Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
363/2017
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 31.05.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Künftige Ausbildungsbedarfe im Verwaltungsbereich

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.05.2017, GRDrs 363/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Durch Herrn Freitag (GPR) wird ausgeführt, der Gesamtpersonalrat (GPR) begrüße die Vorlage ausdrücklich, da man angesichts der in den kommenden Jahren im öffentlichen Dienst drohenden Personalmangelsituation dringend auf einen massiven Ausbau des Ausbildungssektors angewiesen sei. Das in der Vorlage Beschriebene werde lediglich als erster Schritt angesehen. Weiteres müsse sowohl im Verwaltungsbereich als auch in anderen Ausbildungsbereichen folgen. Für die Personalvertretung weise die Vorlage einen Mangel auf, da keine Stellungnahme des GPR enthalten sei. Grundsätzlich sei vorgesehen, dass sämtliche Stellenschaffungsvorlagen eine solche Stellungnahme beinhalteten. Traditionell treffe dies mit Ausnahme von in Etatberatungen aufgerufenen Vorlagen auf Vorlagen der Stuttgarter Stadtverwaltung nicht zu. Hier gebe es Korrekturbedarf, schließlich sollte der Gemeinderat über die Haltung der Personalvertretung Kenntnis haben. Zu der GRDrs 363/2017 sei anzumerken, da der praktische Teil der genannten Verwaltungsausbildungen überwiegend in den Fachämtern erfolge, ergebe sich dort ein deutlicher Stellen- und Raumbedarf. Aus den bisher stattgefundenen Diskussionen könne der GPR nicht erkennen, dass dem in den Fachämtern Rechnung getragen werde. Daher wünsche der GPR Stellungnahmen der Fachämter sowie der örtlichen Personalräte dazu, ob vor Ort Stellen-/Raumbedarfe bestünden. Sofern sich Stellenbedarfe zeigten, werde der GPR ohne Schaffung dieser Stellen einem weiteren Ausbau der Ausbildung nicht zustimmen. Sollten die Fachämter bestätigen, dass sie diese Ausbildung ohne zusätzliches Personal und ohne zusätzliche Räume leisten könnten, bestehe der GPR auf die Schaffung von 1,5 Stellen in der Zentralverwaltung. Sollten diese Stellen nicht geschaffen werden, werde der GPR auch dort nicht zustimmen. Wenn also der Gemeinderat die Vorlageninhalte in den Etatberatungen beschließen sollte, würde eine Umsetzung nicht möglich sein. Die Verwaltung sollte künftig solchen Vorlagen GPR-Stellungnahmen beifügen, damit der Gemeinderat umfassend darüber Kenntnis habe, wie es letztlich um die Umsetzung von seinen Beschlüssen stehe.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), der sich bei Herrn Freitag für dessen Ausführungen bedankt, erklärt, es sei unerfreulich, dass der GPR mangels rechtzeitiger Beteiligung zu solchen Stellungnahmen nahezu gezwungen werde.

An die gestrige ausführliche Behandlung der Vorlage im Personalbeirat erinnert BM Dr. Mayer. Dass eine GPR-Beteiligung nicht erfolgt sei, hänge damit zusammen, dass es sich um eine Mitteilungsvorlage, um eine Information des Gemeinderates zu den kommenden Haushaltsplanberatungen, handle. Es gehe also nicht um die Umsetzung von Maßnahmen. Von ihm wird eingeräumt, hinsichtlich der Personal-/
Raumbedarfe habe eine eher konservative Berechnung stattgefunden. Gleichwohl werde die Ressourceneinschätzung der Verwaltung als realistisch angesehen. Die Ämter seien abgefragt worden, und erst anschließend sei die Machbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen attestiert worden. Insoweit werde davon ausgegangen, dass die in den kommenden Jahren zu bewältigenden Ausbildungsmehrbedarfe mit der beantragten Ausstattung bewältigt werden könnten.


Die StRe Kotz (CDU), Winter (90/GRÜNE), Pfeifer (SPD), Rockenbauch und StR Dr. Oechsner (FDP) unterstreichen in ihren Wortmeldungen die Bedeutung des Themas Ausbildung. Dass die Verwaltung, so StR Rockenbauch, die Frage zusätzlicher Personalressourcen unbeantwortet lasse, werde diesem Thema nicht gerecht. Von StR Pfeifer wird angekündigt, dass in den Etatberatungen zusätzliche Personal-/
Raumbedarfe unter Einbeziehung der GPR-Positionen diskutiert werden. Eine umfassende Information des Gemeinderates sei nicht nur beim Thema Ausbildung erforderlich. Dargestellt wird von StR
Kotz, die CDU-Gemeinderatsfraktion beziehe im Vorfeld der Etatberatungen Informationen aus unterschiedlichsten Kanälen. Neben den Verwaltungsvorlagen gehörten dazu auch Gespräche mit nahezu allen örtlichen Personalräten. Somit sei man vor Entscheidungen gut informiert. Für StR Winter ist in den Haushaltsberatungen aufzuzeigen, was alles zu einer Stellenschaffung gehört. Auch StR Dr. Oechsner erwartet zu den Etatberatungen einen Überblick über notwendige personelle und räumliche Kapazitäten, um die verstärkte Ausbildung umsetzen zu können. Mit Nachdruck fordert StR Rockenbauch noch vor den Haushaltsplanberatungen, die Stellenschaffungskriterien zu überarbeiten.

Anschließend betont EBM Föll, der Verwaltungsvorschlag des Oberbürgermeisters zu Stellenschaffungen sei heute noch niemandem bekannt, da sich der Oberbürgermeister noch nicht abschließend festgelegt habe. Der Oberbürgermeister könne dabei von den Ergebnissen der Budgetgespräche/der Geschäftsanweisung bezüglich der Stellenschaffungskriterien abweichen. Auch der Gemeinderat könne in den Etatberatungen eigenständige Vorschläge unterbreiten. Dieses transparente Verfahren sei üblich. Das Finanzreferat betrachte den Bereich der Stellenschaffungen natürlich nach den vom Gemeinderat beschlossenen Stellenschaffungskriterien.

Den Verweis des Vorsitzenden, dass es sich um eine Mitteilungsvorlage handelt, wertet Herr Freitag als nicht zielführend. Die Frage sei, ob die Verwaltung den Anspruch habe, dem Gemeinderat sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehöre die Position des GPR. In der Vorlage stehe ja auch die Stellungnahme des Referates WFB. Eine Meinungsbildung des Gemeinderates sollte nicht unter falschen Voraussetzungen stattfinden. Wie bei der Ämterkonferenz würden dem GPR bei dem zur Beratung stehenden Thema die Stellungnahmen der Fachämter nicht vorliegen. Daher könne bei der Ämterkonferenz ebenfalls nicht in die Umsetzung gegangen werden. Der GPR nehme seine Beteiligungsrechte nach dem LPVG wahr.

Im Nachgang zu der heutigen Sitzung kündigt daraufhin BM Dr. Mayer an, die eingeholten Stellungnahmen der Fachämter dem GPR zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Stellungnahmen gehe hervor, dass die Umsetzung der GRDrs 363/2017 machbar sei. In der Anlage 1 der Vorlage, Vorlagenseite 7, werde auf diese Ämterabfrage und deren Ergebnis (schrittweise Erhöhung der Ausbildungsplätze erscheint grundsätzlich möglich) hingewiesen.


Abschließend stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 363/2017 Kenntnis genommen.

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