Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1114/2019
Stuttgart,
11/19/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Schulschwimmen, Lehrschwimmbecken

Beantwortung / Stellungnahme

A - Gesamtstädtisches Konzept für das Schulschwimmen

Für eine gesamtstädtische Bedarfsplanung ist zunächst eine detaillierte Betrachtung und eine umfassende Analyse der Bäderkapazitäten für das Schulschwimmen nötig. Da das Schulschwimmen Bestandteil des Schulsportunterrichts ist, kann dies nur im Zuge einer Gesamtbedarfsbetrachtung für den Schulsport insgesamt erfolgen. Anlass hierzu sind: die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung mit einem Bevölkerungszuwachs bis 2030, anstehende größere Aufsiedlungen, sowie die Planungen der Bäderbetriebe Stuttgart, mittelfristig im Rahmen der Sanierungen die Hallenbäder Zuffenhausen und Sonnenberg zu erweitern. Die Erstellung eines solchen Gesamtkonzepts unter Berücksichtigung aller Parameter der Bedarfs- und Entwicklungsplanung bindet erhebliche Kapazitäten und führt im Schulverwaltungsamt zu einem personellen Mehraufwand, der im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Bedarfe im Schulverwaltungsamt zu berücksichtigen ist.

Aktuell kann eine umfassende, grundlegende Bedarfsanalyse mit dem Ziel, konkret bedarfsorientierte Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschläge zu entwickeln aufgrund der Personalressourcen in der Schulentwicklungsplanung nicht adäquat vorangetrieben werden. Aufgrund der komplexen und sich ständig verändernden schulorganisatorischen Rahmenbedingungen und der Vernetzung mit den parallel laufenden, dynamischen Schul- und Standortentwicklungen sind externe Untersuchungen zu diesem Thema nicht zielführend. Die Erhebung würde auch Vorteile für eine mögliche Fortschreibung des Konzepts bieten.

Bei entsprechender Stellenausstattung kann das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit den Bäderbetrieben Stuttgart, dem Staatlichen Schulamt Stuttgart und den Schulleitungen im Rahmen des Gesamtkonzepts ebenfalls auch kurz- und mittelfristig eine Optimierung der Wasserflächennutzung vornehmen.

Zur Erstellung einer gesamthaften Bedarfsanalyse ist in der Schulentwicklungsplanung im Doppelhaushalt 2020/2021 zusätzlich nötig:
B - Lehrschwimmbecken in Weilimdorf

Derzeit ist in Weilimdorf kein (Lehr)Schwimmbad vorhanden. Alle Weilimdorfer Schulen müssen für den Schwimmunterricht mit einem Bäderbus in das Stadtbad Feuerbach gefahren werden. Das Stadtbad Feuerbach aber ist durch den Bedarf der eigenen Schulen aus dem Stadtbezirk Feuerbach weitgehend ausgelastet. Eine erste überschlägige Betrachtung der Bedarfssituation zeigt einen schulischen Bedarf für ein Lehrschwimmbecken in Weilimdorf an. In Abhängigkeit der o.g. Bedarfsanalyse und Maßnahmen müsste der Neubau eines Lehrschwimmbeckens für das Schulschwimmen dann auf einem Schulstandort erfolgen und würde eine öffentliche Nutzung im Regelfall ausschließen. Der Neubau eines Lehrschwimmbeckens ist seither nicht im schulischen Investitionsprogramm (GRDrs 717/2017) enthalten und daher ohne Verschiebung anderer Maßnahmen nur sehr langfristig umsetzbar.

Aus Sicht der Verwaltung ist für die Durchführung von Machbarkeitsstudien für Lehrschwimmbecken folgende Abfolge sinnvoll und erforderlich:
Für den Stadtbezirk Weilimdorf könnte unter diesen Prämissen frühestens ab Mitte/Ende 2020 eine konkrete Standortuntersuchung für ein Lehrschwimmbecken beginnen.
Planungsmittelbedarf: 2020: 50.000 Euro
2021: 50.000 Euro




Vorliegende Anträge/Anfragen

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478/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 582/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion; 772/2019 Ziffer 1 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Isabel Fezer Bürgermeisterin



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