Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 865/2015
Stuttgart,
11/19/2015



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2014 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.12.2015
03.12.2015



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2014 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs. 2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2014 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2014 –Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:
Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:

1.2.1 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von
176.975.430,11 EUR 1.2.2 Entnahme aus Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
in Höhe von 16.415.711,56 EUR 1.2.3 Zuführungen zu zweckgebundenen Rücklagen
in Höhe von
3.832.315,31 EUR

Entnahmen
aus zweckgebundenen Rücklagen
in Höhe von 5.903.157,32 EUR


3.2 Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2014

Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2014 schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 9.010.358.070,96 EUR, wie in Anlage 1 (Seite 7f) dargestellt, ab.
Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2014 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 35ff und Nr. 2.7 Seite 52ff) dargestellt.



3.3 Jahresabschluss 2014 –Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittel-
bestandes in Höhe von 305.108.188,56 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.672.062.085,96
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.365.054.973,12
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
307.007.112,84
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
298.367.311,09
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-296.552.939,73
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
1.814.371,36
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
308.821.484,20
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-3.713.295,64
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-3.713.295,64
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
305.108.188,56
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2014
527.060.573,27
EUR




4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2014)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2014 in die Ämterbudgets 2015 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 56.610.607,05 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2014 in die Ämterbudgets 2015 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 470.449.966,22 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 zugelassen.








Begründung:



Mit GRDrs 431/2015 wurde am 16.07.2015 der Jahresabschluss 2014 aufgestellt.
Das Gesamtergebnis betrug 158,5 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2014 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2014 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2014 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2015) berichtigt. Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 durch den Gemeinderat erfolgen.

Folgende Änderungen wurden bereits im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2014 berücksichtigt und sind somit wie folgt festzustellen:

Die im Finanzhaushalt zugelassenen investiven Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 471.564.169,99 EUR konnten nachträglich aufgrund eines Erfassungsfehlers auf 470.449.966,22 EUR reduziert werden, so dass nun insgesamt Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 527.060.573,27 EUR ausreichend sind (vgl. Anlage 1 Nr. 5.2 Seite 116ff).
In Folge der reduzierten Ermächtigungsübertragungen erhöht sich die „freie Liquidität“ zum 31.12.2014 und beträgt somit 207,7 Mio. EUR (vgl. Anlage 1 Seite 197).
Die aktualisierte „freie Liquidität“ wurde im Haushaltsplanentwurf 2016/17 berücksichtigt.
Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt, aufgrund von Ziffer I.4 im Haushaltsplan, sind aufgrund der Prüfungsfeststellung (vgl. Anlage 2, Schlussbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamts, Nr. 4.3.2, Seite 23) in Höhe von 8.540.659,25 EUR festzustellen.


Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2014 (vgl. Anlage 2, Nr.9, Seite 89) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2014 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.

Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“







Fritz Kuhn
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2014 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des
Rechnungsprüfungsamts




Finanzielle Auswirkungen

- keine -



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

- keine -






Anlagen







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Anlage 1 GRDrs 865-2015_Bericht der Stadtkämmerei zum JA 2014_2015-10-14.pdfAnlage 1 GRDrs 865-2015_Bericht der Stadtkämmerei zum JA 2014_2015-10-14.pdfAnlage 2 GRDrs 865-2015_SB 2014.pdfAnlage 2 GRDrs 865-2015_SB 2014.pdf