Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9561-02
GRDrs 954/2018
Stuttgart,
11/09/2018



Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenfreiheit für Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 6. Oktober 2016 gemäß Anlage 1 wird erlassen.


Begründung:


Der Gemeinderat hat in den Beratungen zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Rahmen eines Änderungsantrags der CDU-Gemeinderatsfraktion bekundet, dass er auf eine Erhebung von Gebühren für Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge verzichten möchte.

Ohne eine in der Verwaltungsgebührensatzung explizit statuierte Gebührenfreiheit wäre eine Gebühr nach Ziffer 1.11 des Gebührenverzeichnisses zu erheben. Diese würde sich im Mittel voraussichtlich auf ca. 80 Euro je Vorgang belaufen.

Eine Gebührenfreiheit kann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht auf Einwohner der LHS beschränkt werden; diese muss daher allen Antragsstellern zugutekommen.

Mit der beigefügten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird dauerhaft die Gebührenfreiheit für die jeweils auf ein Jahr befristeten Ausnahmegenehmigungen explizit festgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Von der Regelung betroffen sind schätzungsweise 72.000 Fahrzeuge aus Stuttgart und Umgebung. Es wird aufgrund der Erfahrungen mit der Umweltzone davon ausgegangen, dass ca. 10 % der betroffenen Fahrzeuge die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen. Auf dieser Basis ist mit jährlichen Einnahmeausfällen von ca. 576.000 EUR zu rechnen.


Beteiligte Stellen

Die Referate SOS, AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

- Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung (Anlage 1)
Satzung
zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 6. Oktober 2016


Auf Grund von §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am ________ folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 6. Oktober 2016 (Änderungssatzung) beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 6. Oktober 2016 (Amtsblatt Nr. 43 vom 27. Oktober 2016, zuletzt geändert am 22. Dezember 2016 (Amtsblatt Nr. 1/2 vom 19. Januar 2017); Stadtrecht 0/4) wird wie folgt geändert:

Änderung des als Anlage 1 der Verwaltungsgebührensatzung beigefügten Gebührenverzeichnisses:

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.




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