Das traditionsreiche Gymnasium Königin-Katharina-Stift (KKS) geht zurück auf eine Stiftung Königin Katharinas im Jahr 1818, um begabten Mädchen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Aufgrund des großen Zuspruchs wurde das ursprünglich als Schule umgenutzte Wohnhaus an der Friedrichstraße zu klein, und es entstand im Jahr 1902 das klassizistische Gebäude an der heutigen Stelle. Es ist ein Kulturdenkmal nach §12 DSchG. Das Ensemble wurde im Jahr 1979 um eine Turnhalle und einen Musiksaal erweitert. In den Jahren 2010-2012 wurde das historische Schulgebäude umfassend statisch und haustechnisch saniert, nach modernen Standards ausgestattet und digitalisiert. Die Zukunftsfähigkeit des Traditionsgymnasiums an diesem Standort ist der Schulgemeinde und der Landeshauptstadt ein besonderes Anliegen.
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (GRDrs 521/2021) ist die Verlegung der bestehenden Turnhalle und des Musiksaales des Königin-Katharina-Stifts erforderlich. Der Standort der Traditionsschule steht jedoch grundsätzlich nicht zur Disposition. Für eine zukunftsfähige Aufstellung des Schulstandortes müssen nicht nur Ersatzneubauten für entfallende Flächen und Funktionen geschaffen werden. Im Gesamtkonzept müssen das Schulprofil, die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen, derzeitige Defizite im Raumprogramm sowie der zukünftige Ausbau zur Ganztagesschule mit Speisenversorgung berücksichtigt werden. So entsteht ein aufgewerteter, zukunftsfähiger Schulbaustein an der prominenten Schnittstelle von Hauptbahnhof, Schlossgarten und Württembergischen Staatstheatern bzw. Kulturmeile. Die Schulgemeinschaft selbst begreift sich als eine Schule mit kulturellem Schwerpunkt, die sich in die Stuttgarter Kulturmeile integrieren und Kooperationen mit dem Württembergischen Staatstheater und der Staatsgalerie weiter fördern und ausbauen möchte. Schulentwicklung
Die Schule wird im Schuljahr 2022/2023 von 640 Schüler*innen in 20 Regelklassen und 8 Oberstufenkurse besucht. Die Nachfrage nach Schulplätzen am Königin-Katharina-Stift ist steigend und jedes Jahr müssen Kinder abgewiesen werden. Das Gymnasium hat ein naturwissenschaftliches (IMP) sowie ein sprachliches Profil. Es gibt eine bilinguale deutsch-italienische Abteilung mit der Möglichkeit eines Doppelabschlusses. Die Schüler*innen können zudem zwischen dem normalen G-8 Zug und dem Hochbegabtenzug wählen. Das Königin-Katharina-Stift wurde als offene Ganztagesschule beantragt und ist auch in diesem Jahr als solche genehmigt worden. Mit dem Einrichtungserlass des Regierungspräsidium Stuttgart kann das Gymnasium ab dem kommenden Schuljahr als offene Ganztagesschule starten. Der Ganztagesbetrieb der Schule wird momentan bereits über Außerschulische Bildung und Betreuung/Jugendbegleiter organisiert. Aktuell organisiert die Mittagessensversorgung der Förderverein, der von der Stadt bezuschusst wird. Ab dem neuen Schuljahr 2023/24 ist die Stadt sodann für den Ganztagesbetrieb bzw. das Mittagessen laut Einrichtungserlass in der Pflicht.
Das Königin-Katharina-Stift hat grundsätzlich eine 3-Zügigkeit. Im vergangenen Schuljahr musste eine 4. Eingangsklasse gebildet werden, um auch der Nachfrage gesamtstädtisch im gymnasialen Bereich gerecht zu werden. Das Schulgebäude ist dadurch zusätzlich beengt und durch einen Neubau kann räumlich Entspannung, sowie die Voraussetzungen für den offenen Ganztagesbetrieb geschaffen werden. Der Neubau bietet zudem die Möglichkeit das Gymnasium auf eine 3,5-Zügigkeit auszubauen und auf die Bestandssituation mit den teilweise sehr kleinen Fach- und Unterrichtsräumen zu reagieren. Die Erweiterung der Zügigkeit im gymnasialen Bereich ist gesamtstädtisch und auch besonders im Innenstadtbereich aufgrund der entsprechenden Schülerentwicklung und Bedarfe an Gymnasial-Schulplätzen erforderlich.
Raumprogramm
Für den Ausbau des Königin-Katharina-Stifts zu einem 3,5-zügigen Schulbetrieb sind unter Berücksichtigung der Bestandssituation 6 Klassenräume mit jeweils 66 m2 herzustellen. Drei Klassenräume des fachbezogenen Unterrichtsbereichs verfügen lediglich über eine Fläche von 55 m2 – hier sind im Zusammenhang mit der Neubauentwicklung Möglichkeiten der Verbesserung zu prüfen. In diesem Bereich ist ein weiterer Lehrübungsraum mit 90 m2 geplant. Durch die Erweiterung der Oper entfallen der bestehende Musiksaal und Musik-Nebenraum des Königin-Katharina-Stifts. Im Modellraumprogramm (s. Anlage 2) für eine 3,5-zügiges Gymnasium sind zwei Musiksäle vorgesehen. Im Neubau sind daher die Unterbringung von zwei Musiksälen angedacht, was weitere Flächentausche im Bestand nach sich ziehen kann. Ebenso sollen die Lehrer-Verwaltungs- und Informationsbereiche überprüft werden. Um der Schule zukunftsfähige Konzepte im Ganztag zu ermöglichen, müssen zusätzliche Flächen generiert werden. Die jetzige Mensa der Schule ist für die perspektivischen Bedarfe einer Ganztagsschule zu klein. Deshalb ist eine Mensa für 792 Essensteilnehmer im 2-Schichtbetrieb mit 396 m² Programmfläche zzgl. Nebenflächen vorzusehen. Es ergibt sich somit ein schulisches Defizit von 1.262 m² Programmfläche.
Aufgrund fehlender Übungseinheiten im Stadtbezirk Mitte sind in einem Neubau zwei Übungseinheiten mit einer reinen Programmfläche von 1.528 m² zuzüglich Nebenflächen vorzusehen.
Stuttgart-Mitte hat einen großen Fehlbedarf an Sportkapazitäten, mit einem Bestand von lediglich 5 Übungseinheiten. Dem gegenüber steht ein Bedarf an Sportflächen für die Bevölkerung von 11,86 Übungseinheiten und damit ein Fehlbedarf von 6,86 Übungseinheiten (Bedarfsdeckung bisher lediglich 42,18%). Mit dem geplanten Abriss der Turnhalle des KKS und dem gem. Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Neubau der 2-Feld-Halle würde 1 Übungseinheit dazukommen und den Fehlbedarf entsprechend minimieren. Bei dem vorgeschlagenen Ersatzbau handelt es sich zudem mit den Maßen 24x44m um eine sogenannte "zweiteilbare Sporthalle", mit wettkampfgerechten Maßen.
Im Fazit ergibt sich also ein Defizit von 2790m² Programmfläche.
Mit dem Neubau ist eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltungen geplant. Diese wird – abhängig vom Wettbewerbsergebnis – in der Mensa oder alternativ in die Sportflächen integriert werden.
Alle dargestellten baulichen Maßnahmen führen zu einer Reduzierung bestehender, struktureller Defizite. Ziel ist nicht nur die räumliche Kapazität zu erhöhen und einen gut funktionierenden Ganztagsbetrieb zu ermöglichen, sondern ebenso einen Lernort zu gestalten, in dem in flexiblen Lehr- und Lernzonen neue Lernformen umgesetzt werden können. Sämtliche Veränderungen und eine Fortschreibung der gesamten Raumkonzeption werden mit dem Ziel bestmöglicher, pädagogischer Nutzungsbeziehungen unter der Beteiligung der Schulgemeinde in einem „Phase-0-Prozess“ gemeinsam erarbeitet.
Konzeption der baulichen Entwicklung
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (GRDrs 521/2021) soll sich der Gebäudekomplex am Oberen Schlossgarten zukünftig entlang der Konrad-Adenauer-Straße bis zum Gebhard-Müller-Platz und zur Schillerstraße ausdehnen. Dies erfordert eine Verlegung der bestehenden Turnhalle und des Musiksaales des Königin-Katharina-Stifts, sowie eine komplette Neuordnung des östlichen Schulhofbereiches. Die einzige verbleibende Entwicklungsfläche der Schule befindet sich auf der westlichen Schulhofseite und auf dem Parkplatz der Staatstheater zwischen Schillerstrasse, Schauspielhaus und Ferdinand-Leitner-Steg im Schlossgarten. Der Standort der Schulerweiterung ist von mehreren Herausforderungen geprägt: Sowohl das Hauptgebäude des Königin-Katharina-Stifts als auch das benachbarte Ensemble des Staatstheaters sind Kulturdenkmale nach § 12 DSchG. Unter dem südlichen Pausenhof befindet sich eine Fernwärmepumpstation der EnBW. Zur Nutzung, Zuwegung / Anlieferung und Kfz-Stellplätzen dieses Technikbauwerks gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen der EnBW als Rechtsnachfolger der ehemaligen TWS und dem Schulverwaltungsamt. Unter dem westlichen Pausenhof führt der Nesenbach-Hauptsammler, der im Rahmen der S21 Baumaßnahmen neu gefasst wurde, sowie ein Hauptstrang von Telekommunikationsleitungen. Angrenzend befindet sich der Parkplatz des Staatstheaters und der Schlossgarten mit einer Reihe Großbäumen und dem ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Ferdinand-Leitner-Steg. Dieser Parkplatz ist im Besitz des Landes Baden-Württemberg und deshalb Gegenstand eines Grundstückstausches, ausgelöst durch die o.g. Erweiterung des Staatstheaters, und wird für die nachfolgend beschriebenen Erweiterungsmaßnahmen für die Schule benötigt. Hierfür müssen vertragliche Vereinbarungen zwischen den Verwaltungen des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart getroffen werden. Ziel des Wettbewerbs und der weiterführenden Planung soll sein, eine Schulerweiterung zu entwickeln, die die Balance findet, auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück sowohl die technischen, als auch die städtebaulichen Anforderungen zu erfüllen, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege zu Sichtachsen und Höhenentwicklungen bei maximal möglicher Programmfläche, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Sowohl das Hauptgebäude des Königin-Katharina-Stift als auch das benachbarte Ensemble des Staatstheaters sind Kulturdenkmale nach § 12 DSchG. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden denkbare Entwicklungsoptionen mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorabgestimmt. Planrechtliche Rahmenbedingungen
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden denkbare Entwicklungsoptionen mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen vorabgestimmt. Für die weitere Entwicklung soll aufbauend auf dem Wettbewerbsergebnis parallel zur Projektentwicklung neues Planrecht geschaffen werden. Das Grundstück des Königin-Katharina-Stifts mit der Flst. Nr. 1329/1 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit der Nr. 1922/008 „Schillerstraße zw. Neckarstraße u. d. Anlagen (Stgt)“ und im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit der Nr. 1969/027 „Neckarstraße Mitte“. Die Entwicklungsflächen mit der Flst. Nr. 672, ein Teil des oberen Schlossgartens liegen im Bereich der Baustaffel 1 der Stuttgarter Ortsbausatzung aus dem Jahr 1935. Das Vorhaben ist nach dem geltenden Planungsrecht nicht zulässig. Darüber hinaus grenzt das Vorhaben an den Bereich des DB-Projekt „Stuttgart 21“. Dementsprechend befinden sich das Grundstück mit der Flst. Nr. 1329/1 in mehreren Bereichen innerhalb des Planfeststellungabschnitts (PFA) 1.1 „Talquerung mit Hauptbahnhof“.
Für die Erweiterung des Königin-Katharina-Stifts und den Um- und Erweiterungsbau der Württembergischen Staatstheater soll ein gemeinsames Bebauungsplanverfahren gestartet werden, aufgrund der zeitlich nah beieinanderliegenden Fertigstellungsbedarfe. Eine Herauslösung des Vorhabens „Königin-Katharina-Stift“ und Fortführung in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren ist bei Bedarf weiterhin möglich. Machbarkeitsstudie
Bereits im Jahr 2016 wurde im Auftrag des Hochbauamts durch das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart eine erste Machbarkeitsstudie zur Verlegung und Erweiterung der Turnhalle 2016 erstellt. Das Konzept ging von zwei gestapelten Einfeldhallen aus. Darauf aufbauend wurden mit dem erweiterten Raumprogramm zur Schulentwicklung im Rahmen einer zweiten vertiefenden Machbarkeitsstudie 2022/23 (ebenfalls durch das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten) weitere Lösungsansätze entwickelt, die innerhalb der vorgenannten Parameter eine zukunftsfähige Lösung erwarten lassen (siehe Anlage 3: Machbarkeitsstudie Königin-Katharina-Stift 2023). Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden für die Anforderung Speiseversorgung Mensa, Sportflächen bzw. Schulentwicklungsflächen zunächst kompakte aber relativ hohe Baukörper mit gestapelten Nutzungen in differenzierten Anordnungen entwickelt. Im Verlauf der Studie wurden auch Varianten mit geringer Gesamthöhe – mit eingegrabenen Zweifachsporthallen – entwickelt. Im Zuge der Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt sowie dem Amt für Stadtplanung und Wohnen wurden die Rahmenbedingungen abgesteckt und differenziert.
Verbesserung / Umstrukturierung im Bestandsgebäude
Die Schulerweiterung erfordert auch Anpassungen im Bestandsgebäude. Je nach Entwurf müssen Übergänge in den Neubau geschaffen werden. Insbesondere bei der Variante 5 „Stadtscholle“ ist die Thematik der Belichtung des bisherigen freistehenden Untergeschosses zu lösen, ggfs. müssen einzelne Funktionen zwischen Neu- und Altbau getauscht werden. Herausfordernder erscheint derzeit die Ausbildung des neuen Kopfgebäudes der Württembergischen Staatstheater am östlichen Schulhof Richtung Konrad-Adenauer-Straße. Im weiteren Planungsprozess müssen Lösungen erarbeitet werden, die die Interessen der Schulentwicklung berücksichtigen und zu einem kooperativen Miteinander führen.
Außenanlagen
Aufgrund der räumlich sehr beengten Verhältnisse kommt der Ausbildung der Außenanlagen besondere Bedeutung zu, um dem heutigen Anspruch an Aufenthaltsqualität und Bewegungsfläche für eine Ganztagsschule gerecht zu werden.
Dabei müssen auch die Anforderung an Ver- und Entsorgung insbesondere des Mensabetriebes, dem Umgang mit Stellplätzen für Fahrräder und PKW von Schüler, Besucher, Handwerker und Angestellten beachtet werden. Der Müllstandort der Schule ist ebenfalls von der Verlegung betroffen, und muss neu verortet werden. Hierbei ist auch das höhere Aufkommen des Mülls infolge der Ausweitung und Neukonzeption des Mensabetriebs zu berücksichtigen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Anlieferung zum Kulissengebäude der Staatstheater ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs und außerhalb des Schulgeländes stattfindet. Da während der Bauzeit die gesamte bisherige Schulhoffläche auf der Westseite zur Baustellen- und Logistikfläche wird, müssen entsprechende Ersatzflächen gefunden werden. Als teilweise Kompensation könnte der von der Deutschen Bahn im Rahmen der Baumaßnahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21- hergestellte Ersatzpausenhof im Schlosspark noch bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus zur Verfügung stehen. Entsprechende Vereinbarungen sollen mit der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg und möglichen Beteiligten ausgearbeitet werden. Umsetzung der Kinderrechte Kinder brauchen für ihre Entwicklung Zeit und Raum, um zu spielen und sich zu entspannen. Als Stadt und Schulträger sind wir verpflichtet, Kindern entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Vorlage soll diesem Recht der Kinder (Art. 28 und 31 der UN-KRK) besser Rechnung getragen werden.
Kinder wünschen sich Mitsprache bei der Gestaltung ihrer Freizeitmöglichkeiten. Dem kann in entsprechend gestalteten Schulräumen und Außenbereichen besser Rechnung getragen werden. Über erlebnispädagogische Angebote können sich Kinder und Jugendliche durch Erlebnisse mit andren, mit ihrer Umgebung und im Sozialraum altersentsprechend entwickeln und aufwachsen.
Partizipation soll den Kindern bei der Ausgestaltung und Ausstattung der Räume und den pädagogischen Angeboten nach der Herstellung der baulichen Maßnahmen eingeräumt werden. Verweis auf Artikel 12 und 13 der UN-KRK: Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
Rahmentermine
Die Rahmentermine der Schulerweiterung Königin-Katharina-Stift sind gekoppelt an den Entwicklungsprozess der Sanierung der Württembergischen Staatstheater. Erst nach Fertigstellung der Ersatzneubauflächen kann die bestehende Turnhalle und der bestehende Musiksaal der Schule abgebrochen werden und eine bauliche Entwicklung des Grundstücks im Sinne der Staatstheater erfolgen. Derzeit ist folgender Terminlauf geplant: Ergebnis hochbaulicher Realisierungswettbewerb 1. Quartal 2025 Planungsbeginn (nach Abschluss der Vergabeverfahren) 2. Quartal 2025 Projektbeschluss vorstl. Mitte 2026 Baubeschluss / Baubeginn vorstl. Anfang 2028 Inbetriebnahme / Übergabe vorstl. Start Schuljahr 2030/31 Voraussetzungen für die Einhaltung der Terminschiene sind unter anderem der Start des Realisierungswettbewerbes im Frühjahr 2024, die Erlangung der Rechtskraft des neu zu erstellenden Bebauungsplans und der notarielle Vollzug der Grundstückverhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg. zum Seitenanfang