Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5675-00
GRDrs 1136/2019
Stuttgart,
11/13/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 22.11.2019



Städtische Sporthallen und Freisportanlagen;
Online Plattform zur Vergabe


Beantwortung / Stellungnahme


Der Großteil der städtischen Sportanlagen wird vom Schulverwaltungsamt und vom Amt für Sport und Bewegung verwaltet und vergeben. Das Schulverwaltungsamt und das Amt für Sport und Bewegung nutzen zur Vergabe und Abrechnung von Nutzungszeiten schon seit vielen Jahren ein EDV-gestütztes Informationssystem eines externen Anbieters, das deutschlandweit verbreitet ist. Dieses wird sowohl für Sporthallen und Freisportanlagen als auch für andere Räume (z.B. Klassenzimmer und Schulaulen) eingesetzt.

Beim Amt für Sport und Bewegung gibt es bereits für einige Bereiche Online Auskunftssysteme. Für „schwimmfit“ und „minisport“ gibt es jeweils eine eigene Homepage. Für die Suche nach Sportangeboten, Sportanbietern, Sportveranstaltungen und Sport- & und Spielflächen gibt es die Auskunftsplattform „Sport und Spiel“.

Für die Entwicklung einer Online-Plattform zur Unterstützung der Vergabe von städtischen Sporthallen und Sportflächen wäre auch die Frage zu klären, ob ein solches System selbst entwickelt oder von extern gekauft und auf Stuttgart angepasst werden kann. Ein solches Online-Produkt müsste Hand in Hand mit der Digitalisierungs-Strategie der LHS (Digital MoveS) gehen. Nur dann könnten Ziele wie mehr Transparenz, höhere Flexibilität, eine noch bessere Auslastung und geringerer Verwaltungsaufwand erreicht werden.

Daher müssten gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern die Anforderungen an ein neues System definiert werden und ein Konzept für die Umstellung/Einführung erarbeitet werden. Die spezifischen Anforderungen und gesetzlichen Regelungen für die Schulnutzung müssen dabei genauso berücksichtigt werden wie die Anforderungen an Buchungs-möglichkeiten, Rechnungsstellung, Datenschutz, Bezahlfunktionen und Buchhaltung der Stadt sowie der Sportstättenbetriebs GmbH Stuttgart.

Die Komplexität der bisherigen Anforderungen und die Berücksichtigung neuer Anforderung wird bei einer Systemumstellung einen Vorlauf von mindestens einem Jahr erfordern. Der zusätzliche Finanzbedarf für die Konzeption, Beschaffung oder Entwicklung liegt bei ca. 50.000 EUR. Darüber hinaus ergeben sich Folgekosten in Höhe von 18.000 EUR/Jahr für Wartungsleistungen, Upgrades, Systemanpassungen und -erweiterungen. Der Einsatz einer Online-Plattform könnte im Kontext zum Hallenkonzept 2030 eine Ergänzung darstellen. Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung und den laufenden Betrieb der Online-Plattform müssten zusätzlich bereitgestellt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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577/2019 CDU




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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