. An einer Schule wurde im Rahmen der durchgeführten Kontrolle festgestellt, dass die Tourenplanung nicht vertragskonform war. Neben einer durch das Schulverwaltungsamt veranlassten Tourenplanänderung wurde aufgrund seines vertragswidrigen Verhaltens ein Fahrer von der Schülerbeförderung ausgeschlossen.

Die Inklusionstouren erforderten einen erhöhten Einsatz des Qualitätsmanagements. Die Zunahme der Inklusionstouren um über 400 % führte zu einem gesteigerten Arbeitsaufwand, der es dann möglich machte, die Beförderungen ohne größere Probleme zu bewerkstelligen. Dieser starke Anstieg der Beförderungen hat dazu geführt, dass sich das aufgrund der öffentlichen Ausschreibung beauftragte Fahrdienstunternehmen nicht mehr in der Lage sah, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Der geforderte Qualitätsanspruch konnte nicht mehr sichergestellt werden. Hierauf wurde ein Teil der Touren zum Februar 2016 interimsweise bis zum Schuljahresende 2015/16 neu vergeben. Zum Schuljahresbeginn 2016/17 sind diese Touren europaweit ausgeschrieben worden. Eine weitere nationale Ausschreibung für Inklusions- und Integrationstouren musste aufgrund erneuter Kapazitätsprobleme des Fahrdienstes erfolgen.

Das eingesetzte Fahr- und Begleitpersonal aller beauftragten Fahrdienste benötigt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Schulungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten der behinderten Kinder zugeschnitten sind. Durch die inzwischen eingeführten Schulungen des Gesundheitsamtes für die Fahrer und Begleitpersonen bezüglich der spezifischen Anforderungen der behinderten Kinder werden Kenntnisse auf gleichem Qualitätsniveau vermittelt. Neben den zunächst durchgeführten Grundschulungen wurden weitere Folgeschulungen über spezielle Belange der behinderten Kinder initiiert. Die Organisation und Kontrolle erfolgen im Rahmen der Qualitätssicherung durch das Schulverwaltungsamt.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns führte zu Anträgen einiger Fahrdienste auf Preisanpassung. Hierzu mussten formale Vertragsvorgaben überprüft werden, u.a. die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Es kam während des laufenden Ausschreibungszeitraums zu Kilometerpreiserhöhungen, die sich auf die Gesamtausgaben auswirkten (Erhöhung um ca. 164.000 Euro pro Schuljahr).

Durch die Ausweitung des Nachmittagsangebots an den Einrichtungen hat die Komplexität der Tourenplanung und ihrer Überwachung kontinuierlich zugenommen. Dies stellt eine enorme Mehrbelastung sowohl für den Fahrdienst als auch für das Schulverwaltungsamt dar.

Das Schulverwaltungsamt hat für die Eltern, schulischen Einrichtungen und Fahrdienste eine Informationsbroschüre erstellt, welche den Umfang der Beförderung erläutert und über den allgemeinen Ablauf informiert.


Finanzielle Situation

Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

Doppelhaushalt
2014/2015
Ansatz 2015
IST
2015

Doppelhaushalt
2016/2017
Ansatz 2016
Aufwand allgemeine Schülerbeförderung insgesamt
ohne Sonderleistungen (Stuttgarter Schüler-Bonus) und ohne ILV
11.747.400 €
11.421.800 €
11.834.100 €
davon Aufwand für Sondertransporte behinderter Kinder
- städtische Sonderschulen
4.148.200 €
3.337.400 €
3.844.900 €
- private Sonderschulen
2.478.300 €
2.912.100 €
2.828.300 €
Ertrag insgesamt
Landeszuschuss nach dem FAG
7.100.300 €
7.100.300 €
7.100.300 €
davon Landeszuschuss nach dem FAG für Inklusion
85.951 €
Verbleibender
Zuschussbedarf durch die Stadt
4.647.100 €
4.321.500 €
4.733.800 €

Die Unterdeckung ist weiterhin steigend mit aktuell rd. 4,3 Mio. Euro. Es wird deutlich, dass bereits im Jahr 2016 unter den bestehenden Rahmenbedingungen die bereitgestellten Mittel kaum ausreichen, um die absehbaren Kosten zu decken.


Neue Kriterien in der anstehenden Ausschreibung ab dem Schuljahr 2017/18

Im Rahmen der durchgeführten Entwicklungsgespräche mit den schulischen Einrichtungen und den Fahrdiensten wurden bisherige Erfahrungen ausgetauscht und Notwendigkeiten und Anforderungen an die Ausschreibung der Besonderen Schülerverkehre ab dem Schuljahr 2017/18 festgehalten. Diese sind in Anlage 2 dokumentiert.

In der Anlage 1 wird dargestellt, welche Qualitätsverbesserungen in der nun anstehenden neuen Ausschreibung dieser Besonderen Schülerverkehre für die Schuljahre ab 2017/18 berücksichtigt werden sollen. Dementsprechend wurden die Ausschreibungsunterlagen für die nächste Ausschreibung der Besonderen Schülerverkehre überarbeitet und vor allem folgende wesentlichen Kriterien neu aufgenommen:




Weiterentwicklung des begonnenen Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Sonderschulkindergärten) im Schulverwaltungsamt

Durch die Qualitätsvorgaben in der Ausschreibung ab 2017/18 werden sich die Anforderungen an das Qualitätsmanagement weiter erhöhen.

Die Entwicklung im Inklusions- und Integrationsbereich ist nicht vorhersehbar. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Regelschulen, die angefahren werden müssen, weiterhin steigt. Aus diesem Grund soll das Los „Inklusion“ auf mehrere Stadtbezirke aufgesplittet werden. Somit wird die Planungssicherheit für die Fahrdienste erhöht.

Sollte eine gesetzliche Mindestlohnerhöhung erfolgen, wären Preisanpassungen während des Ausschreibungszeitraums möglich.

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen am Nachmittag durch die Eltern wird im Laufe der nächsten Jahre weiter ansteigen. Die Schulen werden auf diese Nachfrage reagieren und ihre Nachmittagsbetreuung ausbauen. Bereits im Schuljahr 2016/17 bieten zwei weitere Schulen eine Nachmittagsbetreuung an. Dies wird zu einem erneuten Anstieg der Tourenanzahl und somit zu einer finanziellen und personellen Mehrbelastung im Schulverwaltungsamt führen. Für die finanziellen Mehrbelastungen wurden im Haushaltsjahr 2016 46.700 Euro und im Haushaltsjahr 2017 140.000 Euro bereitgestellt. Die personellen Auswirkungen der Nachmittagsbetreuung werden derzeit im Schulverwaltungsamt dokumentiert.


Einrichtung eines städtischen Schulungsangebots für Fahrer und Begleitpersonen durch das Gesundheitsamt und Qualitätssicherung

Mit Beginn der letzten Ausschreibung ist das Schulungsprogramm aufgebaut und seither laufend modifiziert, erweitert und verbessert worden. Es besteht inzwischen aus drei Schulungsmodulen: informative Rathausschulung, eintägige Interaktive Gruppenschulung im ersten Jahr und eine 2-tägige Folgeschulung nach ca. 1,5 bis 2 Jahren. Ein weiteres Modul im Anschluss an die Folgeschulung ist für Langzeitbeschäftigte der Fahrdienste möglich. Die Teilnahme an dem Schulungsprogramm des Gesundheitsamtes ist verpflichtend. Die maximale Teilnehmerzahl an den Schulungen wurde auf 10 Personen reduziert.

Finanzielle Auswirkungen

Die für Teile der Inklusionstouren erfolgte Interimsvergabe für das Schuljahr 2016/17 führte zu höheren Kosten als die vor Jahren erfolgte Hauptausschreibung. Es ist daher mit etwaigen Mehrkosten durch die EU-Ausschreibung der Besonderen Schülerverkehre zu rechnen. Das Schulverwaltungsamt geht davon aus, dass die neuen Qualitätskriterien hingegen keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben. Die konkreten finanziellen Auswirkungen lassen sich erst nach Vorliegen der Angebote beziffern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Vorliegen der Angebote die finanziellen Auswirkungen grundsätzlich weder eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung noch eine nachträgliche Veränderung der Standards rechtfertigen.

Die Änderungen in den Qualitätsanforderungen werden im Rahmen der Gleichbehandlung parallel zur städtischen Ausschreibung auch auf die Privatschulen analog angewandt. Deshalb muss auch hier mit steigenden Kosten für den städtischen Haushalt gerechnet werden.

Es können ggf. Probleme im interkommunalen Ausgleich nach dem FAG mit den benachbarten Landkreisen auftreten, wenn diese Landkreise die einseitig von der Stadt Stuttgart erhöhten Qualitätsstandards nicht zur Kostenerstattung anerkennen. Allerdings war dies bisher kaum der Fall. Eingeführte und definierte Standards müssen aber einheitlich angewandt werden. Dies kann dazu führen, dass ggf. die Mehrkosten für Kinder aus anderen Landkreisen, die in Stuttgart beschult werden, voll durch den städtischen Haushalt finanziert werden.


Die Referate AK, SJG und WFB haben der Vorlage zugestimmt.


In Vertretung





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
  1. Gegenüberstellung Ausschreibung 2013/14 ff. und Ausschreibung 2017/18 ff.
  2. Qualitätsanforderungen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Sonderschulkindergärten und Fahrdienste









Beteiligte Stellen








Anlagen



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Anforderungen Schulen-Fahrdienste.docAnforderungen Schulen-Fahrdienste.docGegenüberstellung bisher-neu.xlsGegenüberstellung bisher-neu.xls