Die freien Träger der Jugendhilfe setzten für den Zeitraum 2018 bis 2022 eine Tarifsteigerung in Höhe von insgesamt 17 Prozent an; für die derzeit laufenden Tarifverhandlungen wurde eine Steigerung von voraussichtlich sieben Prozent angenommen. Die Berechnungen der Träger wurden seitens der Verwaltung geprüft, angepasst und mit den Trägern diskutiert und besprochen. Für den Zeitraum von 2018 bis 2022 wurde von der Verwaltung eine Tarifsteigerung von insgesamt 13,31 Prozent ermittelt - inklusive SuE-Zulage.
Die Träger sollen den entstanden finanziellen Mehrbedarf im Bereich der Personalkosten ab September 2022 (Schuljahresbeginn 2022/23) erstattet bekommen; im Schuljahr 2023/2024 soll dies bis Juli 2024 fortgeführt werden. Weitere Tariferhöhungen sowie die Einmalzahlungen („Inflationsausgleich“) für den Zeitraum ab Juni 2023 bis Juli 2024 resultierend aus den Tarifverhandlungen im Frühjahr 2023 sind berücksichtigt und eingearbeitet.
Zum Stellenplan 2022/2023 wurde beim Schulverwaltungsamt auf der Grundlage von GRDrs 997/2020 eine Stelle zur Entwicklung, laufenden Fortschreibung und Evaluation von Strukturkonzepten und Qualitätsstandards für weiterführende Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1 geschaffen. Aktuell wird in einer Steuerungsrunde bestehend aus Schulverwaltungsamt und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe die Neukonzeption für Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich und Gemeinschaftsschulen ausgearbeitet. Die freien Träger der Jugendhilfe kamen mit diesem Anliegen bereits 2017 auf die Verwaltung zu (siehe auch GRDrs 473/2017). Seinerzeit konnte die Überarbeitung der Standards aufgrund fehlender Personalressourcen beim Schulverwaltungsamt nicht weiterverfolgt werden. Im Zuge der Neuorganisation des Schulverwaltungsamtes wurde der Bereich Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich in das Sachgebiet Schulkindbetreuung überführt. In diesem Zuge griffen die freien Träger und das Schulverwaltungsamt die Thematik erneut auf. Das bisherige Finanzierungsmodell (Pauschalabrechnung nach Ganztagsklassenan-zahl) soll durch eine Spitzabrechnung abgelöst werden. Analog dem Finanzierungsmodell der Trägerleistungen an Ganztagsgrundschulen sollen den Trägern künftig Stellenanteile je Ganztagsklasse bzw. Klassenstufe zugewiesen werden, und nicht - wie bislang - Pauschalbeträge je Ganztagsklasse. Des Weiteren müssen SuE- Eingruppierungen definiert, Aufgabenfelder der Leitung und der pädagogischen Fachkräfte ausgearbeitet, der genaue Stellenschlüssel je Klasse bzw. Stufe festgelegt und Kooperationsverträge angepasst werden. Ferner soll das Angebot der Teilnahme an der Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 und 6 von Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen geöffnet werden. Hierzu wird die Schulverwaltung dem Gemeinderat zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 einen Konzeptionsvorschlag mit entsprechenden Ressourcenbedarfen vorlegen (GRDrs 330/2023). Sofern der Neukonzeption zugestimmt wird, kann diese zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen Nachzahlung ab 09/2022: 125.300 Euro Haushaltsjahr 2023: 384.400 Euro Gesamt Mehraufwand im Haushaltsjahr 2023: 509.700 Euro Haushaltsjahr 2024: 285.700 Euro Gesamt: 795.400 Euro Die im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen für den Zeitraum 09/022 bis 12/2023 in Höhe von 509.700 Euro (siehe Anlage 1) werden im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen -, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - gedeckt.
Die im Jahr 2024 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 285.700 Euro werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet
Beteiligte Stellen Referat WFB Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Mehrbedarf - Berechnung Trägerfinanzierung <Anlagen> zum Seitenanfang