Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
103
13
Verhandlung
Drucksache:
168/2018
GZ:
SOS 5674-00
Sitzungstermin:
21.03.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neckarwelle e. V.; Machbarkeitsstudie für das Projekt "Neckarwelle" in Stuttgart-Untertürkheim
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 07.03.2018, GRDrs 168/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Verein Neckarwelle e.V. wird zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie ein städtischer Zuschuss in Höhe von 93.000 EUR bewilligt.
2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Der Aufwand in Höhe von 93.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von BM
Dr. Schairer
wird vorgetragen, das Projekt "Neckarwelle" habe große Begeisterung ausgelöst. Allerdings müsse er darauf hinweisen, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie schwierigste Fragen zur Genehmigungsfähigkeit geklärt werden müssten. Zunächst, und darüber müsse mit dem Verein gesprochen werden, werde eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Diese Genehmigung umfasse neben der Frage der Sicherheit insbesondere die Frage der Hygiene des Neckarwassers. Im Neckar bestehe Badeverbot. Dies schließe zwar nicht zwingend Surfen aus, aber wahrscheinlich bestehe die Notwendigkeit, ein Gutachten über die "Surffähigkeit des Neckars" einzuholen. Insofern stehe also noch die Frage des "ob" und nicht die Frage des "wie" an. Die Stadtverwaltung werde den Verein eng begleiten und betreuen. Das Amt für Umweltschutz bearbeite federführend die wasserrechtliche Genehmigung, bei der es sich um eine Sammelgenehmigung handle. Zusammenfassend betont er, das Projekt "Neckarwelle" sei noch nicht durch.
Übereinstimmend wird von StR
Stradinger
(CDU), StRin
Dr. Lehmann
(90/GRÜNE) und StRin
Gröger
(SPD) im Namen ihrer Fraktionen erklärt, dass es erfreulich wäre, dieses Projekt realisieren zu können.
Davon, dass der von BM Dr. Schairer vorgetragene Sachverhalt auch gegenüber dem Verein entsprechend von der Verwaltung kommuniziert worden ist, geht StR
Stradinger
aus. Vielleicht, so StRin
Dr. Lehmann
, ergebe sich aus der Überprüfung der Wasserqualität ein Ansporn für Überlegungen, die Wasserqualität zu verbessern. StRin
Gröger
wünscht im Namen ihrer Fraktion eine wohlwollende Prüfung. Von ihr wird angeregt, die Wasserqualität anderer Badegewässer, wie z. B. der Donau, anzuschauen, um zu sehen, welche Bewertungen andernorts erfolgen.
Für BM
Wölfle
, in dessen Geschäftskreis das städtische Gesundheitsamt angesiedelt ist, ergibt sich eine riesige Erwartungshaltung seitens des Gemeinderats. Dem Gesundheitsamt seien die Messergebnisse des Neckarwassers aus dem Jahr 2011 bekannt. Die anstehenden Messungen dauerten fünf bis sechs Monate (Kosten rd. 5.000 €). Es gehe dabei nicht um Wohlwollen, sondern um eine objektive Bemessung. Letztlich entscheide das Regierungspräsidium.
In Erinnerung ruft StRin
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE) die in der Vergangenheit schlechte Wasserqualität des Rheins bei Basel. Heute sei dort Baden möglich. Die Landeshauptstadt sollte sich bei der Wasserqualität des Neckar hohe Ziele setzen.
Abschließend stellt BM
Dr. Schairer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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