Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0333-02
GRDrs 624/2015
Stuttgart,
08/19/2015



Umbildung Beirat für Gleichstellungsfragen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2015
24.09.2015



Beschlußantrag:

1. Herr Heinz Gerstlauer, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V., bisher stellvertretendes sachkundiges Mitglied des Beirats für Gleichstellungsfragen, wird anstelle von Herrn Ulrich Ahlert zum sachkundigen Mitglied im Beirat für Gleichstellungsfragen berufen.

2. Herr Uwe Hardt, Caritasdirektor des Caritasverbandes für Stuttgart e.V., wird anstelle von Herrn Heinz Gerstlauer als stellvertretendes sachkundiges Mitglied für den Beirat für Gleichstellungsfragen bestellt.

3. Frau Angela Riße, Geschäftsführerin des Sozialdiensts katholischer Frauen e.V., bisher stellvertretendes sachkundiges Mitglied des Beirats für Gleichstellungsfragen, wird anstelle von Frau Daniela Steinhoff zum sachkundigen Mitglied im Beirat für Gleichstellungsfragen berufen.

4. Frau Bärbel Triebel, Fachdienstleitung Frauen.Arbeit.Perspektive des Caritasverbandes für Stuttgart e.V., wird anstelle von Frau Angela Riße als stellvertretendes sachkundiges Mitglied für den Beirat für Gleichstellungsfragen bestellt.


Begründung:


Herr Ahlert ist zum 31.7.2015 aus dem Vorstand des Caritasverbands für Stuttgart e.V. ausgeschieden und in den Ruhestand gegangen. Aus diesem Grund möchte Herr Ahlert auch sein Amt als sachkundiges Mitglied im Beirat für Gleichstellungsfragen niederlegen. Als seinen Nachfolger schlägt der Caritasverband Herrn Gerstlauer und als dessen Stellvertretung Herrn Hardt vor.

Frau Steinhoff wird ihren Lebensmittelpunkt nach Hamburg verlegen und kann daher nicht länger im Beirat für Gleichstellungsfragen mitwirken. Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit schlägt als Nachfolgerin Frau Riße und als ihre Stellvertretung Frau Triebel vor.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.4 der Hauptsatzung ist für die Bestellung der Mitglieder von Beiräten gemäß § 17 der Hauptsatzung der Gemeinderat nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss zuständig.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage am 12. August 2015 mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen

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