Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 408/2022
Stuttgart,
09/21/2022



Ausstellungsgrundvergütung - Modell für Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.10.2022
12.10.2022



Beschlußantrag:

1. Die in der Anlage abgedruckte „Richtlinie Ausstellungsgrundvergütung“ wird beschlossen. Diese Richtlinie tritt zum 15.10.2022 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2023 angewandt. 2. Die Aufwendungen in Höhe von 210.000 EUR für die Ausstellungsgrundvergütung werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH 4102811) gedeckt.



Begründung:

Die Verbesserung der sozialen Lage von Künstler*innen und Vergütungen im Kulturbetrieb sind wichtige Anliegen der Kulturpolitik der Landeshauptstadt Stuttgart.

Auf eine Initiative aus der Künstlerschaft hin, hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt im vergangenen Haushalt 210.000 EUR pro Jahr für die Gewährung von Ausstellungshonoraren im Bereich bildende Kunst zunächst für vier Jahre bewilligt. Ab 2023 stehen die Mittel Kunst und Kulturinstitutionen zur Vergütung von Künstler*innen zur Verfügung.

In einem Beteiligungsprozess, bei dem Vertreter*innen aus Künstler*innenschaft, Kulturinstitutionen und der Kulturverwaltung vertreten waren, wurde ein „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Ausstellungsgrundvergütungen in der Landeshauptstadt entwickelt. Die erarbeitete Richtlinie basiert auf den Ergebnissen dieses Prozesses und regelt die Verteilung der Mittel aus dem Fonds Ausstellungsgrundvergütung.


Es wird der Begriff „Ausstellungsgrundvergütung“ gewählt, um zu verdeutlichen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Förderung nur einen Basis-Beitrag zur Honorierung von Künstler*innen leistet. Die zu Grunde gelegten Vergütungspauschalen (vgl. 5.1 der Richtlinie) verstehen sich als Mindestvergütungen, die von den Institutionen aus eigenen Mitteln erhöht werden können.

Das „Modell für Stuttgart“ zielt ab auf Transparenz, Praktikabilität und Flexibilität. Es hat Pilotcharakter.

Transparenz
Die Ausstellungsgrundvergütung wird in enger Zusammenarbeit mit den geförderten Institutionen und ihren jeweiligen Ausstellungsplanungen vergeben.

Praktikabilität

Die Förderung soll sowohl für die Institutionen als auch die Verwaltung möglichst praktikabel und einfach sein. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen.

Flexibilität

Die Mittel für die Ausstellungsgrundvergütung stehen zunächst den von der Landeshauptstadt Stuttgart institutionell geförderten Kultureinrichtungen zur Verfügung. Fördermittel, die nicht abgerufen werden, können bei der Projektförderung im Rahmen des Innovationsfonds Bildende Kunst für eine Ausstellungsgrundvergütung vergeben werden. Damit ermöglicht es das „Modell für Stuttgart“ bei der Verteilung der Ausstellungsgrundvergütung das gesamte Förderspektrum bestehend aus institutioneller und projektbezogener Förderung zu berücksichtigen.

Pilotcharakter
Die kulturelle Praxis ist dynamisch. Damit kann eine Reihe von Faktoren, die den Förderprozess im Bereich „Ausstellungsgrundvergütung“ betreffen, nicht präzise vorhergesagt werden. Aus diesem Grund versteht sich das „Modell für Stuttgart“ als ein Pilotprojekt, das sich im Laufe des kommenden Jahres bewähren muss. Gemeinsam mit Künstler*innen und Institutionen wird die Kulturverwaltung das Modell nach dem ersten Vergabejahr auch hinsichtlich des personellen Mehraufwandes evaluieren und ggf. Änderungen vorschlagen.




Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 210.000 EUR für die Ausstellungsgrundvergütung werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH 4102811) gedeckt.








Anlagen

Förderrichtlinie Ausstellungsgrunvergütung 2023

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