Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 696/2018
Stuttgart,
09/19/2018



Kanalerneuerung Augsburger Straße und Karl-Benz-Platz
in Stuttgart-Untertürkheim
- Grundsätzlicher Baubeschluss-




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.10.2018
10.10.2018
25.10.2018



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss


2. Der Mittelbedarf von 8.200.000 EUR wird bei den Projekten S17-5923.04.000 und
S17-5923.05.000 wie folgt gedeckt:

2018 2019 2020 2021 2022

130.000 EUR 570.000 EUR 4.000.000 EUR 3.000.000 EUR 500.000 EUR
3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von einer für vier Jahre befristeten Ingenieurstelle in der Entgeltgruppe 10 beim Tiefbauamt, Bauabteilung Neckar/Filder, für die Umsetzung der oben genannten Maßnahme wird Kenntnis genommen.

Begründung:


Kanalerneuerung Augsburger Straße und Karl-Benz-Platz

Für das Großprojekt Stuttgart 21 plant die DB Netz AG im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.6a in Stuttgart Untertürkheim (Los 2A) die Zuführung zum künftigen Tiefbahnhof und im PFA 1.6b die Herstellung eines Wartungsbahnhofes.

Im Bereich der zukünftigen Gleisanlagen befinden sich zwei querende Entwässerungskanäle (sogenannte Dolen) auf dem Bahngelände, die die Kanäle der Augsburger Straße mit den weiterführenden Kanälen in der Benzstraße verbinden. Entsprechend der Planfeststellung des Projekts Stuttgart 21 entfällt im Bereich der Zufahrtsrampe zum Tunnel eine Dole, die zweite Dole muss angepasst und in Teilen verlegt werden. Die Dolen sind im Eigentum der DB Netz AG mit einem bis zum 31. Januar 2022 befristeten Durchleitrecht zugunsten der LHS/SES gemäß Vertrag vom 7. Februar 1902, der zuletzt am 19. Juli 2007 verlängert wurde. Der bestehende Vertrag wird seitens der DB Netz AG nicht verlängert. Insofern ist auf Grund der bestehenden Eigentums- und Vertragsverhältnisse eine Neuordnung bzw. Anpassung des Entwässerungssystems im PFA 1.6a erforderlich und in diesem Falle von der LHS/SES zu finanzieren.

Gemäß Planfeststellungsbeschluss des Projekts Stuttgart 21 war vorgesehen, zwei Abwassersammelkanäle, die das Bahngelände unterqueren, abschnittsweise zu verlegen bzw. stillzulegen. Ergänzend wären bei dieser Lösung als Zuführung zur verbleibenden Dole im Bahngelände Teile des bestehenden Abwassersammlers in der Augsburger Straße zu erweitern und ein Neubau von Kanälen im Bereich Benzstraße/Gaggenauer- und Duttenhoferstraße erforderlich.

Alternativ wurde durch die SES eine Lösung entwickelt, die eine vom Bahngelände unabhängige Neuordnung des Entwässerungssystems im Bereich Augsburger Straße/ Karl-Benz-Platz ermöglicht.

Als Alternative für die Lösung aus der Planfeststellung sind die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Augsburger Straße mit einem Nenndurchmesser von DN 1200 zu vergrößern und am Karl-Benz-Platz ein zusätzlicher Regenwasserkanal zu verlegen. Insgesamt sind im Rahmen der Kanalbaumaßnahme Kanäle DN 1200 und DN 1400 in offener Bauweise in der Augsburger Straße und Arlbergstraße zu erstellen und auf einer Länge von 160 m in geschlossener Bauweise unter dem Karl-Benz-Platz durchzupressen. Des Weiteren sind auf einer Länge von 350 m Versorgungsleitungen zu verlegen sowie zahlreiche Schächte und ein zusätzlicher Regenüberlauf an der Arlbergstraße/Bahnunterführung zu erstellen.

Aufgrund der geringeren Kosten sowie der betrieblichen und eigentumsrechtlichen Vorteile des künftigen Entwässerungssystems soll die beschriebene Alternative umgesetzt werden. Die Gesamtkosten, die aufgrund der vertraglichen Regelungen von der SES zu tragen sind, werden derzeit auf ca. 8.200.000 EUR geschätzt. Die Ausschreibung ist im Sommer 2019 vorgesehen, der Baubeginn ist für Anfang 2020 geplant. Die Projektabwicklung einschließlich Planung wird insgesamt auf 6 Jahre veranschlagt. Dieses Zeitfenster ist mit der DB Netz AG abgestimmt. Die Finanzmittel für diese Maßnahme sind in den Wirtschaftsplänen der SES 2018/2019, 2020/2021 und 2022/2023 aufzunehmen.

Das Bezirksamt Untertürkheim ist über die Maßnahme informiert.


Personalbedarf

Die Durchführung einer Maßnahme dieser Größenordnung in der Hauptverkehrsstraße Augsburger Straße unter laufendem Verkehr sowie mit mehrfach wechselnden Baustufen erfordert einen hohen Aufwand in der Projektleitung und Bauüberwachung.

Im Vorfeld muss eine intensive Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen stattfinden. Wie oben beschrieben, sind für die Ausschreibung verschiedene große und umfangreiche Bauverfahren für den Kanalbau, zahlreiche Schächte und ein zusätzlicher Regenüberlauf zu berücksichtigen sowie die Ausschreibungsplanungen mit den entsprechenden Ingenieurbüros, Fachabteilungen des Tiefbauamts und städtischen Ämtern abzustimmen. Um mit dem Bau im Jahr 2020 beginnen zu können, muss die Ausschreibung der Maßnahme spätestens im Sommer 2019 erfolgen. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits im 1. Halbjahr 2019 zu treffen. Darüber hinaus müssen Verkehrszustände intensiv geplant sowie mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und angepasst werden. Während der Bauzeit muss eine sorgfältige Vorbereitung der jeweiligen, einzelnen Bauphasen, einschließlich der entsprechenden Verkehrsführungen, gewährleistet und entsprechend überwacht werden können.

Die zeitliche Überschneidung der beim Tiefbauamt und insbesondere bei der Bauabteilung Neckar/Filder zu realisierenden Projekte, unter anderem das Großprojekt Neckar Park, macht es unmöglich, den Personalbedarf intern durch personelle Umsetzungen auszugleichen.

Zudem muss in Untertürkheim und Obertürkheim eine intensive Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden, die für die Begleitung der Maßnahme unerlässlich ist, um die Anforderungen der Anwohner und Verkehrsteilnehmer der Augsburger Straße und Arlbergstraße angemessen zu berücksichtigen. Nur ein kompetenter und präsenter Bauherr kann die Beteiligten erfolgreich koordinieren, die anstehenden Bauherrenaufgaben übernehmen und dabei die notwendigen Entscheidungen treffen. Eine systematische Personalplanung und fachtechnisch gut aufgestelltes Personal sind hierfür erforderlich.

Um den Ansprüchen gemäß dem im Tiefbauamt geltenden Qualitätsmanagements gerecht zu werden, sind die entsprechenden Prozesse speziell im Bereich der Planung, Ausschreibung und Baudurchführung optimal umzusetzen.

Die geschilderten Aufgaben und Anforderungen für diese Maßnahme in der Zusammenarbeit mit der DB AG können nur mittels einer zusätzlichen Stellenschaffung bewältigt werden. Die Stelle ist im Hinblick auf den zeitlichen Projektablauf (Vorbereitung der Ausschreibung im 1. Halbjahr 2019, Ausschreibung im Sommer 2019, Baudurchführung von 2020 bis 2021) bereits zum Jahresbeginn 2019 zu besetzen und wird befristet für vier Jahre, bis Ende 2022, benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Schaffung der genannten Ingenieurstelle in EG 10 fallen pro Jahr 78.151 EUR an. Damit entstehen für eine auf vier Jahre befristete Stelle bis einschließlich 2022 Gesamtkosten in Höhe von rund 312.604 EUR an. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan SES und ist daher haushaltsneutral.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang