Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 612/2016
Stuttgart,
09/06/2016



Ämterübergreifend abgestimmte Revision der Stadtviertelgliederung der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.09.2016
27.09.2016
05.10.2016
06.10.2016



Beschlußantrag:

Der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des Statistischen Amts wird der Auftrag erteilt, eine abgestimmte, stadtweit gültige Stadtviertelgliederung zu erarbeiten. Diese Gliederungsebene stellt im Rahmen des Sozialmonitorings die kleinräumigste Ebene dar, für die regelmäßig statistische Standardauswertungen zur Verfügung gestellt werden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das heutige System der Kleinräumigen Gliederung des Stuttgarter Stadtgebiets (Baublockseiten – Baublöcke – Stadtviertel – Stadtteile – Stadtbezirke) wurde zuletzt im Jahr 2001 einer grundlegenden Änderung unterworfen. Die räumliche Ebene der heute 152 Stadtteile wurde im Nachgang in den Jahren 2007 und 2009 in Teilen angepasst bzw. weiter untergliedert. Derzeit wird auf der Ebene der Stadtteile kein Anpassungsbedarf gesehen, kleinere Änderungen sollen nur dann erfolgen, wenn dies absolut notwendig ist.

Die räumliche Ebene der heute 319 Stadtviertel ist dagegen seit 2001 im Wesentlichen unverändert geblieben, eine inhaltliche Neubewertung ist zwischenzeitlich nicht erfolgt. Dadurch stimmt die bestehende Einteilung der Stadtviertel aktuell nicht immer mit den gelebten Sozialräumen überein.

Im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Sozialmonitoring wurde seit 2013 ein wichtiger Grundstein für eine stadtweit abgestimmte Versorgung der planenden Verwaltung mit statistischen Grundlageninformationen für ihre regelmäßige Berichterstattung gelegt (vgl. GRDrs 787/2013). Das Statistische Amt unterstützt diese abgestimmte Standardisierung, die Datenbereitstellung erfolgt über das Statistische Informationssystem KOMUNIS. In der Arbeitsgruppe hat man sich auf eine Auswahl an Indikatoren und die räumliche Ebenen Stadtbezirke – Stadtteile – Stadtviertel geeinigt. Durch die Festlegung auf die drei Ebenen soll eine Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Fachämter hergestellt werden.

Während die Ebenen Stadtbezirk und Stadtteil bereits mehrfach für Veröffentlichungen genutzt wurden, ist die Ebene der Stadtviertel in der Arbeitspraxis der planenden Ämter bisher erst wenig etabliert. Insbesondere die Planungspraktiker der Fachämter wünschen sich eine aktuelle Revision der Stadtviertelgliederung.

Dies wird beispielsweise von Seiten des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung als unumgänglich für zukünftige Planungszwecke gesehen. Um auf die Veränderungen im Zuge des demographischen Wandels, durch den Zuzug von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländer oder auch die Veränderung der Sozialstruktur und Lebensstile reagieren zu können, muss das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vor allem in der sozialen Stadtentwicklungsplanung und Stadterneuerung auf eine abgestimmte, langfristig angelegte und kontinuierlich fortgeführte kleinräumige Datengrundlage im Rahmen des Sozialmonitorings zurückgreifen können.

Zur Abstimmung und Anpassung der stadtweit gültigen Stadtviertelgliederung kann auf die personell gut etablierte ämterübergreifende Arbeitsgruppe zum Sozialmonitoring zurückgegriffen werden, insbesondere auf Fachleute aus dem Statistischen Amt, dem Jugendamt, dem Sozialamt und dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Die fachliche Abstimmung der neuen Stadtviertelgliederung soll bis Mitte des Jahres 2017 abgeschlossen werden. Danach kann die technische Änderung der grafischen Gliederungsgeometrie im Liegenschaftskataster und den verschiedenen Fachsystemen mit Geo-Bezug, in welchen die Stadtviertelebene zur Darstellung von Daten verwendet wird, erfolgen.

Mit der Umsetzung des Projekts entsteht folgender Nutzen auf verschiedenen Ebenen:


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat JB
Referat SI
Referat STU





i.V.
Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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