Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
976/2020
GZ:
6050-00.00
Sitzungstermin: 18.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Beschaffung von Notebooks (Auswirkungen von Covid-19 auf mobiles Arbeiten)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.11.2020, GRDrs 976/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Rahmenvertrag zur kurzfristigen Beschaffung von Notebooks inkl. Serviceleistungen um 50 % zu erhöhen (entspricht 1,25 Millionen Euro brutto) und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

2. Die Verwaltung wird zur Abdeckung des mittelfristigen Bedarfs an Notebooks mit der Interimsvergabe eines Rahmenvertrages inkl. Serviceleistungen für 2021/2022 in Höhe von 4,5 Millionen Euro brutto beauftragt. Sie ist berechtigt, nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 notwendigen Serviceleistungen zur Rolloutunterstützung mit einem Volumen von bis zu 350.000,- EUR brutto für maximal 18 Monate auszuschreiben und nach Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Vergabe nach Satz 1 dieser Beschlussziffer übertragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Notebooks inkl. Serviceleistungen für die Laufzeit ab 2022 von bis zu vier Jahren auszuschreiben und nach der Vergabe daraus Leistungen abzurufen. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von geschätzt 8 Mio. EUR brutto wird zugestimmt.

5. Finanzierung

5.1 Die einmaligen Ausgaben für den Gerätekauf werden
5.2 Die betrieblichen Aufwendungen für Servicedienstleistungen von bis zu
350.000,- EUR werden bei den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt, Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42110 - Unterhaltung des beweglichen Vermögens.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Gegenüber StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), der die Weiterverwendung alter Rechner durch Schulen/gemeinnützige Organisationen etc. vorschlägt, erklärt EBM Dr. Mayer, versucht werde, die Hardware nutzbringend unterzubringen. Da aber die kostenpflichtigen Lizenzen, mit denen diese Rechner derzeit noch ausgestattet seien, nicht weiterlaufen sollten, könne die Verwaltung keine großen Hoffnungen diesbezüglich machen. Es gehe zum Teil ja ohnehin um Altgeräte, für die keine Weiterverwendung infrage komme.

Er hebt anschließend die Bedeutung dieses Beschlusses in der derzeitigen Pandemielage für die Verwaltung hervor, und führt weiter aus, vor Corona habe es bei der Stadt Stuttgart 250 Heimarbeitsplätze gegeben. Aktuell existierten 4.200 solcher Arbeitsplätze, und die Zahl der Notebooks sei allein in diesem Jahr bei der Stadtverwaltung mehr als verdoppelt worden. Der heute zur Beratung stehende Rahmenvertrag sei also voll ausgeschöpft. Zu Recht stehe bei der Pandemiebewältigung das Gesundheitsamt an erster Stelle, aber das Haupt- und Personalamt, insbesondere die Abt. Informations- und Kommunikationstechnik (10-4), habe im laufenden Jahr ebenfalls große Aufgaben bewältigt. Zwar habe sich das mobile Arbeiten bekanntlich durch das Strategiepapier Digital MoveS schon immer auf der Agenda befunden, allerdings sei es gelungen, die notwendigen Arbeiten im Zeitraffer zu bewältigen. Dafür spricht er dem Amt sowie der Fachabteilung 10-4 seinen Dank aus.

Die IT-Fortschritte würdigt StR Kotz (CDU). Er verweist auf inländische und internationale Projekte zur Weiterverwendung solcher Hardware. Der Vorsitzende nimmt dies mit dem Hinweis auf, dass sich die Verwaltung der Green IT verpflichtet fühlt.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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