Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
236
15
VerhandlungDrucksache:
97/2018
GZ:
AKR 0429
Sitzungstermin: 27.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt - Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat zur Ämterkonferenz
- Ergebnis des Einigungsstellenverfahrens

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 08.06.2018, GRDrs 97/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlung der Einigungsstelle zur Ämterkonferenz umzusetzen (siehe Anlage 1).

2. Der Verwaltungsausschuss nimmt die Stellungnahmen der Fachämter zum
Personalbedarf für die Teilnahme an der Ämterkonferenz zur Kenntnis (siehe Anlage 2).



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Daran, dass dieses Thema schon verschiedentlich im Verwaltungsausschuss diskutiert worden ist, erinnert BM Dr. Mayer. Zuletzt sei es um den Vollzug des Vergleichs im Einigungsverfahren gegangen. Dort sei der Stadt eine Abfrage bei den Ämtern zu deren Stellenbedarfen aufgegeben worden. Die Stellungnahmen der Ämter seien der Vorlage als Anlagen beigefügt. Manche Ämter könnten noch nicht abschätzen, ob es einen Personalbedarf geben werde, andere wiederum könnten den Umfang des Personalbedarfs noch nicht abschätzen. Somit lautet die Empfehlung der Verwaltung, die Ämterkonferenz jetzt in Gang zu setzen und so wie ursprünglich vorgesehen zu pilotieren, auch mit der Zusage einer Evaluation. Im Zuge dieser Evaluation werde überprüft, ob das System funktioniere und ob die Ressourcenausstattung ausreiche.

Zu der Nachfrage von StRin von Stein (FW), ob es nicht sinnvoll wäre, von den jeweiligen Bauvorhaben die Architekten hinzuzuziehen, erklärt der Vorsitzende, zunächst einmal soll es sich um eine verwaltungsinterne Konferenz handeln. Dies sei sinnvoll, da so ein offener Austausch zwischen den beteiligten Ämtern stattfinden könne. Sollte sich im Verfahren zeigen, dass das von StRin von Stein Angesprochene als Optimierungsvorschlag angesehen werden könne, dies werde die Evaluation zeigen, könnte eine entsprechende Erweiterung erfolgen.

Zustimmend zum Beschlussantrag äußert sich StR Pfeifer (SPD). Er bittet zu versuchen, die Fragen "Funktioniert das System?" und "Ist die Ressourcenausstattung ausreichend?" zeitnah und flexibel zu klären, um gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können, damit das Gesamtprojekt, sollte es erfolgreich sein, auch erfolgreich umgesetzt werden könne. Dies, so BM Dr. Mayer, habe er mit seiner Aussage, dass im Rahmen der Evaluation auch die Ressourcenfrage zu klären sein wird, zum Ausdruck bringen wollen.

Die Ämterkonferenz und deren Umsetzung stellt für Herrn Freitag (GPR) ein Beispiel dafür dar, wie ein solcher Vorgang eigentlich nicht hätte ablaufen sollen. Versucht worden sei, den Beschluss der Ämterkonferenz in einem Projektversuch umzusetzen. Insgesamt sei immer von einer hohen Dringlichkeit gesprochen worden. Es wäre ein Einfaches gewesen, innerhalb des Projekts die Stellungnahmen der Ämter einzuholen. Der GPR habe dies auch mehrfach gefordert. Im Rahmen der Projektstruktur hätte dann die Projektlenkung eine Umsetzungsempfehlung abgeben können. Da so nicht vorgegangen worden sei, sei es erforderlich geworden, über die Einigungsstelle zu gehen. Diesen Weg werde der GPR weiterhin dann einschlagen, wenn von ihm geäußerte sinnvolle Vorschläge weiterhin permanent überhört würden. Letztlich habe sich die Angelegenheit bis zum Spruch der Einigungsstelle im Januar hingezogen.

In der Folge problematisiert er, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Januar 2018 ergangen ist und die GRDrs 97/2018 das Datum 08. Juni 2018 aufweist; im Beschluss der Einigungsstelle sei den Ämtern eine zweiwöchige Äußerungsfrist eingeräumt worden. Der zeitliche Ablauf, der üblich sei, sei der Personalausstattung geschuldet.

Die Ämter hätten nun 1,5 Stellen erkannt. Dies benötigten sie. Sollten diese Stellen nicht besetzt werden, da zunächst die Evaluierung abgewartet werde, empfehle er für die nächsten 12 Monate die Geschäftsordnung zu ändern und dort aufzunehmen "Die Ämter nehmen in der Regel teil". Im Beschluss der Einigungsstelle stehe eindeutig, dass diese Formulierung keine Beliebigkeit darstelle. Damit würde das Risiko einer grundsätzlichen Dienstpflichtverletzung vermieden, wenn möglicherweise einzelne Termine nicht wahrgenommen werden könnten. Nach der Evaluation, wenn benötigte oder nicht benötigte Stellen identifiziert seien, und entsprechende Umsetzungen erfolgt seien, könnte man eine verpflichtende Teilnahme feststellen. Als unlogisch bezeichnet er, obwohl in einem bestimmten Umfang Stellen identifiziert sind, zu sagen, dieses Thema für die Evaluation vorzusehen und der Text bleibe unverändert; der Beschluss der Einigungsstelle beinhalte auch, dass die Geschäftsordnung geändert werden soll, sofern die Stellen, die die Ämter anmeldeten, nicht geschaffen würden. Von daher hätte er sich eine entsprechende Umsetzung des Beschlusses gewünscht.

Zur Evaluation erfolgt von Herrn Freitag der Wunsch, dass der Satz "Die Ämterkonferenz wird nach einem Jahr evaluiert werden", 5. Absatz der Vorlagenseite 2, um den von BM Dr. Mayer gemachten Hinweis "Prüfung der Ressourcenfrage" ergänzt wird. Die Evaluation sei bereits im Projekt festgeschrieben gewesen, als er mehrfach versucht habe, eine entsprechende Formulierung aufzunehmen. Die Verwaltung habe dies aber abgelehnt.

Zum Abschluss seiner Stellungnahme bringt er die Hoffnung zum Ausdruck, dass mit künftigen Projekten anders umgegangen wird.

Anschließend verweist BM Dr. Mayer darauf, dass er in der heutigen Aussprache bereits zweimal zugesagt hat, dass die Ressourcenausstattung Gegenstand der Evaluation sein wird. Natürlich deuteten die Ämter in ihren Stellungnahmen Stellenbedarfe an, allerdings mit dem Hinweis, zunächst die Umsetzung der Ämterkonferenz und die Evaluation abzuwarten. Von daher schlage er vor, von einer Aufweichung durch die Formulierung "Teilnahme soll nur in der Regel stattfinden" abzusehen, sondern so wie vorgeschlagen vorzugehen. Die Frage der Ressourcen werde dann im Zuge der Evaluation geklärt.



Abschließend stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang